Dies ist eine Diskussion zu Abmahnung wegen Avatar im Forum innerhalb des Forums Urheberrecht
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| Abmahnung wegen Avatar im Forum Anläßlich unseres Männerabends wurde kürzlich folgendes Szenario thematisiert: Ein privater Forenbetreiber der einzig aus Freude an seinem Hobby ein entsprechendes Forum für Gleichgesinnte betreibt und stets ein waches Auge darauf hat, dass keine Werbung, Schleichwerbung oder anderes Fragwürdiges in Beiträgen der Forengemeinde gepostet wird bekommt eines Tages unangenehme Post. In einem Einschreiben wird dem verdutzten Forenbetreiber von einem RA mitgeteilt, dass er ein urheberrechtlich geschütztes Bild auf seiner Webseite veröffentlicht hat. Beweis: Screenshot. Kurzum: Besagter RA schreibt, dass er den Urheber des Bildes rechtlich vertritt und fordert neben einer Unterlassungserklärung eine Abmahngebühr in Höhe von rund 375 Euro incl. seiner Auslagen. Bei dem Bild handelt es sich um das Avatar eines Users, welches neben jedem seiner Beiträge erscheint. Und genau an diesem Punkt setzte nun unsere Diskussion an: Dreh- und Angelpunkt war die Frage, auf welchem rechtlichen Glatteis sich ein Forenbetreiber begibt, der die Avatarfunktion in seinem Forum freigibt. Es gibt Foren mit über 1000 oder auch mehreren tausend Usern. Wer soll da prüfen, ob da nicht irgendwelche urheberrechtlich geschützten Bilder unter den Avataren sind. Ich sehe beispielsweise in Foren häufig Markenzeichen von irgendwelchen Herstellern oder Handelsgütern. Da könnte ich mir eine Abmahnung sehr gut vorstellen. Häufig besteht ein Avatar aber auch aus irgendeiner Grafik, die keiner Marke zugeordnet werden kann. Trotzdem könnten diese Bilder irgendwo im Web "geklaut" worden sein. Frage: Sollte ein Forenbetreiber auf die Avatarbilder gänzlich verzichten oder ist die Warscheinlichkeit einer Abmahnung wegen eines Avatarbildes irgendwo aus den Weiten des Webs eher gering einzustufen? |
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| AW: Abmahnung wegen Avatar im Forum Urteile besagen, dass Markennamen verwendet werden dürfen als Nicks in Foren, weil dies keine markenmäßige Benutzung nach § 14 Markengesetz darstellt. Fotos hingegen sind nicht als Marke, sondern als Werk im Sinne von § 2 UrHG geschützt, sogar, wenn sie hundsmiserabel geknipst sind! Ohne § 31 Einräumung von Nutzungsrechten droht dem Benutzer daher immer § 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz, schlimmstenfalls sogar Zitat:
Zitat:
wie z. B. den neuen Härri Potta oder James Bond oder ein Foto vom Angie zu Hause oben ohne oder sagen wir mal: Mickey Mouse! In so einem Fall wie Mickey Mouse könnte eine Abmahnung rechtskonform sein, sobald der Betreiber das Bild gesehen haben müsste und es nicht entfernt hat. Dann wären auch die Kosten dafür zu erstatten. Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Abmahnung wegen Avatar im Forum |
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| AW: Abmahnung wegen Avatar im Forum Genaugenommen muss ein Webanbieter auf gar nichts achten. Er muss seine Adresse angeben, und wenn wer sich meldet und sagt, "Mister Miller postet mein Eigentum bei dir, mach das weg!", dann muss er das weg machen. Eleganter kann man das Problem doch eigentlich gar nicht lösen. Und was das Ding mit den Markenzeichen angeht, dazu sagt ein Fachmann Beruhigendes: Was müssen sich Markeninhaber gefallen lassen? Als Forenmaster bist du nicht mehr, aber auch nicht weniger haftbar als eine Mutter bei einer Halloween-Fete von fünfzehn minderjährigen Gören! Wenn du deutliche Gesetzesvestöße siehst, musst du einschreiten (Haschischgeruch in der Küche, Unzucht mit Minderjährigen im Keller), sonst erst, wenn du darauf aufmerksam gemacht wirst ("Mama, im Keller brennts!"). Die meisten Webmaster mussten bislang noch nichts entfernen. Derzeit schwappt aber eine Abmahnwelle durch's Netz, da ist nicht alles koscher dran, da muss man mal eine Weile stark sein. Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Abmahnung wegen Avatar im Forum Zitat: Das (private) Auftreten unter dem Pseudonym "Mickey Mouse" in einem Internet-Diskussionsforum dürfte weder unter Berufung auf Markenrechte an dieser Bezeichnung untersagt werden können ( da es an einer "markenmäßigen" Benutzung im "geschäftlichen Verkehr" fehlen würde ), noch könnte dies namensrechtlich als "unbefugter Gebrauch" des gleichen bürgerlichen Namens belangt werden. 11 |
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| AW: Abmahnung wegen Avatar im Forum Hallo once. deine bislang beliebte und geschätzte Präzision lässt da ein wenig zu wünschen übrig, wo treffliche Gegenargument verschludert werden. Hier sprach ich von "Fotos" von Mickey Mouse, von der geschützten Figur, die verboten wären, während der Nick dies nicht wäre. Tom Rohwer sprach im anderen Thread von Veröffentlichungen, die frei wären, was du abgelehnt hast, oder umgekehrt - jedenfalls könnten erfahrene Leute sowas klären, ohne die öffentlichkeit damit zu behelligen. Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Abmahnung wegen Avatar im Forum Ich bin´s noch mal, der Threadstarter. Ich will meinen konstruierten Fall noch mal ein wenig präzisieren: Bei dem Avartarbild handelt es sich um ein von einem User in einem Wachsfigurenkabinett selbst fotografiertes Abbild eines ehemaligen US-Präsidenten (Abraham Lincoln). Der Haken: In dem Wachsfigurenkabinett ist das Fotografieren verboten. Ich nehme an, weil die Betreiber Angst haben, ansonsten keine Ansichtskarten mehr von den Wachsheinis teuer verscherbeln zu können. |
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| AW: Abmahnung wegen Avatar im Forum Wenn du so gut Wachsfiguren modellieren kannst wie der Künstler bei Madame Thussot, damm mach dir doch selber einen Lincoln! Ansonsten hat der Künstler sicher ein Recht, von seiner Hände Arbeit zu leben ... "§ 2 Geschützte Werke (1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere: (...) 4. Werke der bildenden Künste (...)" Und wenn Madame weniger Postkarten von den Wachsfiguren ihres Künstlers verkaufen kann, dann kriegt der Künstler auch weniger Geld und muss wegen dir Sozialhilfe beantragen. Was soll also der Hohn in dieser Bemerkung: Zitat:
Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Abmahnung wegen Avatar im Forum Zitat:
Wenn schon klare Urheberechtsverstoesse unwissenden Forenbetreiben nicht angelastet werden koennen, sollte dies doch fuer unklare Faelle erst recht gelten. MfG |
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| AW: Abmahnung wegen Avatar im Forum Aber als Skulptur wird sie ihn genießen...
__________________ An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson (Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.) |
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