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Abgewandeltes Cover nachspielen

Dies ist eine Diskussion zu Abgewandeltes Cover nachspielen innerhalb des Forums Urheberrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 12.03.2011, 15:42
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Abgewandeltes Cover nachspielen

Eine Rockmusikgruppe spielt ein traditionelles, urheberrechtsfreies Lied nach und veröffentlicht es in gewohnter Weise.

Eine zweite Gruppe möchte den Rocksong öffentlich aufführen, oder nachspielen und veröffentlichen. Ist eine Genehmigung der ersten Gruppe beziehungsweise der Verwertungsgesellschaft erforderlich?


Ein Liedermacher spielt ebenfalls ein traditionelles, urheberrechtsfreies Lied, in einer anderen Sprache nach und veröffentlicht es in gewohnter Weise.

Ein zweiter möchte das gleiche wie oben mit dem übersetzten Lied machen – gleiche Frage.
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  #2 (permalink)  
Alt 12.03.2011, 16:06
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AW: Abgewandeltes Cover nachspielen

Zitat:
Zitat von Alexias Beitrag anzeigen
Eine Rockmusikgruppe spielt ein ... Lied und veröffentlicht es.

Eine zweite Gruppe möchte einen Rocksong öffentlich aufführen ... veröffentlichen. Ist eine Genehmigung der ersten Gruppe beziehungsweise der Verwertungsgesellschaft erforderlich?
Eine Genehmigung ist nur insoweit erforderlich, als das Tun der zweiten Gruppe als Verwertung eines für die erste Rockgruppe geschützten Werks anzusehen wäre.

Schutzbegründend könnte "nur" ein deutliches Neu-Arrangement sein. Die "alte" Melodie dürfte die Zweitgruppe also nachspielen und beliebig umarbeiten ( solange sie damit nicht in die Nähe der Rocksongversion von Gruppe eins gerät ).

Zitat:
Ein Liedermacher spielt ebenfalls ein traditionelles, urheberrechtsfreies Lied, in einer anderen Sprache nach und veröffentlicht es in gewohnter Weise.

Ein zweiter möchte das gleiche wie oben mit dem übersetzten Lied machen – gleiche Frage.
Der Liedermacher kann den Zweiten nicht wegen der Ähnlichkeit/Identität der Meldodie des Lieds des Zweiten mit seinem eigenen Lied belangen; er darf aber die ungefragte Übernahme seines von ihm geschaffenen Übersetzungs-Sprachwerks untersagen. "Alte" Meldodie spielen ja ( auch wenn sie schon von anderen nachgespielt wird ), Neu-Übersetzung übernehmen nein.

11
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  #3 (permalink)  
Alt 12.03.2011, 16:56
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AW: Abgewandeltes Cover nachspielen

Zitat:
Zitat von once Beitrag anzeigen
Schutzbegründend könnte "nur" ein deutliches Neu-Arrangement sein. Die "alte" Melodie dürfte die Zweitgruppe also nachspielen und beliebig umarbeiten ( solange sie damit nicht in die Nähe der Rocksongversion von Gruppe eins gerät ).
Es geht ja darum, ebenfalls einen Rocksong zu spielen. Hat die erste Gruppe durch den Einsatz von Schlagzeug und Gitarren bereits ein „deutliches Neu-Arrangement“ vorgenommen?

Zitat:
Zitat von once Beitrag anzeigen
er darf aber die ungefragte Übernahme seines von ihm geschaffenen Übersetzungs-Sprachwerks untersagen. "Alte" Meldodie spielen ja ( auch wenn sie schon von anderen nachgespielt wird ), Neu-Übersetzung übernehmen nein.
Was ist eine „Neu-Übersetzung“? Ich gehe von einer einfachen Übersetzung, etwa Greensleeves vom Englischen ins Deutsche, aus.

Ich erkenne keinen großen künstlerischen Akt darin, seine Kenntnisse einer anderen Sprache anzuwenden und ein paar Zeilen zu übersetzen.
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  #4 (permalink)  
Alt 12.03.2011, 21:29
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AW: Abgewandeltes Cover nachspielen

Zitat:
Zitat von Alexias Beitrag anzeigen
Es geht ja darum, ebenfalls einen Rocksong zu spielen. Hat die erste Gruppe durch den Einsatz von Schlagzeug und Gitarren bereits ein „deutliches Neu-Arrangement“ vorgenommen?
Die reine Auswahl der Instrumente wird selten als schützenswerter Schöpfungsakt durchgehen durchgehen nach § 2 UrhG - aber weiß man's?

Im Streitfall wird häufig vor Gericht ein Gutachter befragt, hier wohl auch, ob außer Melodien und Rythmen auch Arrangements übernommen wurden, die die erste Gruppe entwickelt hat.

Zitat:
Zitat von Alexias Beitrag anzeigen
Was ist eine „Neu-Übersetzung“? Ich gehe von einer einfachen Übersetzung, etwa Greensleeves vom Englischen ins Deutsche, aus.

Ich erkenne keinen großen künstlerischen Akt darin, seine Kenntnisse einer anderen Sprache anzuwenden und ein paar Zeilen zu übersetzen.
Das erkennen mittlerweile alle Gerichte auf der ganzen Welt anders. Vor allem, wenn ein in eine andere Sprache übertragener Text anders aussieht als ein Übersetzungs-Versuch bei google oder babelfish.

Vor allem ist eine literarische Übersetzung oder gar eine poetische Übertragung keine reine Wiedergabe des nackten Inhaltes, sondern in der Regel eine überwiegende Neuschöpfung, und dann greift automatisch Absatz 2 § 2 UrhG.

Mehr dazu da.

Gruß aus Berlin, Gerd
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cover, lied, nachspielen, sprache, umwandeln

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