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A will sich malen lassen...

Dies ist eine Diskussion zu A will sich malen lassen... innerhalb des Forums Urheberrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 10.01.2012, 01:05
Boardneuling
 
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A will sich malen lassen...

Hallo an alle,

ich weis gar nicht, ob ich hier richtig bin, wenn nicht bitte ich darum dieses Thema an den richtigen Ort zu verschieben.
Also der Sachverhalt ist folgender:

- A will sich von B malen lassen
- allerdings möchte A sich vorher ganz gern absichern:

- A will sicher gehen, dass sein Name nicht in Verbindung mit diesem Bild genannt wird
beispielsweise "Motiv:A"
- A will nicht, dass B Einzelheiten über seinen Körper Preis gibt
Beispiel: B erzählt weiter, dass A einen Leberfleck am linken Bein hat
- A will nicht, dass B das Bild veröffentlicht, ohne das A vorher davon weiß
Beispiel: A findet das Bild ein Jahr später im Internet wieder
- A will nicht, dass B etwas über den Vertrag selbst preis gibt
Also: dass B anderen erzählt, heute habe ich A gemalt

Gibt es dafür schon sowas wie eine Vorlage, die ich nur noch ein wenig verändern müsste, oder so, die dann nur noch unterschrieben werden muss?

Vielen Dank schon mal!
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  #2 (permalink)  
Alt 10.01.2012, 12:45
V.I.P.
 
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AW: A will sich malen lassen...

Zitat:
Zitat von *sonnenschein* Beitrag anzeigen
Gibt es dafür schon sowas wie eine Vorlage, die ich nur noch ein wenig verändern müsste, oder so, die dann nur noch unterschrieben werden muss?
Sowas nennt sich "Model Release", davon gibt es welche im Netz, was die taugen, weiß ich nicht.

Aber man kann sie ja ändern, seine Wünsche reinschreiben als Model (oder als Fotograf, Maler, Bilderhauer, Kupferstecher usw.).

Oben ist ja alles schon schön formuliert, was will man mehr? Entscheidend ist ja bei einem Streit vor Gericht, dass das Gericht den Willen erkennen kann, von dem sich die beiden Vertragsparteien haben leiten lassen:

"Keine Namensnennung des Motivs; keine Leberflecke malen!" usw.

Und zwecks Geheimhaltung schreibt man halt ebenfalls seine Wünsche in den Vertrag.

Will man größere Gewissheit haben, wie sich ein Passus des Vertrages später auswirken wird, wird man nicht umhinkommen, sich vorher von einem Anwalt beraten zu lassen.

Gruß aus Berlin, Gerd
__________________
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  #3 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 15:30
V.I.P.
 
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AW: A will sich malen lassen...

Zitat:
Zitat von *sonnenschein* Beitrag anzeigen
- A will nicht, dass B das Bild veröffentlicht, ohne das A vorher davon weiß
Das darf B von Gesetzes wegen nicht ohne Einwilligung von A. (Einige Ausnahmen des KUG dürften hier keine Rolle spielen.)

Zitat:
- A will sicher gehen, dass sein Name nicht in Verbindung mit diesem Bild genannt wird
beispielsweise "Motiv:A"
- A will nicht, dass B Einzelheiten über seinen Körper Preis gibt
Beispiel: B erzählt weiter, dass A einen Leberfleck am linken Bein hat
Beispiel: A findet das Bild ein Jahr später im Internet wieder
- A will nicht, dass B etwas über den Vertrag selbst preis gibt
Also: dass B anderen erzählt, heute habe ich A gemalt
Dann schließt man eine entsprechende Verschwiegenheitsverpflichtung ab. Wenn einem das so wichtig ist, ist es aber in der Tat sinnvoll, die von einem Anwalt aufsetzen zu lassen.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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gemälde, malen lassen, recht

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