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Alt 04.05.2012, 18:29
Schmunzelkunst Schmunzelkunst ist offline
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AW: Verkauf von "Werken"

Zitat:
Zitat von Capone Beitrag anzeigen
@ TomRohwer genau um das geht es mir danke. die privatleute können die strategie ja nutzen wie sie wollen.

ist es nicht möglich bei dieser Strategie durch agb oder ähnliches sie nur an privatkunden zu verkaufen.
Mit Verträgen und AGB läßt sich keine dingliche Wirkung gegenüber jedermann erzielen.

Jeder, der von Deiner ungeschützten Strategie Kenntnis erlangt, kann sie beliebig benutzen, nur die wenigen nicht, die Du an Deinen Vertrag oder Deine AGB gebunden hast.

Hier noch ein allgemeiner Hinweis:

Ich habe mehrfach in Usenet-Diskussionen die Meinung vertreten, dass Regelwerke (insbesondere Spielregeln), Programmiersprachen, Seitenbeschreibungssprachen (z. B. HTML), Dateiformate, Algorithmen (vielleicht patentierbar), Geschäftsmodelle u. dergl. sich dem Urhebeberrechtsschutz entziehen. Das passt ein bischen auch auf Deine Frage.

Für die Programmiersprachen gibt es eine neue Entscheidung des EuGH:
http://heise.de/-1565581
"... hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) festgestellt, dass die einem Computerprogramm zugrundeliegenden Ideen ebenso wenig vom Urheberrecht geschüzt sind wie eine Programmiersprache."

MfG
Johannes
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