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Alt 06.09.2010, 11:27
once once ist offline
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AW: Markenkleidung in Ebay

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
darf ich fragen, was das mit der eu auf sich hat? neulich hatten wir einen fall, wo die markenware aus brasilien kommen sollte.

ich frage mich halt, was der unterschied ist.
Der Unterschied der "gemeinschaftsweiten Erschöpfung" zur "weltweiten Erschöpfung" liegt darin, daß Markeninhaber auf diese Weise innereuropäisch Preise "künstlich" höher halten können als ihre weltweit sonst verlangten Preise, was sie bei freigestelltem Reimport ihrer außereuropäisch (günstiger) verkauften Markenwaren nicht könnten.

Jürgen Eigner:
"Auf dem Gebiet des Markenrechts galt in verschiedenen europäischen Ländern, darunter beispielsweise in der Bundesrepublik Deutschland, in Österreich und den Benelux-Staaten der Grundsatz der weltweiten Erschöpfung, d.h. ein Inverkehrbringen der mit einer Marke gekennzeichneten Ware durch den Schutzrechtsinhaber oder mit seiner Zustimmung durch einen Dritten in irgendeinem Land der Erde bewirkte die Erschöpfung seines Markenrechts.

Die Richtline EG Nr. 89/104 vom 21. Dezember 1988, mit der die Mitgliedsstaaten der EG zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften über die Marken verpflichtet wurden, ... wurde von Anfang an dahingehend interpretiert, dass ... in allen Mitgliedsstaaten einheitlich der Grundsatz der gemeinschaftsweiten Erschöpfung gelten soll.

Diese Interpretation wurde mittlerweile durch eine Reihe von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs bestätigt.

Diese Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist teilweise auf heftige Kritik gestoßen. Unter anderem wurde vorgetragen, dass die Anwendung der nur EWR-weiten Erschöpfung des Markenrechts zu einer "künstlichen" Verteuerung von Markenprodukten im EWR führen würde, da es Importeuren nunmehr nicht mehr gestattet sei, auf dem Weltmarkt vorhandene Preisunterschiede bei Markenartikeln zu nutzen und die Verbraucher innerhalb des EWR davon profitieren zu lassen. Die Kommission der EU hat in Reaktion auf diese Kritik eine Studie in Auftrag gegeben, die die wirtschaftlichen Auswirkungen einer nur EWR-weiten Erschöpfung der Rechte aus einer Marke untersuchen sollte.

Nach der Diskussion der Ergebnisse der Studie mit den Mitgliedsstaaten und interessierten Kreisen wurde am 7. Juni 2000 eine "Amtliche Verlautbarung der Kommission zur Frage der Erschöpfung von Markenrechten"
veröffentlicht. In dieser Verlautbarung bringt die Kommission der EU klar zum Ausdruck, dass sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht die Absicht hat, Vorschläge zur Änderung der derzeitig geltenden Erschöpfungsregelungen im Bereich des Markenrechts zu unterbreiten, ihrer Meinung nach also die
gegenwärtige Rechtslage beibehalten werden soll. Diese Auffassung der Kommission wurde von vier Mitgliedsstaaten begrüßt, acht Mitgliedsstaaten teilten die Haltung der Kommission nicht, die übrigen
Mitgliedsstaaten enthielten sich einer Stellungnahme.

http://www.ipmunich.de/Grafik/mfs-07-2000.pdf

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