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Volljährigkeit bei versch. Rechtsordnungen

Dies ist eine Diskussion zu Volljährigkeit bei versch. Rechtsordnungen innerhalb des Forums Umfragen

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  #1 (permalink)  
Alt 04.04.2007, 20:40
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Volljährigkeit bei versch. Rechtsordnungen

Hallo Forenmitglieder!

Ich möchte ein Umfrage starten: Kennt jemand eine Rechtsordnung, bei der man die Volljährgikeit schon vor dem 18.Geb erlangt?

Wenn ja, bitteposten und wenn möglich dazuschreiben, ob dieses Land ein Rechtshilfeabkommen mit Deutschland hat.

Grüße,

Hege
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  #2 (permalink)  
Alt 04.04.2007, 20:57
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AW: Volljährigkeit bei versch. Rechtsordnungen

glaube Guantanamo, Kuba - zumindest ist da das Rechtshilfeabkommen ausgeschlossen!
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Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
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oder
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  #3 (permalink)  
Alt 05.04.2007, 08:46
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AW: Volljährigkeit bei versch. Rechtsordnungen

@Monaco501:

Soso, das ist ja interessant Weißt du noch mehr darüber? wann würde man denn dort die uneingeschränkte geschäftsfähigkeit erlangen?

Zitat:
zumindest ist da das Rechtshilfeabkommen ausgeschlossen!
Achso, denkst du Deutschland würde kein Rechtshilfeabkommen mit Staaten schliessen, die das heilige Jugendschutzgesetz aushebeln würden?

Kann ich mir gut vorstellen...

Mal anders...

Weiß jemand mit welchen Staaten Deutschland ein Rechtshilfeabkommen hat?

Gruß,

Hege
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In Dubio Pro Reo
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  #4 (permalink)  
Alt 08.04.2007, 10:38
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AW: Volljährigkeit bei versch. Rechtsordnungen

fand ich nirgends,
müsste aber eine zu beantwortende Frage an das Justizministerium sein.

Sicherlich mit diesen Inselstaaten nicht, welche gerne von Internetbetrügern via Banklastschriften nutzen, wie z.B.: Kaimaninseln, wohl auch nicht mit Nordkorea und anderen "Schurkenstaaten"
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Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
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