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Selbstauflösungsrecht des Bundestags einführen?

Dies ist eine Diskussion zu Selbstauflösungsrecht des Bundestags einführen? innerhalb des Forums Umfragen

Umfrageergebnis anzeigen: Selbstauflösungsrecht des Bundestags einführen?
JA 4 28,57%
NEIN 6 42,86%
Weiß nicht 4 28,57%
Teilnehmer: 14. Diese Umfrage ist geschlossen

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  #1 (permalink)  
Alt 29.05.2005, 16:36
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Selbstauflösungsrecht des Bundestags einführen?

...mit der Bitte um rege Teilnahme.













Hinweis gem. MDStV: Keine repräsentative Umfrage.
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  #2 (permalink)  
Alt 29.05.2005, 18:10
fob fob ist offline
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AW: Selbstauflösungsrecht des Bundestags einführen?

Hier fehlt eindeutig die Antwortmöglichkeit "weiß nicht".

Für meinen Teil habe ich mir nämlich noch keine Meinung gebildet.


Gruß,

fob
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  #3 (permalink)  
Alt 29.05.2005, 18:17
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AW: Selbstauflösungsrecht des Bundestags einführen?

Ich bin auch unschlüssig ...... auf der einen Seite Ja und auf der anderen Nein .......

Meiner Meinung nach könnte man die Verfassung dahingehend schon ändern, dass sich der BT auflösen kann. Nur weiß ich nicht genau welche Kriterien erfüllt sein sollten, dass er sich auflösen darf .......
__________________

Alle Angaben ohne Gewähr


In dubio pro reo
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  #4 (permalink)  
Alt 29.05.2005, 21:51
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AW: Selbstauflösungsrecht des Bundestags einführen?

@ fob

Habs um eine 3. Option erweitert

Schönen So noch!
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  #5 (permalink)  
Alt 30.05.2005, 08:55
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AW: Selbstauflösungsrecht des Bundestags einführen?

Aaaah! Na, da habe ich doch gleich mal abgestimmt.

Gruß,

fob
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  #6 (permalink)  
Alt 31.05.2005, 12:15
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AW: Selbstauflösungsrecht des Bundestags einführen?

Zitat:
Zitat von fob
Aaaah! Na, da habe ich doch gleich mal abgestimmt.
Gute Idee - ich auch!
__________________
Gruß
13
Don´t worry, eat Chappi.

War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten (Gelber Punkt rechts neben dem "Permalink"). DANKE!

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  #7 (permalink)  
Alt 10.06.2005, 10:07
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AW: Selbstauflösungsrecht des Bundestags einführen?

Zitat:
Zitat von Staatsanwalt
Ich bin auch unschlüssig ...... auf der einen Seite Ja und auf der anderen Nein .......
So ging es mir zunächst auch. Habe mich dann aber dagegen entschieden. Begründung: Dann wäre ein zusätzliches Instrument vorhanden, das dann je nach Bedarf als Keule geschwungen oder situationsgerecht hingebogen werden kann.
Mit dem unseeligen (teils indirekten) Fraktionszwang ist ja fast alles machbar, so dass die Parteiführungen die Instrumente eines demokratischen Verständnisses als strategisches Hilfsmittel missbrauchen können.

Man könnte sich zwar theoretische Bedingungen überlegen, unter denen eine Regelung zur Selbstauflösung im Grundgesetz verankert werden könnte. Die wären aber Makulatur, wenn sie danach durch manipulierte (auf Fraktionszwang und nicht auf Gewissensentscheidung basierende) Abstimmungen wieder als taktisches und strategisches Hilfsmittel missbraucht würden.
Bevor man an so etwas denkt, müsste die Macht der Parteiführungen reduziert werden - ein bedeutend schwierigeres Unterfangen.
Gruß
Walter
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