Dies ist eine Diskussion zu gerichtlich bestelltes Sachverständigengutachten - welche Möglichkeiten hat der Kläger? innerhalb des Forums Umfragen
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| In der Zwischenzeit geht es K zunehmend schlechter, was auch am fehlendem Hilfsmittel liegt, so dass eine "Folgeerkrankung" entsteht. Diese Folgeerkrankung belegt die Notwendigkeit auf jeden Fall und zeigt, dass die Aussage der GKV und des MDK falsch sind, dass K mit der aktuellen Versorgung ausreichend versorgt sei. Denn wäre dies der Fall, dann dürfte es ja nicht zu einer Folgeerkrankung kommen!!! Kam es aber!!! Es folgten weitere Atteste der Ärzte, die die Notwendigkeit bescheinigten und eine schnelle Entscheidung fordern, zugunsten von K, da dessen Gesundheit zunehmend schlechter würde durch die mangelnde Versorgung. Das Gericht beschloss die Pflegekasse einzuschalten, dem K auch zustimmte, da es eher um den Pflegebereich geht, denn K ist schwerstbehindert, pflegebedürftig und bettlägerig. Könnte aber durch das neue Hilfsmittel aus der Bettlägerigkeit kommen und so öfter im Rollstuhl mobilisiert werden - jede Minute außerhalb des Pflegebettes ist sehr wichtig, weil gesundheitsfördernd!!! Außerdem stellt das beantragte Hilfsmittel für die Pflegekraft eine deutliche Arbeitserleichterung dar, so dass hier die Notwendigkeit schon dadurch gegeben ist (§ 33 SGB V, aber auch § 40 SGB XI)und dennoch lenkt der Richter nicht ein, fordert stattdessen die GPV auf ein Gutachten zu erstellen, also durch den MDK! Dies kann K absolut nicht nachvollziehen, denn das MDK-Gutachten stellt in diesem Fall ein Privatgutachten der Beklagtenseite dar und damit wenig aussagekräftig, genauso wie die Atteste und Gutachten der Klägerseite! Nun warte K sehnsüchtig darauf, dass der MDK sich wegen eines Termins für die häusliche Begutachtung meldet, was aber nicht geschah. Nach Monaten endlich eine reaktion des Gerichts, welches ein MDK-Gutachten "nach Aktenlage" von der GPV erhalten hatte und dies nun zwecks Stellungnahme an die Klägerpartei weiterreichte. K ist sauer, denn was soll ein Aktenlage-Gutachten in diesem Fall bewirken? Eben, nichts! Deshalb legte K bei seiner Stellungnahme auch Widerspruch gegen das MDK-Gutachten nach Aktenlage ein. K führte Gesetzestexte an, die besagen, dass in einem solchen Fall "kein Gutachten nach Aktenlage" erstellt werden dürfe und forderte außerdem ein im Gutachten angegebenes weiteres Gutachten des MDK an, von dem er bis dato keine Kenntnis hatte! Wie kann hinter seinem Rücken ein Gutachten durch den MDK erstellt werden???? K fügte seiner Stellungnahme weitere ärztliche Atteste bei, die seinen verschlechterten Gesundheitszustand belegen und die dringende Notwendigkeit des Hilfsmittels fordern, es auch ausreichend begründen. Dennoch lenkt das SG nicht ein! Immerhin ordnet es nun die Erstellung eines gerichtlichen Sachverständigengutachten an, von einem Chirurgen und der Hohn, "der pflegebedürftige und bettlägerige K soll über 60 km zur Begutachtung fahren um dort zu erscheinen und sich begutachten zu lassen!" K ist sprachlos! Dem Gericht ist seit Klagerhebung bekannt, dass K schwerstbehindert und pflegebedürftig ist, außerdem ist K bettlägerig - wie soll K denn zum Gutachter kommen, der zudem auch noch über 60 km entfernt !?!?!? Das ist doch lächerlich! Dem Gericht ist bekannt, dass K bettlägerig ist, da auch das beantragte Hilfsmittel für das Pflegebett ist und ständig über K's Gesundheitszustand gesprochen wurde. K muss dies berichtigen! Wie kann K vorgehen??? Gibt es Gesetzestexte oder Urteile, die dies stützen und von K nicht verlangen könne, zumal sich dadurch sein Gesundheitszustand noch drastischer verschlechtern würde, er braucht also eine "häusliche Begutachtung"!!! Kann K einen Pflegesachverständigen anstatt des Chirurgen fordern oder zumindest zusätzlich beantragen, denn den sog. "Erhebungsbogen" darf nur von einem Pflegesachverständigen oder einer examinierten Pflegefachkraft ausgefüllt werden!?!? Hat K das Recht dem Gericht zu sagen, dass ihm die Fragen für den Gutachter als nicht ausreichend erscheinen? Kann er dem Gericht andere bzw. zusätzliche Fragen vorschlagen? Welche Möglichkeiten und Rechte hat K hier ganz allgemein was die Anordnung des Sachverständigengutachten angeht???
__________________ Ross_i ________________________________________________ "Wer Recht hat, muss nicht unbedingt Recht bekommen!" |
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| gerichtlich bestellter gutachter, gutachten, sachverständigengutachten |
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