Dies ist eine Diskussion zu SWS innerhalb des Forums Tipps für Erstsemester
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| SWS Hallo! Ich habe nun die Studienordnung vorliegen und weiß nicht was SWS bedeutet. Es ist angegeben, dass man im 1.-2. Semester 72 SWS benötigt. Meine Idee war, das könnte die Stundenzahl pro Woche sein, obwohl das doch arg viel ist. Weiß da jemand mehr? mfg |
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| AW: SWS Semesterwochenstunden. Die 72 beziehen sich absolut auf 2 Semester, so dass im Durchschnitt 36 SWS je Semester vorliegen.
__________________ Raum: Ostthüringen Tätigkeitsschwerpunkt: Sozialrecht Kontaktmöglichkeit: Auf Anfrage per Privater Nachricht "Weihnachtsmann im Sinne des Gesetzes ist auch der Osterhase." |
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| AW: SWS Ist das normal man liest immer von max.25 Pflichtstunden und den Rest als Seminar o.Ä. |
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| AW: SWS Das wenigste im Studium ist Pflicht. Trotzdem sind Vorlesungen und Seminare im Wochenplan mit entsprechenden Semesterwochenstunden enthalten.
__________________ Raum: Ostthüringen Tätigkeitsschwerpunkt: Sozialrecht Kontaktmöglichkeit: Auf Anfrage per Privater Nachricht "Weihnachtsmann im Sinne des Gesetzes ist auch der Osterhase." |
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| AW: SWS Also so wie ich das lese sind das die Pflichtstunden: §16 (1) Im ersten und zweiten Studienabschnitt sind Lehrveranstaltungen (P) im Unfamg von 72 SWS über die Gegenstände der staatlichen Pflichtfachprüfung zu besuchen, und zwar 36 SWS im Bürgerlichen Recht, 22 SWS im Öffentlichen Recht und 14 Im Strafrecht. |
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| AW: SWS hmm... gibt es denn mittlerweile Anwesenheitslisten? Oder reicht die Behauptung die Vorlesungen besucht zu haben noch aus? Also dann liebe Grüße Siobhan |
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| AW: SWS keine Ahunung studiere noch nicht |
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| AW: SWS Zitat:
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| AW: SWS Zitat:
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