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Jurastudium im Anschluss eines LL.B an einer FHöV

Dies ist eine Diskussion zu Jurastudium im Anschluss eines LL.B an einer FHöV innerhalb des Forums Tipps für Erstsemester

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Alt 16.08.2011, 21:29
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Jurastudium im Anschluss eines LL.B an einer FHöV

Einen schönen Guten Nabend allerseits,

es ist mal wieder so weit, dass ein bisher Unbekannter mit der Tür ins Haus fällt: "Soll ich noch Jura studieren?"

Zu mir und wie ich dazu komme, Jura studieren zu wollen:

Zur Zeit absolviere ich den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst bei einer Kommune in NRW (seit Sept. 2010 bis August 2013). Die Hälfte der Zeit dieser Ausbildung für den Verwaltungsdienst verbringe ich an der FHöV. Bereits in den ersten beiden Semestern (fast nur an der FH verbracht), habe ich ein großes Interesse an dem dt. Rechtssystem entwickelt und stets mit großer Freude gelernt (das hört sich schrecklich an, aber mir hat es wirklich auf irgendeine Art und Weise Spaß bereitet, Sachen zu lernen und Gutachten zu erstellen). Im Juli hatte ich dann meinen ersten Praxisabschnitt. Hier wurde mir deutlich, was kommunaler Verwaltungsdienst wirklich bedeutet (dies wurde mir erschreckenderweise von allen "jungen" Verwaltungsbediensteten besätigt. Die Tätigkeiten erweisen sich größtenteils als sehr anspruchslos, demotivierend, nervtötend und absolut nicht herausfordernd. Dies waren nicht nur die Tätigkeiten, die man als Nachwuchskraft erledigen muss, was völlig okay ist. Nein, so hat man auch mitbekommen, was für Aufgabengebiete bspw. ein Kreisamtmann mit einer A11 Besoldung "leisten" muss. Ganz ehrlich das ist ein Witz. Ich habe zu fast 100 Prozent seine Aufgaben wahrgenommen. Auf die Frage, ob er noch für irgendwelche andere Aufgabengebiete zuständig sei und nur zur Zeit hier nichts anfalle, verneinte er. So ist es mir bei sehr vielen Kommunalbediensteten aufgefallen und mir wurde deutlich, dass ich mir _SO_ nicht mein Arbeitsleben vorstelle. Ich möchte bei meiner Arbeit stets gefordert werden, komplexe Gebiete abdecken, mich immer wieder mit neuen Gegebenheiten auseinandersetzen und offen für Neues sein. Nicht immer Serienbriefe und Vorlagen ausfüllen, ausdrucken, Unterschrift und Stempel drunter und ab damit! So bin ich, durch mein sowie schon vorhandenes Interesse an der Rechtswissenschaft, auf die Idee gekommen, ein Jurastudium an den Vorbereitungsdienst anzuhängen.

Bezüglich der Verpflichtung, im Anschluss an den Vorbereitungsdienst weitere 5 Jahre im ö. D. arbeiten zu müssen, habe ich mich bereits ausführlich bei einer sehr kompetenten Person informiert. Demnach ist diese Verpflichtung nach § 59 BBesG i. V. m. Nr. 95.5 der VwV zum BBesG zulässig.
Im Falle eines anschließenden Jurastudiums wäre Nr. 95.5.5 d) einschlägig, wonach auf die Rückforderung verzichtet werden soll, wenn ein Hochschulstudium (...) aufgenommen wird. Hat hierzu bereits jemand seine Erfahrungen gemacht?

Ich habe bereits die Informationsseiten zum Jurastudium auf dieser Seite gelesen und an anderen Stellen im World-Wide-Web nachgeforscht. Das geforderte hohe Maß an Frustrationsintoleranz bringe ich definitiv mit ;-) Mir ist aber auch bewusst, dass das ein Jurastudium eines der zeitaufwendigsten Studiengänge ist. Ich weiß, was man für das Studium an der FHöV machen muss, wobei das bei Weitem nicht in die Tiefe geht und wohl nicht vergleichbar ist. Dennoch denke ich, dass mir der LL.B eine gute Grundlage für ein Jurastudium bieten kann (hierbei denke ich an Teile der kleinen Scheine öR und ZivilR).

Ist noch jemand, der sich im Anschluss an den Vorbereitungsdienst für ein Jurastudium entschieden hat oder es möchte und nicht den Rest seines Lebens als Diplom-Verwaltungswirt verfristen möchte. Ich persönlich bin zum jetzigen Zeitpunkt durchaus motiviert das Studium zu riskieren. Für die Pessimisten: Wenn es einmal Hart auf Hart kommen sollte und ich die Staatsexamina vergeigen sollte, müsste ich wohl keinen Taxischein machen, sondern müsste mich dann wieder im kommunalen Verwaltungsdienst langweilen

Vielleicht könnt ihr mir eine persönliche Einschätzung, Tipps, was auch immer geben. Auch "freue" ich mich, über ernstgemeinte Zusprüche oder ein einfaches Abraten, sofern ihr es mir begründet, damit ich es nachvollziehen kann.
Vielen Dank und noch einen schönen Abend.

Der Generalist ;-)


PS: Bin ich auf dem akutellen Stand der Dinge, dass es die ZVS nicht mehr gibt und man sich jetzt immer bei den Unis selbst bewerben muss um einen Studienplatz? Gilt das auch für die freigehaltenen 3 % für Zweitstudierende und in allen Bundesländern?

Geändert von Generalist (16.08.2011 um 22:35 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 16.08.2011, 23:17
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AW: Jurastudium im Anschluss eines LL.B an einer FHöV

Also ich an deiner Stelle würde es riskieren und Jura studieren.
Ich habe selbst nach einem Studium im gehobenen Dienst noch ein Jurastudium drangehängt und es bislang nicht bereut.

Und wenn es doch schief gehen sollte, fällst du einigermaßen weich.
Aber wenn du es nicht machst, wirst du dich wohl immer fragen, was gewesen wäre wenn.

Und gute Grundvorausssetzungen hast du mit der Verwaltungsausbildung allemal, sowohl fürs erste, insbesondere aber wohl im Hinblick auf das zweite Staatsexamen.
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  #3 (permalink)  
Alt 29.08.2011, 22:36
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AW: Jurastudium im Anschluss eines LL.B an einer FHöV

Keine anderen Erfahrungen/Bemerkungen? Wäre euch wirkich dankbar.
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