Dies ist eine Diskussion zu Jurastudium Einstufungsempfehlung innerhalb des Forums Tipps für Erstsemester
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| Hallo liebe Jurastudenten/ Absolventen/ Rechtsanwälte/ allg. liebe Juristen zur Zeit absolviere ich neben meinem job über Abdenstudium (ja ich bin so bescheuert an einer FH ein Studium welches den Abschluss des Bachelor of Laws beinhaltet. Kurz: ich studiere Wirtschaftsrecht.Das dritte Semester neigt sich jetzt dem Ende zu (Klausuren beginnen ab Samstag) und ich fange mit den Überlegungen an, was ich danach machen möchte. Ich möchte hiernach kein Masterstudium absolvieren sondern an einer Uni auf Staatsexamen studieren um Berufswünsche wie Richter o. Uni Prof o.ä. offen zu halten. Es ist nun so, dass ich im Februar 2011 mein Bachelorzeugnis erhalten werde und mich ab dann erst einschreiben kann, da die ZVS alle Unterlagen bis zum 16. Januar benötigt. Ich würde also ein halbes jahr (1 Semester) an Zeit verlieren wenn ich denn dann genommen würde. Mir wurde dann von der Uni Bonn mitgeteilt, dass ich dann über das Prüfungsamt (oder andere Stelle) eine Einstufungsempfehlung für das zweite Fachsemester beantragen soll welche man auch fast immer erhält. Meine Frage ist nun, verpasse ich dann evtl. wichtige Grundlagen die ich in den nächsten Semestern benötige? Ich möchte nicht mit einer Wissenslücke in ein solch anspruchsvolles Studium starten. Wobei der Vorteil währe, dass ich keine Wartesemester hinnehmen muss und eine höher prozentige Sicherheit habe, dass ich genommen werde (zwecks NC usw.) Danke für eure Hilfe und Antworten
__________________ Alles nach bestem Wissen und Gewissen. Sollte euch der Beitrag geholfen haben bewertet Ihn doch bitte mit der kleinen Waage oben rechts! StudentBBL |
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| AW: Jurastudium Einstufungsempfehlung Nun... die Vorlesungen werden sowieso dauernd wiederholt - wenn du merkst, dass dir da was fehlt, kannst du die im folgenden Semester noch nachholen. Und die Lehrbücher stehen in der Bibliothek sowieso das ganze Jahr und sind meist weit hilfreicher als jede Vorlesung. Was man aber nciht verpassen sollte, sind Arbeitsgemeinschaften/Tutorien... (oder wie immer die an der jeweiligen Uni heißen), in denen nochmal speziell das juristische Arbeiten und Formulieren geübt wird. Die sollte man sicher nicht verpassen, informiere dich mal an der fraglichen Uni, ob die jedes Semester angeboten werden! Verzichten kannst du auf die nur, wenn du in deinem bisherigen Studienverlauf schon klassische Klausuren im Gutachtenstil (Subsumtion lässt grüßen) geschrieben hast. Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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| AW: Jurastudium Einstufungsempfehlung Ich nehme an, du hast keine allgemeine Hochschulreife - sonst wäre dein Weg ein ziemlich umständlicher. Wenn dich vor allem Richter und Uni-Dozent interessieren, solltest du aber in Betracht ziehen, den Master doch zu machen. Ich studiere selbst Wirtschaftsrecht an der FH (trotz allgemeiner Hochschulreife ), und einer unserer Prof. Iur.'s hat uns neulich darauf hingewiesen, dass in Deutschland wohl jedem habilitierten Jurist die Befähigung zum Richteramt zugesprochen wird. Wenn du also an Stelle des Jurastudiums einen Master/Promotion/Habilitation anschließt bist du höchstwahrscheinlich auch nicht später fertig als bei Jura (das Referendariat eingerechnet), aber deutlich höher qualifiziert. Das kann sowohl für evtl. Lehraufträge als auch für andere interessante, gut bezahlte Jobs enorme Vorteile bringen. Gleichzeitig ist es vermutlich deutlich leichter, ein international ausgerichtetes Masterstudium zu absolvieren als sich im klassischen Jura-Studium um solche Bezüge zu bemühen. Vergleichst du, wo du nach 5-6 Jahren stehen kannst, ist der Weg über den Master mE nach auf jeden Fall vorzuziehen. |
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| AW: Jurastudium Einstufungsempfehlung Ist meines Wissens anders: Ein Richter muss Volljurist sein, ergo zwei Staatsexamina und somit auch ein Referendariat vorweisen können. Den Master kann man (wenn man Zeit und Lust hat) nebenbei mitmachen, er bringt aber sicher keine Qualifiation für das Richteramt. Genauso bringt eine Habilitation auf dem Weg nicht viel: Bis man die abgeschlossen hat, dürfte man regelmäßig über das Alter hinaus sein, indem man noch ins Richteramt aufgenommen werden kann. Mal davon abgesehen: Sowohl die Habilitation als auch die Notenvoraussetzung für das Richteramt setzt weit überdurschnittliche Noten voraus. Wie stehen denn die Chancen hierfür? Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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| AW: Jurastudium Einstufungsempfehlung Als Richter braucht man immer 2 Staatsexamen, § 5 DRiG. ordentliche Professoren an Universitäten, d.h. nicht FH haben gem. § 7 DRiG ebenfalls die Befähigung zum Richteramt. ordentlicher Professor an einer Uni kann man auch ohne Staatsexamen werden, dann muss man Bachelor, Master, Promotion, Habilitation machen. Es würde mich jedoch sehr wundern, wenn es mehrere ordentliche Profs. an Uni oder auch an FH geben sollte, die nicht 2 Staatsexamen haben. Nichts gegen den FH-Bachelor, aber wenn du dir alle Möglichkeiten offen halten willst musst du beide Staatsexamina machen, für Wirtschaftsjuristen (Bachelor) sind die Tätigkeitsmöglichkeiten nicht nur formal wegen fehlender Staatsexamen sondern auch praktisch eingeschränkt, realistisch verbleiben aus meiner Sicht StB, WP, Inhouse, Tätigkeiten in Kanzleien als juristischer Mitarbeiter, nur sehr selten mit gleichwertiger Stellung (vorallem Gehalt), Bachelor erfüllt mW nicht die Voraussetzungen für den höheren Dienst, nicht-juristische Tätigkeiten wie Immobilien, Unternehmsberatung, etc.... Wenn du auf jeden Fall Promovieren willst und keine Tätigkeit anstrebst bei welcher 2 Staatsexamen weder formal noch praktisch notwendig sind dann kann ein FH Studium durchaus in Betracht kommen, als FH Absolvent dürfte es leichter sein die Promotionsvoraussetzungen zu erfüllen |
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| AW: Jurastudium Einstufungsempfehlung hallo, da ich die Berufszweige richter oder uni prof anstrebe ist das Staatsexamen schon wichtig (meiner Ansicht nach) ich habe jetzt schon ein wenig google gequält. aber wie wird man prof? wie lange dauert sowas? hat hier evtl. jemand erfahrung?
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| AW: Jurastudium Einstufungsempfehlung Zitat:
Zum Professor wird man, indem man den Ruf einer Universität annimmt, um dort zu lehren und zu forschen. Voraussetzung dafür sind meist ausgesprochen gute Zeugnisse, eine Promotion sowie wissenschaftliche Meriten in der Vorgeschichte. Arbeit an einer Universität im Vorfeld ist fast immer unabdingbar. Eine Habilitationsschrift befördert das Ganze. Vitamin-B kann so manches ausgleichen. Kurz: man muss pauken wie ein Blöder, veröffentlichen wie ein Blöder und teilweise arschkriechen wie ein Blöder, denn Professuren gibt es deutlich weniger als Möchtegern-Professoren. Wie lange es mindestens dauert, bis man als Jurist vom Staatsexamen zum Prof kommt, weiß ich nicht, weil ich von einem anderen Ufer bin. Aber grundsätzlich schätze ich nicht unter 7, eher 10 Jahre. Ich weiß nicht, wie gerne Juniorprofessuren in Jura vergeben werden.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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