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Frage zum Grundlagenfach Rechtsgeschichte

Dies ist eine Diskussion zu Frage zum Grundlagenfach Rechtsgeschichte innerhalb des Forums Tipps für Erstsemester

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Alt 24.08.2009, 10:35
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Frage zum Grundlagenfach Rechtsgeschichte

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Grundlagenfach Rechtsgeschichte. Und zwar steht im Studienprogramm dieses Fach im ersten Semester mit 2 Semesterwochenstunden, allerdings nur in der Formulierung "Rechtsgeschichte".

Meine Frage: Kann man davon ausgehen, dass das nur die deutsche Rechtsgeschichte betrifft oder wird dort auch die europäische bzw. sogar weltweite Rechtsgeschichte behandelt?

Ich wäre euch für Antworten sehr dankbar, denn ich bin grade dabei, so ein bisschen die Angebotsflut der Lehrbücher zu überblicken, und beim Thema Rechtsgeschichte finde ich Bücher sowohl zur deutschen als euch zur europäischen............

Danke schon mal
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  #2 (permalink)  
Alt 14.09.2009, 23:54
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AW: Frage zum Grundlagenfach Rechtsgeschichte

Um die deutsche Rechtsgeschichte zu verstehen, muss natürlich Auslandsbezug hergestellt werden. Daher wird auch sicher römisches Recht behandelt werden.
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