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Allgemeine Aufbauschwierigkeiten Staatsorganisationsrecht

Dies ist eine Diskussion zu Allgemeine Aufbauschwierigkeiten Staatsorganisationsrecht innerhalb des Forums Tipps für Erstsemester

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  #11 (permalink)  
Alt 19.01.2012, 15:07
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AW: Allgemeine Aufbauschwierigkeiten Staatsorganisationsrecht

Zitat:
der blick auf die schmidt´schen aufbauten hat mich damals in der polizeirechtshausarbeit ein gesäß voll punkte gekostet.
seither meide ich die und ziehe alles vor, worauf kein schmidt steht. ^^
echt? Hmm...ich hatte nie Probleme mit den Rolf Schmidt Büchern. Gut bei Gebieten in denen das jeweilige Landesrecht zum Tragen kam ( wie Polizei und Ordnungsrecht oder Kommunalrecht) habe ich ausschließlich mit Lehrbüchern gearbeitet, die auf das jeweilige Landesrecht gemünzt waren. (z.B. Polizei und Ordnungsrecht Hessen von Mühl, Leggereit, Hausmann).

Also dann liebe Grüße
Siobhan
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  #12 (permalink)  
Alt 19.01.2012, 17:36
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AW: Allgemeine Aufbauschwierigkeiten Staatsorganisationsrecht

So, habe mir mal Gedanken zu folgendem Fall gemacht (SV gekürzt):

Bundestagswahlen stehen im Herbst bevor, A und B Partei regieren mit deutlicher Mehrheit. Auf Grund einer schweren wirtschaftlichen und außerpolitischen Krisen wird im Sommer diskutiert, die Wahl um 1 Jahr zu verschieben. C Partei stimmt teilweise zu, mit einem Beschluss mit 2/3 Mehrheit im Bundestag und Bundesrat kann gerechnet werden.

Fallfrage (ungekürzt): Wäre eine Verschiebung der Bundestagswahl um ein Jahr rechtlich möglich? Könnte statt dessen bestimmt werden, dass die derzeitige Bundesregierung trotz Neuwahlen des Bundestags noch bis zur Bewältigung der Krise, längstens für ein Jahr, im Amt bleibt?

Ist ein Fall aus dem Skript Staatsorganisationsrecht von AS.


Meine Gliederung sähe wie folgt aus:
I. Verstoß gegen Art. 39 Abs. 1 S.1 GG

II. Möglichkeit der Verfassungsänderung, Art. 79 GG
1. Formvorschriften
2. Verstoß gegen Art. 79 Abs. 3 i.V.m. Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 2 - Periodizität der Wahlen)

III. Trotz Neuwahlen im Amt?
1. Verstoß gegen Art. 39 Abs. 1 S.2, Art. 39 Abs. 2 GG
2. Möglichkeit der Verfassungsänderung, Art. 79 GG

IV. Ergebnis
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  #13 (permalink)  
Alt 19.01.2012, 21:26
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AW: Allgemeine Aufbauschwierigkeiten Staatsorganisationsrecht

Na das sieht doch schon ganz gut aus. Das A und O beim Schreiben von Klausuren (und auch Urteilen) ist mMn das Stellen der richtigen Fragen
Wäre diese Sache möglich? Ja, wenn die Verfassung dem nicht entgegenstünde. Was könnte dagegen sprechen? Art. soundso. Lässz sich die geplante Änderung unter diesen Art. subsumieren? usw.
Das wird dann bei verwaltungsrechtlichen Klausuren noch richtig verästelt, dass man bei schlechter Gliederung schnell mal den Überblick verliert.
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  #14 (permalink)  
Alt 19.01.2012, 21:34
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AW: Allgemeine Aufbauschwierigkeiten Staatsorganisationsrecht

Danke
Ja wird jetzt auch ein wenig einfacher ... wenn ich mich länger damit beschäftige.

Hab den Schwerpunkt beim Lernen bisher auch eher auf Strafrecht und BGB gelegt. Kommt jetzt aber alles


Danke Dir Brati und auch allen anderen für die Hilfestellung!
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