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Allgemeine Aufbauschwierigkeiten Staatsorganisationsrecht

Dies ist eine Diskussion zu Allgemeine Aufbauschwierigkeiten Staatsorganisationsrecht innerhalb des Forums Tipps für Erstsemester

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  #1 (permalink)  
Alt 18.01.2012, 16:24
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Allgemeine Aufbauschwierigkeiten Staatsorganisationsrecht

Hallo!

Ich bin im 1. Semester und habe momentan noch mehr oder minder große Probleme damit, meine Falllösung im Staatsorganisationsrecht zu gliedern.

Die Basics sind mir klar - soll heißen Zulässigkeit/Begründetheit bei irgendwelchen Verfahren. Probleme bereitet mir meist nur die materielle Rechtmäßigkeit.

Dies weniger inhaltlich als aufbautechnisch. Ich weiß nicht so recht, wie ich das gliedern soll, mir fehlt ein Schema. Nun ist mir bewusst, dass es das im ÖR nicht gibt, da man ja endlos viele Konstellationen zu prüfen hat.

Deswegen meine Frage: wie seid ihr da rangegangen? Hat sich das mit der Zeit einfach eingeschliffen oder was habt ihr getan?

Vielen Dank.
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  #2 (permalink)  
Alt 18.01.2012, 16:30
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AW: Allgemeine Aufbauschwierigkeiten Staatsorganisationsrecht

Zitat:
Deswegen meine Frage: wie seid ihr da rangegangen? Hat sich das mit der Zeit einfach eingeschliffen oder was habt ihr getan?
wenn es kein einzuhaltendes Schema F gab... dann immer so wie mir die Sache logisch erschien....
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  #3 (permalink)  
Alt 18.01.2012, 17:22
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AW: Allgemeine Aufbauschwierigkeiten Staatsorganisationsrecht

Und bist du damit gut gefahren? Oder wurde dir das mal angestrichen?

Dann mache ich mir ja vielleicht zuviel Gedanken, wenn es wirklich nur um den logischen Aufbau geht. Hmm. Bei den Musterlösungen denke ich mir immer "darauf wäre ich nie gekommen" - meine Gutachten sind meist komplett anders gegliedert.
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  #4 (permalink)  
Alt 18.01.2012, 18:26
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AW: Allgemeine Aufbauschwierigkeiten Staatsorganisationsrecht

Zitat:
Und bist du damit gut gefahren? Oder wurde dir das mal angestrichen?
In Staatsorga habe ich nie eine Klausur geschrieben (zumindest kann ich mich daran nicht mehr erinnern) Wenn ich mich aber richtig entsinne, gab es doch gerade in ÖR so einige Standardschemata an denen man sich entlanghangeln konnte und musste.

Auch wenn die Bücher nicht sonderlich gerne in der Uni gesehen werden, empfehle ich dir einen Blick in das Buch von Rolf Schmidt "Staatsorganisationrecht" zu werfen.


Also dann liebe Grüße
Siobhan
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  #5 (permalink)  
Alt 18.01.2012, 18:35
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AW: Allgemeine Aufbauschwierigkeiten Staatsorganisationsrecht

Letztendlich kann man im öffentlichen Recht ja immer irgendwie das Standartschema nutzen:
A. Zulässigk.
B. Begründetheit
1. formelle Rechtmäßigkeit/ Verfassungsmäßigkeit
a) Zuständigkeit
b) Verfahren
c) Form
2. materielle Rechtmäßigkeit/ Verfassungsmäßigkeit
a) Tatbestandsmerkmale, ggf. Beurteilungssielraum
b) Rechtsfolge, ggf. Ermessen

Das passt echt auf so gut wie alle Konstellationen. Probiers mal mit ein paar Fällen aus (am besten nicht von Schmidt, sondern von Degenhart )
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  #6 (permalink)  
Alt 18.01.2012, 21:36
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AW: Allgemeine Aufbauschwierigkeiten Staatsorganisationsrecht

Zitat:
Zitat von Siobhan Beitrag anzeigen
[...]

Auch wenn die Bücher nicht sonderlich gerne in der Uni gesehen werden, empfehle ich dir einen Blick in das Buch von Rolf Schmidt "Staatsorganisationrecht" zu werfen.


Also dann liebe Grüße
Siobhan
Warum werden sie nicht gerne gesehen?


@ Brati:

Bücher von Degenhart habe ich zwei Stück - einmal das Lehrbuch und einmal den Klausurenband. Sind allerdings viele Fälle zu den Grundrechten, die wir erst nächstes Semester behandeln

Was meinst du mit 2a) Tatbestandsmerkmale/Beurteilungsspielraum ?
Kannst du (oder jemand anders) noch ein paar Worte dazu verlieren?
Ist damit nur gemeint, potentielle Verfassungsverstöße zu benennen und zu fragen, ob diese allgemein und dann auch konkret gerechtfertigt werden können? So habe ich das bisher verstanden.
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  #7 (permalink)  
Alt 19.01.2012, 10:16
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AW: Allgemeine Aufbauschwierigkeiten Staatsorganisationsrecht

Ich schrieb ja, dass das Schema auf so gut wie alle Konstellationen passt. Ausgenommen davon (auf den ersten Blick) Verfassungsbeschwerde und vll. noch Organstreitverfahren.
VB soll mal hier nicht Thema sein, das lernst du noch. Beim Organstreit, was mWn in Staatsrecht I behandelt wird, gibt dir das Gesetz selbst das Schema vor. Da handelst du die §§63ff BVerfGG für die Zulässigkeit ab und den §67 für die Begründetheit.

Deine Frage möchte ich mal mit einem Bsp. versuchen zu erklären. Du hast eine Norm die sagt "In Fällen akuter Biernot im Bundestag kann der Bundestagspräsident einen Bundestagsbeschluss herbeiführen, kraft desses die nächstgelegene Brauerei ausreichend Bierfässer zu liefern hat." Jetzt denk dir mal um diese Norm einen Fall und eine Fallfrage. Dann sähe das unter Zugrundelegung meines Schemas so aus:

A. Zulässigk.
B. Begründetheit
1. formelle Rechtmäßigkeit/ Verfassungsmäßigkeit
a) Zuständigkeit -> BT-Präsident
b) Verfahren -> Beschlussverfahren
c) Form
2. materielle Rechtmäßigkeit/ Verfassungsmäßigkeit
a) Tatbestandsmerkmale, ggf. Beurteilungssielraum -> akute Biernot
b) Rechtsfolge, ggf. Ermessen -> Bierlieferung in ausreichender Menge
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Alt 19.01.2012, 10:33
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AW: Allgemeine Aufbauschwierigkeiten Staatsorganisationsrecht

Zitat:
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Also dann liebe Grüße
Siobhan
der blick auf die schmidt´schen aufbauten hat mich damals in der polizeirechtshausarbeit ein gesäß voll punkte gekostet.
seither meide ich die und ziehe alles vor, worauf kein schmidt steht. ^^
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  #9 (permalink)  
Alt 19.01.2012, 12:41
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AW: Allgemeine Aufbauschwierigkeiten Staatsorganisationsrecht

Zitat:
Zitat von Brati Beitrag anzeigen

[...]

2. materielle Rechtmäßigkeit/ Verfassungsmäßigkeit
a) Tatbestandsmerkmale, ggf. Beurteilungssielraum -> akute Biernot
b) Rechtsfolge, ggf. Ermessen -> Bierlieferung in ausreichender Menge
Genau da fängt mein Problem ja an. Der Aufbau des Organstreitverfahrens nach dem BVerfGG ist mir bekannt - mir geht es explizit um die Untergliederungen. Das hat mir aber schon sehr geholfen!

Was würdest du denn jetzt unter diesen Punkten noch prüfen? Oder ist das schon alles an Gliederung?

Ich fange solangsam an zu verstehen. Danke dir für die Mühe Brati. Erscheint dir sicher alles sehr trivial
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  #10 (permalink)  
Alt 19.01.2012, 13:08
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AW: Allgemeine Aufbauschwierigkeiten Staatsorganisationsrecht

Das ist alles fallabhängig und eigentlich nur durch Übung zu erlernen. Bspw. gibt es ja auch Klausuren, da ist die Bestimmtheit eines Gesetzes ein Problem. Diesen Punkt würde man aber nur ansprechen dürfen, wenn es eben problematisch ist. Versuch zunächst ein wenig Struktur in deinen Aufbau zu bringen: also zunächst Trennung zwischen formell und materiell und oben drüber steht immer als gedachtes Dach das zu prüfende Gesetz (wegen Vorbehalt des Gesetzes). Das lässt sich abstrakt sehr schlecht erklären. Bring uns doch mal ein Bsp. mit deiner Gliederungsidee.
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