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Züchterhaftung?

Dies ist eine Diskussion zu Züchterhaftung? innerhalb des Forums Tierrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 16.03.2010, 02:30
Boardneuling
 
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Züchterhaftung?

Hallo!

Folgender Sachverhalt:

Jemand kauft bei einem Kaninchenzüchter ein junges Kaninchen für zu Hause.
Schon nach etwa zwei Tagen zeigt das Tier Krankheitszeichen (Schnupfen, Erkältung).
Das Tier steckt auch ein weiteres Kaninchen an, das schon länger im Haus lebt.
Beide erkrankten Tiere müssen wegen der ansteckenden Krankheit mehrmals bei einer Tierarztpraxis behandelt werden.
Es entstehen größere Kosten dadurch.

Kann man den Züchter für die Tierarztkosten in Regress nehmen oder zu einem Teilbetrag?
Wie ist es da mit der Beweispflicht, d. h., inwieweit muss man beweisen können, dass das Jungtier die Krankheit nach Hause eingeschleppt hat?
In welchem Gesetz ist das geregelt?
Hört sich jetzt blöd an, aber gibt es auch bei gekauften Tieren so etwas wie ""Garantie"" oder ""Gewährleistungsansprüche""? <- bezogen auch auf die Tierarztkosten...
Bitte nicht falsch verstehen!!!

Zudem:
Darf ein solcher Züchter, der kein Tierarzt ist, solchen Tieren Spritzen (Vitamine, Antibiotika etc.) geben oder dem Kunden Wurmkuren / Antibiotika für zu Hause verkaufen?
Auch dazu meine Frage, wo ist das gesetzlich geregelt?
Gibt es Urteile?

Für Antworten auf meine vielen Fragen wäre ich sehr dankbar!

Lieben Gruß
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  #2 (permalink)  
Alt 20.03.2010, 00:26
V.I.P.
 
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AW: Züchterhaftung?

Zitat:
Zitat von Billstedter
Wie ist es da mit der Beweispflicht, d. h., inwieweit muss man beweisen können, dass das Jungtier die Krankheit nach Hause eingeschleppt hat?
Man muß den kausalen Zusammenhang beweisen können.
Zitat:
In welchem Gesetz ist das geregelt?
BGB, Schadensersatz.
Zitat:
Hört sich jetzt blöd an, aber gibt es auch bei gekauften Tieren so etwas wie ""Garantie"" oder ""Gewährleistungsansprüche""?
Grundsätzlich: ja. Näheres dazu...)

Zitat:
Darf ein solcher Züchter, der kein Tierarzt ist, solchen Tieren Spritzen (Vitamine, Antibiotika etc.) geben
Die "Ausübung der Tierheilkunde" ist Tierärzten vorbehalten. Geregelt wird das durch die Heilkundegesetze der jeweiligen Bundesländer. Es gibt allerdings auch Tierheilpraktiker, die dürfen genau wie "Menschenheilpraktiker" gewisse Dinge, ohne Arzt zu sein. Antibiotika auch als Tierarzneimittel bekommt man allerdings nicht ohne ärztliches Rezept.

Zitat:
Auch dazu meine Frage, wo ist das gesetzlich geregelt?
Heilkundegesetze der Länder, Arzneimittelgesetz.
Zitat:
Gibt es Urteile?
Gibt es sicher. Behördlicher Ansprechpartner für den Fall, daß ein Nicht-Tierarzt verbotenerweise die Tierheilkunde ausübt, ist übrigens die Gewerbeaufsichtsbehörde des jeweiligen Kreises. (Nicht die Tierärztekammer! Die ist nur für Tierärzte zuständig, die auch wirklich Tierärzte sind. Die Landestierärztekammer wird einem aber sagen können, ob eine bestimmte Behandlung usw. etwas ist, das Tierärzten vorbehalten ist.)
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #3 (permalink)  
Alt 21.03.2010, 01:23
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AW: Züchterhaftung?

Soweit ich weiß ist eine Impfung gegen (die weder anzeige- noch meldepflichtige Tierseuche) Kaninchenschnupfen empfohlen, aber keine Pflicht. Selbstverständlich ist eine Impfung empfehlenswert, wenn die Tiere mit anderen Tieren in Berührung kommen. Mit einer Impfung ist es aber nicht getan, zudem darf die Impfung nicht zusammen mit der Myxomatose-Impfung durchgeführt werden. Unter Umständen obliegt es also dem Käufer, das erworbene Jungtier impfen zu lassen.

Gewährleistung: Dazu gelten im Grunde die gleichen Regelungen wie für Sachen. Bis zu sechs Monaten nach Kauf (Gefahrenübergang) ist der Verkäufer in der Nachweispflicht die "Sache" mängelfrei übergeben zu haben, danach muss der Käufer dies glaubhaft machen können. Ein privater Verkäufer kann die Gewährleistung vollständig ausschließen (siehe Kaufvertrag). Der Ausschluss der Gewährleistung ist aber nicht immer wirksam.
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