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will tier zurück

Dies ist eine Diskussion zu will tier zurück innerhalb des Forums Tierrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 13.02.2010, 22:20
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ich weiß nicht, ob ich hier in der rubrik richtig bin..

also, angenommen Herr X hat vor 4 Monaten 2 Kaninchen durch eine anzeige im internet geholt. es wurde kein vertrag gemacht, es gab nur die mündliche absprache, wenn diese 2 kaninchen sich mit dem eigenen kaninchen des Herrn x nicht vertragen sollten, würde der besitzer eines oder beide kaninchen wieder mitnehmen. es wurde auch noch kein geld gezahlt. das kaninchen ist nun nach 4 monaten gestorben. herr x hat dies dem besitzer mitgeteilt per mail, da dieser noch einmal vorbei kommen wollte und einen käfig abholen und geld bekommen sollte für den anderen käfig. herr x schrieb auch ausführlich, wodurch es zum tod kam, dass er beim Tierarzt 50 euro gelassen habe und dass er den hasen obduzieren lassen habe und der besitzer gern den tierarzt anrufen könne, um sich zu vergewissern, dass herr X nicht schuld ist. das interessierte den besitzer nicht, er schrieb nun zurück, dass er den verbliebenen hasen wieder zurück holen wolle, ihm wäre die sache "unheimlich". welches recht hat der besitzer den hasen nach 4 monaten wieder zu holen? es floss kein geld, es gibt keinen vertrag. lediglich email verkehr.

wie sieht denn die rechtslage aus? kann der besitzer einfach nach 4 monaten "nö, ich hol den hasen wieder ab" ?

danke für die antworten!
lg
Tante Else
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Alt 14.02.2010, 11:39
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AW: will tier zurück

hallo

wie soll er denn beweisen, dass es sein hase ist? Herr X braucht die Tür nicht öffnen und der "verkäufer", der bisher noch kein Geld bekommen hat, hat eben pech gehabt...
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  #3 (permalink)  
Alt 14.02.2010, 13:54
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AW: will tier zurück

Ich kann die Wertung, dass kein Vertrag geschlossen wurde, nicht nachvollziehen. Es schaut mir eher aus wie ein Kauf auf Probe oder eine Schenkung. Das Kaninchen ist in das Eigentum des Erwerbers übergegangen und ich sehe unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt eine Möglichkeit, es zurückzufordern.

Es wäre aber hilfreich, mehr über die Abrede zu erfahren, insbesondere ob die Übereignung entgeltlich erfolgen sollte und zu welchem Preis etc.
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  #4 (permalink)  
Alt 14.02.2010, 14:14
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AW: will tier zurück

herr x und der besitzer hatten vereinbart, dass, wenn sich das kaninchen von herrn x nicht mit den 2en des besitzern verstehen sollte, der besitzer eines oder alle beide, je nachdem wer sich mit wem versteht, wieder mitnimmt. es hatten sich dann alle 3 kaninchen wunderbar verstanden, der besitzer hat auch "beweisfotos" davon. jetzt im februar wollte der besitzer, der 100 km weg wohnt, noch einmal vorbei kommen und einen käfig abholen bzw. dann wollte herr x ihm 25 euro geben für den anderen käfig. für die tiere selbst wollte der besitzer kein geld oder sie waren in den 25 euro inbegriffen.
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  #5 (permalink)  
Alt 14.02.2010, 14:20
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AW: will tier zurück

Zitat:
Zitat von TanteElse
herr x und der besitzer hatten vereinbart, dass, wenn sich das kaninchen von herrn x nicht mit den 2en des besitzern verstehen sollte, der besitzer eines oder alle beide, je nachdem wer sich mit wem versteht, wieder mitnimmt. es hatten sich dann alle 3 kaninchen wunderbar verstanden, der besitzer hat auch "beweisfotos" davon. jetzt im februar wollte der besitzer, der 100 km weg wohnt, noch einmal vorbei kommen und einen käfig abholen bzw. dann wollte herr x ihm 25 euro geben für den anderen käfig. für die tiere selbst wollte der besitzer kein geld oder sie waren in den 25 euro inbegriffen.
Ich sehe keine Möglichkeit für den früheren Besitzer, die Kaninchen herauszuverlangen.
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Alt 14.02.2010, 14:51
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AW: will tier zurück

...danke :-)
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