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whem gehört das tier?

Dies ist eine Diskussion zu whem gehört das tier? innerhalb des Forums Tierrecht

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Alt 03.12.2009, 10:12
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whem gehört das tier?

hallo

person A hat person B eine Maus verkauft zu 5€ als Zuchttier.

Person B hat der maus nach ein paar wochen ein häuschen reingestellt, welches mit einem antiparatitikum behandelt wurde und die maus reagierte mit nekrotischen hautveränderungen, ganze hautplatten lösten sich und wurden steinhart.

person B suchte keinen tierarzt auf, sonder fragte person A um hilfe welche gelehrnte tierarzthelferin ist.
diese willigt ein sich das tier anzusehen.

Nach besichtigung des tieres war klar das die maus zum tierarzt muss,
da ein vorderbein dick angeschwollen ist und abzusterben könnte, sowie ein auge, welches eine hornhautverätzung aufweist und erhebliche schmerzen bereitet.

der notdienst ist person B aber zu teuer, deswegen versorgte person A die maus erstmal mit schmerzmittel und hautgängigem cortison zur wundheilung, zusätzliche badungen in lauwarmen wasser um der haut feuchtigkeit wieder zu geben in telefonischer asprache mit ihrem tierarzt (nicht der chef, person A hat zur zeit keine arbeit).

Am nächsten tag geht person A mit person B zusammen zum tierarzt, wo die maus auf person A's karteikarte geschrieben wird. die maus wird behandelt, die kosten zahlt person A im vorraus, da person B kein geld zu haben scheint.

es folgen 6 wochen aufenthalt der maus bei person A mit aufwendiger behandlung die sich aber schlusentlich auszhalen. die maus überlebt die geschichte und person B kommt sie angucken.

Person A weist person B darauf hin, das die maus nicht mehr als zuchttier eingesetz werden kann, die maus aber zur not auch bei person A verbleiben könnte in einer festen gruppe. worauf person B zustimmt, mit den worten "ja ich hab jetzt eh keine verwendung mehr für sie".

person B gibt vor die tierarztkosten bald zu zahlen und geht wieder.

nach einigen wochen zahlungsaufschub, zerstreiten sich beide parteien und person A fordert das geld für die maus von person B ein, welche jetzt aber sogar noch 5€ zurückerstattet bekommen möchte, weil das tier ja bei person A verbieben ist.

person B möchte also den kaufwert zurückbekommen da sie nun keine maus für das geld hat.

person A sitzt jetzt auf den tierarztkosten für die maus und soll person B auch noch zusätzlich geld geben oder die maus aushändigen...


ist das so rechtens?
kann person B die maus einfordern?
wer zahlt jetzt die tierarztrechnung, in der karteikarte wurde fremdmaus vermerkt!?

lg holly
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Alt 03.12.2009, 11:20
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AW: whem gehört das tier?

Person A kann Person B ja einfach mal einen Mahnbescheid zukommen lassen. Dafür muss A einen Mahnantrag stellen (zB mit Hilfe von www.online-mahnantrag.de), diesen ausgefüllt zum Gericht schicken und warten, bis das Gericht den Mahnbescheid zugestellt hat. B kann dann entweder zahlen, die Frist verstreichen lassen (und zahlen müssen) oder Widerspruch einlegen und es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen.
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  #3 (permalink)  
Alt 03.12.2009, 13:17
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AW: whem gehört das tier?

Zitat:
Zitat von Holly Harmony
Am nächsten tag geht person A mit person B zusammen zum tierarzt, wo die maus auf person A's karteikarte geschrieben wird. die maus wird behandelt, die kosten zahlt person A im vorraus, da person B kein geld zu haben scheint.
Vertragspartner des Tierarztes ist A, die die Rechnung ja schon bezahlt hat.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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  #4 (permalink)  
Alt 03.12.2009, 13:27
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AW: whem gehört das tier?

hallo

auch wenn fremdmaus (also mit namen der person B) dabei steht?

person B hat im baisein der tierärztin auch bestätigt, das person A das geld dann wiederbekommen würde.

nd wehm der beiden gehört nun die maus? hat person B ein anreht auf die maus ?

lg holly
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Alt 03.12.2009, 21:04
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AW: whem gehört das tier?

Zitat:
Zitat von Remby
Vertragspartner des Tierarztes ist A, die die Rechnung ja schon bezahlt hat.
Na und? Das ist doch unstreitig. A hat ja bereits bezahlt. A will das Geld aber von B zurück haben.

Zitat:
Zitat von Holly Harmony
hat person B ein anreht auf die maus ?
Die Maus gehört B, schließlich hat er ja bezahlt. Sollte er sie nicht mehr haben wollen kann A das Tier zurück nehmen und den Kaufpreis rückerstatten. Da das Tier zum Zeitpunkt der tierärztlichen Behandlung aber offenbar noch das Eigentum von B war(?) und ja auch vorgegeben hat für die Kosten aufzukommen, kann A die Zahlung des vorgestreckten Geldes verlangen. Und das eben mit einem Mahnbescheid und notfalls vor Gericht.
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Alt 03.12.2009, 22:08
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AW: whem gehört das tier?

ok schon mal danke...

dann noch kurz ne frage...
die maus ist bereits seit gut 2 monaten im besitz von person A. in dieser zeit kahmen keine forderungen von B bezüglich des kaufpreises..

ich denke mündliche absprachen werden person A da nicht helfen, aber in e-mails schreibt person B das sie person A die maus überlassen hatte, weil sie sich gut in die gruppe eingelebt hatte.
hätte person B nicht da schon die fordrung stellen müssen?

lg holly
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