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Wesensprüfung und ggf. Maulkorberlass

Dies ist eine Diskussion zu Wesensprüfung und ggf. Maulkorberlass innerhalb des Forums Tierrecht

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Alt 05.03.2009, 13:34
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Wesensprüfung und ggf. Maulkorberlass

Hallo,

mal angenommen Person A (nachweislich Tierliebhaber, selbst Katzen-Halter aber auch gegenüber Hunden ohne Probleme) erscheint, wie verabredet, bei der freundschaftlich verbundenen Person B.

Person B hatte kurz zuvor einen Hund aus einem Tierheim bei sich aufgenommen. Das Tierheim hatte Person B vor der Aggresivität des Hundes gewarnt. Zum Schutze der Öffentlichkeit wurde das Grundstück von Person B vor dem Einzug des Hundes ausreichend hoch eingezäunt, aber es gab zum Zeitpunkt des vereinbarten Treffens keine Klingel und keine warnende Hinweis-Schilder im Eingangsbereich des Grundstückes.

Also betrat Person A das Grundstück durch die Aussenpforte, ging zur Haustür, wollte klingeln und sah, dass diese einen Spalt offensteht ... in dem Monent war es bereits zu spät, weil der neue Hund von Person B die Person A wahrgenommen und sofort einen Angriff gestartet hatte.

Beide Unterschenkel von Person A wurden schwer verletzt und mussten im Krankenhaus behandet werden. Nachfolgend stellten sich bei Person A unheilbare sekundäre posttraumatische/postinfektiöse Lymphödeme im Bereich der Füsse, Sprunggelenke und Unterschenkel ein. Dieser Zusammenhang zwischen Hundbissverletzungen und Lymphödeme (Person A muss nun zeitlebens, so er noch die Unterschenkel hat, Kompressionsstrümpfe tragen) wurde vor kurzem mittels eines freien ärztlichen Gutachten (Auftrag durch die Tierhalterhaftpflichtversicherung) festgestellt.

Anmerkung: Person A setzt sich mit der Tierhalterhaftpflichtversicherung auseinander. Dies geht seinen geregelten Gang via Rechtsanwälte.

Da Person A und Person B aber in einem verkehrsberuhigten Bereich wohnen, wo nicht nur viele Kinder laufen, spielen, radfahren, skaten etc., hat Person A mehrfach mündlich wie schriftlich Person B aufgefordert, dass dieser Hund nun endlich einen Maulkorb tragen sollte, damit die Gefährdung der Öffentlichkeit auf ein erträgliches Minimum reduziert wird.

Person B lehnt dieses Anliegen von Person A kategorisch mit dem Hinweis auf eine weitere mögliche Verschlechterung des Hundeverhaltens ab.

Kurz nach den Hundebissen erfährt Person A, dass es bereits die dritte Person war, welche dieser Hund in kurzer Zeit angegriffen und gebissen hat.(einmal ähnlich schwer und einmal eher geringfügig)

Person A hatte aus der ehemals freundschaftlichen Verbundenheit zu Person B keine Anzeige bei der Polizei gestellt. Mega-Fehler :-(

Person A hat dann über ein Jahr keine Zeit, dass Begehren zu einem Maulkorberlass für diesen Hund beim Ordnungsamt vorzutragen, weil es krankheitsbedingt (ohne Zusammenhang mit den Hundebissen) drei OPs mit mehreren Krankenhausaufenthalten hinter sich gebracht hatte.

Dieser Umstand der Zeitverzögerung wie auch die fehlende Anzeige bei der Polizei wird Person A nun durch das Ordnungsamt zunächst mündlich vorgehalten.

Wie kann Person A eine Wesensprüfung ggf. Maulkorberlass vom Hund der Person B noch erreichen, wenn ggf. das Ordnungsamt nicht mitspielt ?

Fragt mi-ka

Geändert von mi_ka (06.03.2009 um 07:15 Uhr).
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