Dies ist eine Diskussion zu Wer ist, juristisch gesehen, der Halter eines Pferdes? innerhalb des Forums Tierrecht
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| Wer ist, juristisch gesehen, der Halter eines Pferdes? Mir brennt da eine Frage auf den Lippen, die mir bisher nicht eindeutig beantwortet werden konnte. Es geht um den Halter eines Pferdes, oder genauer gesagt, wer eigentlich Halter eines Pferdes ist. Die einen meinen, der Besitzer/Eigentümer ist auch Halter eines Pferdes. Die anderen meinen, und zu dieser Gruppe zähle ich mich, der Halter eines Pferdes ist derjenige, bei dem das Pferd auch steht/gehalten wird, sprich der Stallbetreiber. Wie genau ist denn das jetzt geklärt? |
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| AW: Wer ist, juristisch gesehen, der Halter eines Pferdes? Die Rechtsprechung hat recht abstrakte Definitionen zur Haltereigenschaft entwickelt. Halter eines Tieres ist, wer "die Bestimmungsmacht über das Tier hat, aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt und den allg. Wert und Nutzen des Tieres für sich in Anspruch nimmt" (Palandt-Thomas, 66. Aufl., Rdn 9 zu § 833 BGB). Die Eigentumsverhältnisse sind jedenfalls nicht ausschlaggebend, es kommt auf die tatsächlichen Zusammenhänge an. Wenn also der Stallbetreiber das Pferd "für sich" und "auf eigene Rechnung" hält und das Tier nicht nur für eine andere Person betreut, ist er Tierhalter. |
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| AW: Wer ist, juristisch gesehen, der Halter eines Pferdes? Eigentum und/oder Eigenbesitz am Tier stellen Indizien für die Tierhaltereigenschaft dar. Der Stallbetreiber, der fremde Pferde gegen Entgelt aufnimmt, wird in der Regel kein Tierhalter sein. Ciao Errato |
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