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Wem steht der Hund zu?

Dies ist eine Diskussion zu Wem steht der Hund zu? innerhalb des Forums Tierrecht

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Alt 23.02.2011, 19:46
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Wem steht der Hund zu?

Hallo,
Person A hat sich mit Person B einen Hund gekauft. Person A und Person B leben in einer Partnerschaft. Person B hat den Hund bezahlt und ist alleine mit Adresse und Unterschrift im Vertrag vermerkt.
2 Jahre später trennen sich Person A und Person B. Der Hund bleibt vorübergehend bei Person A, weil in der neuen Wohnung von Person B keine Hunde erlaubt sind. 3 Monate vergehen nach der Trennung und Person B möchte den Hund wieder zu sich holen, aber Person A möchte den Hund nicht herausgeben.
Wem würde der Hund zustehen rein rechtlich betrachtet?

Person B hat Person A im ruhigen angeboten, die enstandenen Kosten für die 3 Monate zu übernehmen. Dies hat Person A abgelehnt.
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Alt 23.02.2011, 20:40
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AW: Wem steht der Hund zu?

Der Hund gehört erst mal dem, der ihn gekauft hat. Wenn er verschenkt wurde ist das selbstverständlich auch wirksam, jedoch u.U. schwer nachzuweisen. Wer hat sich denn um den Hund gekümmert, den Tierarzt bezahlt und war stets mit ihm Gassi? Leider wird ein Beziehungsstreit ja immer wieder auch auf dem Rücken eines Tieres oder gar Kindes ausgetragen. Das sollte man zum Wohle aller vermeiden.

Ach ja: für die Pflege kann A natürlich eine Erstattung der Unkosten verlangen, aber das scheint ja hier nicht das Problem zu sein.
__________________
Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
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Alt 24.02.2011, 00:13
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AW: Wem steht der Hund zu?

Zitat:
Zitat von 2much Beitrag anzeigen
Der Hund gehört erst mal dem, der ihn gekauft hat. Wenn er verschenkt wurde ist das selbstverständlich auch wirksam, jedoch u.U. schwer nachzuweisen. Wer hat sich denn um den Hund gekümmert, den Tierarzt bezahlt und war stets mit ihm Gassi? Leider wird ein Beziehungsstreit ja immer wieder auch auf dem Rücken eines Tieres oder gar Kindes ausgetragen. Das sollte man zum Wohle aller vermeiden.

Ach ja: für die Pflege kann A natürlich eine Erstattung der Unkosten verlangen, aber das scheint ja hier nicht das Problem zu sein.
A und B haben sich gleichermaßen um den Hund gekümmert. Kosten wurden auch immer geteilt. Und wie gesagt, nach der Trennung war der Hund 3 Monate lang alleine bei A. B hatte allerdings kein Wort von verschenken oder abgeben verloren. Eher ein "zwangsweise zurücklassen".
B wollte sich auch im Guten mit A einigen, da B ja den Hund haben wollte und A immer beteuerte, dass ihm der Hund nicht interessiert.
Nun tut Person A Person B auch Erpressen, da Person B bei A noch Schulden hat. Er würde Diese erlassen, wenn B es schriftlich macht, dass B auf den Hund verzichtet.
Darauf möchte sich B nicht einlassen.
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  #4 (permalink)  
Alt 24.02.2011, 02:06
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AW: Wem steht der Hund zu?

wenn B den hund bezahlt hat, dann gehört er B. B hat einen rechtsanspruch auf den hund und der A muss ihn rausrücken, ganz egal, wie lang der nun bei A war oder nicht.

Zitat:
Zitat von Lunatier Beitrag anzeigen
Nun tut Person A Person B auch Erpressen, da Person B bei A noch Schulden hat. Er würde Diese erlassen, wenn B es schriftlich macht, dass B auf den Hund verzichtet.
nene, vorsicht, das ist keine erpressung, das ist nur ne art geschäftsvorschlag.

Zitat:
Darauf möchte sich B nicht einlassen.
das muss sie auch nicht.

zur not geht B zur polizei und zeigt den A wegen unterschlagung an. das ist nämlich strafbar.
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  #5 (permalink)  
Alt 24.02.2011, 08:03
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AW: Wem steht der Hund zu?

In dem Fall hat A dann möglicherweise ein Zurückhalterecht.
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Alt 24.02.2011, 10:54
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AW: Wem steht der Hund zu?

Zitat:
Zitat von 2much Beitrag anzeigen
In dem Fall hat A dann möglicherweise ein Zurückhalterecht.
nein, keine sorge, das besteht nicht. zurückbehalt geht nur, sofern man einen kaufvertrag hat. zurüchbehalten werden könnte dann der kaufgegenstand (oder teile davon). da gehts hier nicht drum.

der A hat rechtlich keinen anspruch auf wuffi.
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Alt 24.02.2011, 11:32
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AW: Wem steht der Hund zu?

BGB § 959 BGB Aufgabe des Eigentums
Eine bewegliche Sache wird herrenlos, wenn der Eigentümer in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, den Besitz der Sache aufgibt.

der hund als sache an sich war wohl schon über monate im besitz des A, ohne dass es jemanden gestört hat ?
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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Alt 24.02.2011, 12:54
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AW: Wem steht der Hund zu?

Zitat:
Zitat von hera Beitrag anzeigen
BGB § 959 BGB Aufgabe des Eigentums
Eine bewegliche Sache wird herrenlos, wenn der Eigentümer in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, den Besitz der Sache aufgibt.

der hund als sache an sich war wohl schon über monate im besitz des A, ohne dass es jemanden gestört hat ?
"Gestöhrt" hat es B schon, aber es war ihm bislang nicht möglich den Hund zu halten, da die kurzfristig erlangte Wohnung eine Notlösung war(in der Tiere nunmal nicht geduldet waren). Nur wurde B beruflich nun in eine andere Stadt versetzt und lebt dort dementsprechend in einer Wohnung in der Tiere geduldet sind.

A hatte B ja obdachlos gemacht...
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Alt 24.02.2011, 13:25
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AW: Wem steht der Hund zu?

was hat b denn gesagt, als sie ausgezogen ist?

- hat sie gesagt: ich kann jetzt wuffi leider nicht mitnehmen, ich hol wuffi dann, wenn ich ne passende wohnung hab? (dann hat sie weiter anspruch auf wuff.)

oder

- hat sie den hund einfach zurückgelassen, in der absicht, ihn nicht (auch später nicht) wieder holen zu wollen? (dann siehe hera)
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  #10 (permalink)  
Alt 24.02.2011, 16:33
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AW: Wem steht der Hund zu?

Zitat:
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was hat b denn gesagt, als sie ausgezogen ist?

- hat sie gesagt: ich kann jetzt wuffi leider nicht mitnehmen, ich hol wuffi dann, wenn ich ne passende wohnung hab? (dann hat sie weiter anspruch auf wuff.)

oder

- hat sie den hund einfach zurückgelassen, in der absicht, ihn nicht (auch später nicht) wieder holen zu wollen? (dann siehe hera)
B hat kein Wort von absichtlich zurücklassen des Hundes verloren. B hatte vor den Hund wieder zu holen. Zu A konnte B nichts sagen, da die Streitigkeiten zu groß waren und ein normales Wort nicht gesprochen werden konnte.
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