Dies ist eine Diskussion zu Welches Recht innerhalb des Forums Tierrecht
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| Welches Recht Dort wird eine Krankheit übersehen und das Tier wird falsch unzureichend behandelt. Tierhalter wird ungeduldig und geht zu TA B, der sofort eine fundierte Diagnose stellt und am Tier (5 vor 12) eine NotOP durchführt, das dem Hund das Leben rettet, was allerdings auch einige Nachbehandlungen erforderlich macht. Der Tierhalter befasst sich mit den Gedanken, TA A an denn Kosten zu beteiligen. Welches Rechtsgebiet greift hier. Sachrecht, Tier...?? |
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| AW: Welches Recht hallo, hier ist erstmal die frage, ob es TA A hätte erkennen MÜSSEN... um welche NOT-OP handelt es sich? wie offensichtlich war die geschichte? welche praxis-schwerpunkte hat A bzw. B? |
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| AW: Welches Recht auf Grund der Beschwerden und der Symptome hätte das der TA erkennen müssen, das es sich um eine Gebärmuttervereiterung handelt, da der Hund an Scheidenausfluß litt. Ein Gebährmutterleiden wurde auf Grund des Tieralters von 7Jahren ausgeschlossen. Nach intensiver Recherche, weiß der Besitzer , dass solche Probleme bereits im 1. LJ auftreten können. Besuche am Fr und Sa brachten nach 3 Spritzen nur kurzzeitige Besserung. Am Sa wurde trotz Verschlechterung des ZUstandes keine erneute Untersuchung durchgeführt. Am So wurde in der Klinik die Gebährmutter in einer Klinik entfernt, sonst wäre das Tier noch an diesem Tag verstorben. Bis zum heutigen Tag ist es noch in der Klinik und es werden die angegriffenen anliegenden Organe (Niere, Bauchraum) behandelt und das Tier stabilisiert, da es noch nicht bereit ist F, Futter aufzunehmen. Wäre der Hund am operiert worden, wären schon die höheren So Gebühren weggefallen. Der Hundehalter hat seinem TA A vertraut... TA A ist eine Kleintierpraxis-zu der Hunde zählen. TA B ist eine Tierklinik. |
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| AW: Welches Recht hier ist eine Kostenbeteiligung allenfalls auf Basis der Pflichtverletzung des Behandlungsvertrages durch TA A denkbar, aus der er zum Schadensersatz verpflcihtet sein könnte. Dies dann, wenn nach medizinischem Standart die Krankheit und entsprechende Behandlung hätte erkannt werden müssen.
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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| AW: Welches Recht Zitat:
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