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Wann ist man Hundemitbesitzer

Dies ist eine Diskussion zu Wann ist man Hundemitbesitzer innerhalb des Forums Tierrecht

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Alt 15.04.2010, 18:30
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Wann ist man Hundemitbesitzer

Hallo, mal angenommen Frau X hat seit 2 Jahren einen Hund den sich der Ehemann von Frau X vor 4 Jahren gekauft hat (leben getrennt). Jetzt nach der Scheidung möchte Herr X den Hund wieder zurück haben. Herr X hat aber für diesen Hund ein Halteverbot! Frau X ist auf der Gemeinde die Halterin und Besitzerin, zahlt die Hundesteuer, hat das Gutachten gemacht (kat.II) in dem sie auch als Besitzerin und Halterin steht, ebenso im Negativzeugnis, in welchem ausdrücklich steht, dass der Hund zu keiner Zeit in die Obhut des Herrn X gegeben werden darf. Wie würden die Rechte in diesem Fall für Frau X aussehen?? Dürfte Herr X den Hund einfach verkaufen?
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Alt 15.04.2010, 22:35
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AW: Wann ist man Hundemitbesitzer

kann er nachweisen, dass es rechtlich sein hund ist? z.b. kaufvertrag?

bzw. kann sie belegen, dass der hund mit seinem einverständnis in ihren besitz überging?

ansonsten - kann er es nicht beweisen, braucht sie ihm den hund nicht geben (und nach 2 jahren ist das auch echt happig)
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Alt 16.04.2010, 13:26
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AW: Wann ist man Hundemitbesitzer

Mal angenommen Herr x würde seit 2 Jahren eine Haftstrafe absitzten, Verträge über den Hundekauf hat er nicht mehr, aber die Papiere. Herr x hätte in den letzten Briefen Frau X zugesagt, sie könne den Hund behalten, es sich dann aber doch anders überlegt. Herr X hinterlässt Frau X auch einen Haufen Schulden, und Frau X wäre auch dazu bereit, diese mit dem Hund zu verrechnen.
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  #4 (permalink)  
Alt 21.04.2010, 17:56
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AW: Wann ist man Hundemitbesitzer

wenn sie die Briefe noch hat, wo er ihr zusichert, dass sie den hund behalten kann, dann würd ich mich damit mal auf n weg zu nem fiktiven anwalt machen....

und die schulden, die er ihr hinterlassen hat - wieso sollte sie die mit einem hund verrechnen, den er ihr bereits überlassen hat?
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