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Vorkaufsrecht von einem Nicht-Züchter (Vertrag)

Dies ist eine Diskussion zu Vorkaufsrecht von einem Nicht-Züchter (Vertrag) innerhalb des Forums Tierrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 23.09.2010, 21:09
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Vorkaufsrecht von einem Nicht-Züchter (Vertrag)

Hallo,

ich hoffe, dass ich im richtigen Bereich poste ;-)

Ich habe folgende Frage:

Stellen wir uns einmal vor, ein Unternehmer erwirbt einen Hund, den er geschäftlich nutzen möchte (Wachunterhmen).
Ein Mitarbeiter holt diesen beim Züchter ab und bezahlt den vereinbarten Kaufpreis mit dem Geld, welches der Unternehmer bereitgestellt hatte. Der Mitarbeiter wurde im Vorfeld bereits mit der Aufgabe betreut, sich um den Hund (auch privat) zu kümmern. Vor Kaufabwicklung gab es eine mündliche Vereinbarung, nach Auftragsende, zu welchem der Hund gedacht war, dass der Hund durch den Mitarbeiter für ein geringes Salair vom Unternehmer gekauft werden kann. Es wurde von symbolisch einem Euro gesprochen.
Dies soweit mal als Grundannahme.

Wenn sich der Mitarbeiter nun das Vorkaufsrecht sichern möchte, um zu verhindern, dass der Unternehmer sich 'nicht mehr an die mündlichen "Vereinbarungen" erinnern kann/möchte und dies schriftlich fixieren möchte, welche Inhalte wären hierfür notwendig? Im Internet findet man nur Informationen zu Immobilien oder Hundeverkäufen von Züchtern.

Danke schon mal für eure Aufmerksamkeit

Gruß
Matze
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  #2 (permalink)  
Alt 23.09.2010, 22:08
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AW: Vorkaufsrecht von einem Nicht-Züchter (Vertrag)

Zitat:
Zitat von Matze961 Beitrag anzeigen
Wenn sich der Mitarbeiter nun das Vorkaufsrecht sichern möchte, um zu verhindern, dass der Unternehmer sich 'nicht mehr an die mündlichen "Vereinbarungen" erinnern kann/möchte und dies schriftlich fixieren möchte, welche Inhalte wären hierfür notwendig? Im Internet findet man nur Informationen zu Immobilien oder Hundeverkäufen von Züchtern.
Niemand kann einen Unternehmer dazu zwingen eine solche Vereinbarung zu unterschreiben. Aber mal angenommen er tut es. Im Grunde sind auch mündliche Verträge wirksam, nur leider oft schlecht zu beweisen. Daher ist die Schriftform vorzuziehen. Da reicht u.U. auch schon ein Bierdeckel, auf dem was vermerkt wurde. Es gibt keine Formvorgaben. Ich würde also alles, was wichtig ist, in den Vertrag aufnehmen: Name und Anschrift der Vertragspartner, Name des Hundes und evtl weitere Identifikationsmerkmale (Tasso Nr, Züchter etc, kenn mich da nicht so aus). Und natürlich auch Angaben zum offenbar sachlich oder zeitlich befristetem Zweck und dem Vorkaufsrecht.

Worauf muss man noch achten? Vereinbaren kann man alles mögliche. Wenn man auf Nummer sicher gehen will, geht man am besten zu einem Anwalt und lässt ihn das machen.

Ach ja: umgekehrt könnte sich auch der Mitarbeiter verpflichten die nächsten 14 Jahre für den Hund zu sorgen (als Tierhalter). Der Unternehmer kann ja ruhig Besitzer bleiben. Dann ist auch keine Hundesteuer fällig Ob der Unternehmer als Hundebesitzer dann auch für die Kosten (Pflege, Futter, Tierarzt) aufkommt ist ebenfalls Vereinbarungssache. Denkbar wäre auch eine pauschale Entschädigung des Mitarbeiters für Futter und Tierarztkosten. Man kann auch vereinbaren, dass der Hund nach x Jahren automatisch in den Besitz des Mitarbeiters übergeht. Alles ist möglich.

Eine s.g. salvatorische Klausel wäre noch sinnvoll.
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  #3 (permalink)  
Alt 23.09.2010, 23:21
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AW: Vorkaufsrecht von einem Nicht-Züchter (Vertrag)

Danke für die schnelle Reaktion.

Man kann in der Fiktion annehmen, dass der Unternehmer mit einem Vorkaufsrecht einverstanden ist und den MA gebeten hat, etwas aufzusetzen. Auch kann in der Story angenommen werden, dass es vorab ein Gespräch gab, wonach der Mitarbeiter den Hund nach dem Auftrag übernehmen soll, wenn nicht der Hund (nebst dem MA) wg. einem anderen Auftrag benötigt würden.

Der MA hat lediglich bedenken, dass die vorherigen Absprachen in vergessenheit geraten könnten und bevorzugt eine Schriftform.
Gruß
Matze
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  #4 (permalink)  
Alt 23.09.2010, 23:38
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AW: Vorkaufsrecht von einem Nicht-Züchter (Vertrag)

beispiel:
Zitat:

wie bereits mündlich am xxxxxx zugesichert, werde ich

wuffi vom wachdienst (geboren am 07.07.07, chipcode 007) nach dem erfüllten auftrag (näher zu bezeichen) an den hundeführer herrn m. für den preis von 1 euro verkaufen.

falls es folgeaufträge im anschluss gibt, wird wuffi vorerst mein eigentum bleiben. sobald aber keine anschlussaufträge mehr da sind, werde ich wuffi am herrn m. verkaufen.

weiter sichere ich zu, dass ich den hund nicht an jemand anderen verkaufen werde, es sei denn herr m. verzichtet ausdrücklich auf den hund.

und ich sichere zu, dass wuffi ausschließlich bei hundeführer m. untergebracht ist, von ihm betreut und von geführt wird.

auch falls wuffi vorzeitig dienstuntauglich wird, werde ich ihn für 1 euro an herrn m. verkaufen.

salvatorische klausel: falls einer der punkte ungülig sein sollte, bleiben alle anderen punkte aber gültig.

datum: xxxxxx
unterschrift: ulli unternehmer
frag ist: was passiert, wenn m. dienstunfähig wird....?
frage: was passiert, wenn es folgeaufträge gibt und m. aber den job wechseln möchte.... (vielleicht kann man das mit reinnehmen und dazu schreiben, dass man dann über den preis verhandeln wird...?)

das wäre also ungeklärt. is nur mal nen schneller entwurf. ist aber letzlich auch egal, wie der genaue wortlaut ist. man muss nur überlegen und reinschreiben, was einem wichtig ist.

wuff wuff!
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  #5 (permalink)  
Alt 23.09.2010, 23:44
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AW: Vorkaufsrecht von einem Nicht-Züchter (Vertrag)

Wie schreibt man eigentlich einen solchen Hund ab? Denn eigentlich kann der Unternehmer den Hund ja erst zu 1 € abgeben, wenn dieser Restwert erreicht ist. Aber ok, das ist eine ganz andere Frage und eher Problem des Unternehmers.

Wie sieht denn die bisherige Absprache bezüglich Futter und Tierarztkosten aus? Wer zahlt dies?
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Alt 24.09.2010, 11:31
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AW: Vorkaufsrecht von einem Nicht-Züchter (Vertrag)

Super Vielen Dank für das Beispiel, zeiten.
Die Dienstunfähigkeit sollte in der Tat noch berücksichtigt werden. Wie eine Vergütung aussehen sollte, wenn der M den Hund bereits übernommen wurde, jedoch der U einen Auftrag wahrnehmen möchte mit Hund, müsste meines Erachtens gesondert vereinbart werden. U.U. wenn der Fall eintritt.

@2much:

Wie der Hund abgesetzt wird, kann ich natürlich nicht sagen. Bislang werden sämtliche anfallenden Kosten durch U getragen. M soll erst für alles aufkommen, wenn der Hund in sein Eigentum übergegangen ist. Je nach Zustimmung der Geschäftsführung G, welche noch aussteht, kann nach Ankündigung des U jener Hund nach der Einsatzzeit auch weiterhin durch M im Dienst geführt werden. Jedoch dürfte dies versicherungstechnisch problematisch werden.

Gruß
Matze
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