Dies ist eine Diskussion zu Vorkaufsrecht von einem Nicht-Züchter (Vertrag) innerhalb des Forums Tierrecht
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| Vorkaufsrecht von einem Nicht-Züchter (Vertrag) ich hoffe, dass ich im richtigen Bereich poste ;-) Ich habe folgende Frage: Stellen wir uns einmal vor, ein Unternehmer erwirbt einen Hund, den er geschäftlich nutzen möchte (Wachunterhmen). Ein Mitarbeiter holt diesen beim Züchter ab und bezahlt den vereinbarten Kaufpreis mit dem Geld, welches der Unternehmer bereitgestellt hatte. Der Mitarbeiter wurde im Vorfeld bereits mit der Aufgabe betreut, sich um den Hund (auch privat) zu kümmern. Vor Kaufabwicklung gab es eine mündliche Vereinbarung, nach Auftragsende, zu welchem der Hund gedacht war, dass der Hund durch den Mitarbeiter für ein geringes Salair vom Unternehmer gekauft werden kann. Es wurde von symbolisch einem Euro gesprochen. Dies soweit mal als Grundannahme. Wenn sich der Mitarbeiter nun das Vorkaufsrecht sichern möchte, um zu verhindern, dass der Unternehmer sich 'nicht mehr an die mündlichen "Vereinbarungen" erinnern kann/möchte und dies schriftlich fixieren möchte, welche Inhalte wären hierfür notwendig? Im Internet findet man nur Informationen zu Immobilien oder Hundeverkäufen von Züchtern. Danke schon mal für eure Aufmerksamkeit ![]() Gruß Matze
__________________ Schulfreunde wiederfinden - echt genial ! ;-) |
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| AW: Vorkaufsrecht von einem Nicht-Züchter (Vertrag) Zitat:
Worauf muss man noch achten? Vereinbaren kann man alles mögliche. Wenn man auf Nummer sicher gehen will, geht man am besten zu einem Anwalt und lässt ihn das machen. Ach ja: umgekehrt könnte sich auch der Mitarbeiter verpflichten die nächsten 14 Jahre für den Hund zu sorgen (als Tierhalter). Der Unternehmer kann ja ruhig Besitzer bleiben. Dann ist auch keine Hundesteuer fällig Ob der Unternehmer als Hundebesitzer dann auch für die Kosten (Pflege, Futter, Tierarzt) aufkommt ist ebenfalls Vereinbarungssache. Denkbar wäre auch eine pauschale Entschädigung des Mitarbeiters für Futter und Tierarztkosten. Man kann auch vereinbaren, dass der Hund nach x Jahren automatisch in den Besitz des Mitarbeiters übergeht. Alles ist möglich. Eine s.g. salvatorische Klausel wäre noch sinnvoll.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Vorkaufsrecht von einem Nicht-Züchter (Vertrag) Danke für die schnelle Reaktion. Man kann in der Fiktion annehmen, dass der Unternehmer mit einem Vorkaufsrecht einverstanden ist und den MA gebeten hat, etwas aufzusetzen. Auch kann in der Story angenommen werden, dass es vorab ein Gespräch gab, wonach der Mitarbeiter den Hund nach dem Auftrag übernehmen soll, wenn nicht der Hund (nebst dem MA) wg. einem anderen Auftrag benötigt würden. Der MA hat lediglich bedenken, dass die vorherigen Absprachen in vergessenheit geraten könnten und bevorzugt eine Schriftform. Gruß Matze
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| AW: Vorkaufsrecht von einem Nicht-Züchter (Vertrag) beispiel: Zitat:
frage: was passiert, wenn es folgeaufträge gibt und m. aber den job wechseln möchte.... (vielleicht kann man das mit reinnehmen und dazu schreiben, dass man dann über den preis verhandeln wird...?) das wäre also ungeklärt. is nur mal nen schneller entwurf. ist aber letzlich auch egal, wie der genaue wortlaut ist. man muss nur überlegen und reinschreiben, was einem wichtig ist. wuff wuff! |
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| AW: Vorkaufsrecht von einem Nicht-Züchter (Vertrag) Wie schreibt man eigentlich einen solchen Hund ab? Denn eigentlich kann der Unternehmer den Hund ja erst zu 1 € abgeben, wenn dieser Restwert erreicht ist. Aber ok, das ist eine ganz andere Frage und eher Problem des Unternehmers. Wie sieht denn die bisherige Absprache bezüglich Futter und Tierarztkosten aus? Wer zahlt dies?
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| AW: Vorkaufsrecht von einem Nicht-Züchter (Vertrag) Super Vielen Dank für das Beispiel, zeiten.Die Dienstunfähigkeit sollte in der Tat noch berücksichtigt werden. Wie eine Vergütung aussehen sollte, wenn der M den Hund bereits übernommen wurde, jedoch der U einen Auftrag wahrnehmen möchte mit Hund, müsste meines Erachtens gesondert vereinbart werden. U.U. wenn der Fall eintritt. @2much: Wie der Hund abgesetzt wird, kann ich natürlich nicht sagen. Bislang werden sämtliche anfallenden Kosten durch U getragen. M soll erst für alles aufkommen, wenn der Hund in sein Eigentum übergegangen ist. Je nach Zustimmung der Geschäftsführung G, welche noch aussteht, kann nach Ankündigung des U jener Hund nach der Einsatzzeit auch weiterhin durch M im Dienst geführt werden. Jedoch dürfte dies versicherungstechnisch problematisch werden. Gruß Matze
__________________ Schulfreunde wiederfinden - echt genial ! ;-) |
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