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Vorbesitzerin nimmt Hund zurück

Dies ist eine Diskussion zu Vorbesitzerin nimmt Hund zurück innerhalb des Forums Tierrecht

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Alt 20.08.2011, 21:15
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Vorbesitzerin nimmt Hund zurück

Hallo

Person X hat vor einigen Monaten einen Hund gekauft gegen eine Schutzgebühr.
Nun ist der Hund aber vor einigen Tagen Abends weggelaufen.
Die Vorbesitzerin hat dann angerufen und mitgeteilt, dass der Hund sich in einem Tierheim befinde, welches wollte sie aber nicht sagen.
Zuvor hat Person X aber das städtische Tierheim angerufen, aber es wurde gesagt, dass kein Hund eingeliefert wurde.
Die Vorbesitzerin lässt mit sich aber nicht diskutieren und will den Hund nicht zurückgeben, mit der Begründung Person X würde sich nicht um den Hund kümmern.
In den letzten Monaten gab es aber keine Vorfälle mit dem Hund und die Vorbesitzerin kam auch nie zum Besuch.
Sie will auch nicht die Gebühr zurückzahlen.

Darf sie den Hund einfach zurücknehmen?
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Alt 20.08.2011, 21:27
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AW: Vorbesitzerin nimmt Hund zurück

wurde der hund gekauft oder was wurde denn vereinbart bei der "übergabe"? gibt es einen vertrag?
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  #3 (permalink)  
Alt 20.08.2011, 21:28
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AW: Vorbesitzerin nimmt Hund zurück

Es gab nur einen mündlichen Vertrag und ja, es wurde Geld für den Hund bezahlt.
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  #4 (permalink)  
Alt 20.08.2011, 21:33
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AW: Vorbesitzerin nimmt Hund zurück

und was wurde mündlich besprochen?
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  #5 (permalink)  
Alt 20.08.2011, 21:57
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AW: Vorbesitzerin nimmt Hund zurück

Dass Person X dem Hund ein neues Zuhause gibt und wenn Person X den Hund nicht mehr halten kann/will, ihn an die Vorbesitzerin zurückgibt.
Und Schutzgebühr, dass Person X den Hund nicht weiterverkauft.
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  #6 (permalink)  
Alt 20.08.2011, 22:16
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AW: Vorbesitzerin nimmt Hund zurück

es ist unklar, ob hier überhaupt ein kaufvertrag zustande gekommen ist. daher schlechte karten...

die gebühr muss allerdings zurückgezahlt werden. das ist doch wohl der sinn, dass man sie zurückbekommt, sonst könnte man ja besser weiter verkaufen - und grade dazu sollte es ja dienen, dass man nicht weiterverkauft...

außerdem wäre es ungerechtfertigte bereicherung, wenn die person die gebühr und den hund nun behielte.
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  #7 (permalink)  
Alt 20.08.2011, 22:19
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AW: Vorbesitzerin nimmt Hund zurück

Und das Geld kann nicht zurückgefordert werden?
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  #8 (permalink)  
Alt 20.08.2011, 22:29
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AW: Vorbesitzerin nimmt Hund zurück

doch. hatte ich ans letzte post noch angehängt.
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  #9 (permalink)  
Alt 20.08.2011, 22:37
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AW: Vorbesitzerin nimmt Hund zurück

Will die Vorbesitzerin aber nicht mit der Begründung, dass sie ja jetzt die ganzen Kosten übernehmen müsste und Person X die ganzen Ausstattungen hat (Was sie mitgegeben hatte)... Was Person X aber eigentlich egal sein kann, oder?
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