Dies ist eine Diskussion zu Vorbesitzerin fordert Hund zurück innerhalb des Forums Tierrecht
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| Person X (hat schon einen Hund und suchte eh einen Zweithund)kennt Person A und nimmt daraufhin Kontakt auf. Beide einigen sich dass der Hund kostenlos zu Person X kommt da Person A der Meinung ist, dass der Hund einfach nur ein schönes ZuHause bekommen soll. Der Hund blieb gleich am ersten Tag und der Vorbesitzer Person A meldete sich nur noch in der ersten Zeit und erkundigte sich mal nach dem Hund, den Rest der Zeit meldet sich Person A nie mehr. Person A hat Person X auch nie besucht um zu schauen wie es dem Hund geht. Die einzige Vereinbarung die über den Hund getroffen wurde, war dass falls der Hund mal decken soll, dies weiterhin möglich ist. Von einer Rückforderung war nie die Rede. Die Übergabe des Hundes geschah mit 2 anwesenden Zeugen. Person X hat den Hund jetzt fast ein Jahr bei sich leben. Person A hat aber noch die Papiere vom Hund. Nach fast einem Jahr meldet sich nun Person A und fordert den Hund zurück, dieser ist aber mittlerweile über Person X ärztlich versorgt, auf dessen Namen auch versichert und versteuert. Person A droht Person X auch mit körperlicher Gewalt und Anwalt. Person X hätte diesen Hund auch nie in "Pflege auf Zeit" aufgenommen, da Person X explizit nach einem Zweithund gesucht hat für dessen ersten Hund und sich auch schwer wieder von Hunden trennen kann. Person X bekommt von Person A mittlerweile Drohungen, ständige Anrufe und hetzt Freunde von Person A auf Person X. Person X hat jetzt Angst beide Hunde trennen zu müssen. Außerdem macht sich Person X sorgen dass der Hund erneut verkümmert - da das Wesen des Hundes zu Beginn der Übernahme des Hundes recht verstört war. Bei Person A war schon aufgrund etlicher Anzeigen aus der Bevölkerung auch das Veterinäramt. Außerdem hat Person A ständig neue Tiere, die Person A nicht lange hält und dann wieder verkauft. Person X möchte den Hund behalten und macht sich nun Sorgen dass jemand kommt der Person X den Hund wegnimmt. Wie stehen nun die Chancen dass Person X den Hund behalten kann? Nachtrag: Person A macht jetzt Person X auf einer Internetplattform schlecht und behauptet gegenüber den Leuten, es sei eine Pflegestelle gewesen. Dies ist absolut nicht korrekt, da eine Pflegestelle bei Person X nie in Frage gekommen wäre. Geändert von FraumitHerz (10.08.2011 um 08:43 Uhr). |
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| AW: Vorbesitzerin fordert Hund zurück Zitat:
Der A würde ich an Stelle von X empfehlen, sich kusch zu halten, wenn sie keine zivilrechtliche Abmahnung erhalten will. Und je nachdem, was sie sagt, ist Strafantrag wegen Übler Nachrede möglich.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Vorbesitzerin fordert Hund zurück Es hat sich ebenfalls ein Zeuge dazu bereit erklärt, zu bezeugen dass dem eine Anzeige im Internet vorausgegangen ist- wo die "eindeutige" Abschaffung des Hundes das Thema war. Der Hunde wurde zum Verkauf und dann zum Verschenken inseriert. |
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| AW: Vorbesitzerin fordert Hund zurück Zitat:
Zitat:
aus der bloßen übergabe und ein paar internetanzeigen, lässt sich keine schenkung konstruieren. Zitat:
Zitat:
Zitat:
wäre es nicht eine möglichkeit, dass sich beide nachträglich auf einen kaufpreis einigen...? |
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| AW: Vorbesitzerin fordert Hund zurück Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Vorbesitzerin fordert Hund zurück Zitat:
![]() nein, bei einer schenkung wird konkludentes handeln eben zugunsten der eigentümerin nicht angenommen. gesetzgeberin schützt das eigentum und wer nix zahlt, soll deutlich weniger geschützt sein. daher bei schenkung fast keine chance sich auf konkludentes handeln zu berufen. -glaub mir, humi- |
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