Dies ist eine Diskussion zu Vorbehalt des Tieres bei Geldschulden (Pfand) innerhalb des Forums Tierrecht
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| Vorbehalt des Tieres bei Geldschulden (Pfand) Person A hat vor einem Jahr ein Pony von Person B bei sich aufgenommen , als Beistelller für das Pony von Person A. Natürlich wurde alles schriftlich als Vereinbarung niedergeschrieben und von beiden Seiten unterschreiben ("Miete für die Wiese", Hufschmied, Tierarztkosten, Vorkaufsrecht, Kündigungsfrist etc.) Mittlerweile ist es so das die Person B des Beistellerpony sich seit Monaten nicht mehr Blicken lassen, diese sind auch Telefonisch nie erreichbar und melden sich in keinster Weise um sich nach dem Wohlbefinden des Tieres zu Erkundigen. Per Zufall hat Person A über tausend Ecken die aktuelle Handynr. von Person B rausbekommen und angerufen. Da wurde am Telefon kaum kommuniziert weil Person B kein Interesse an dem Tier hat. Nachdem das Pony einige Monate nun auf der Wiese stand und die beiden Parteien endlich mal wieder Telefonkontakt hatten, wurde besprochen das die Person B ab Monat xy einmal die Woche vorbeikommen, um das Pony zu sehen und 1 mal die Woche bei Misten helfen. Kommt das nicht zustande würde fürs Misten gegen Kostenübernahme jmd. beauftragt. Das wurde im Endeffekt auch gemacht(da kein interesse an dem Tier besteht) und auch regelmäßig von Person B bezahlt. Jetzt hat die Person A bei der das Pony untergestellt wurde durch Zufall durch den Freund der Person B erfahren das sie das Pony mitte Dezember abgeholt und woanders untergestellt wird (es gab vorher keinerlei Kündigung / Infos darüber). Allerdings gibt esnoch ausstehende Kosten wie z.B. Tierarzt (Rechnung vorhanden), Hufschmied (Rechnung vorhanden) und da Sie bis zum 10ten hätte kündigen müssen (wie schriftlich vereinbart) die Unterstellkosten für den Monat Januar. FRAGE: Hat man in diesem Fall das Recht das Pony als Pfand einzusetzen ? Sprich das Pony wird erst herrausgegeben wenn das Geld gezahlt wurde ? Wie ist hier die Rechtslage und was muss mann beachten ? Geändert von Lita (09.12.2008 um 14:53 Uhr). |
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| AW: Vorbehalt des Tieres bei Geldschulden (Pfand) Leider können "Ich"-Fragen hier nicht beantwortet werden.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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