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Vom Kaufvertrag zurückgetreten, Geld trotz Verzicht zurück?

Dies ist eine Diskussion zu Vom Kaufvertrag zurückgetreten, Geld trotz Verzicht zurück? innerhalb des Forums Tierrecht

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Alt 19.11.2011, 12:51
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Unhappy Vom Kaufvertrag zurückgetreten, Geld trotz Verzicht zurück?

Hallo ihr Lieben,
mal schaun ob ich das objektiv schreiben kann.

Mal angenommen es wird am letzten September-Tag ein Pferdekaufvertrag für ein Minishetty geschlossen und die vorherige Besitzerin(Y) erhält freudige E-Mails von der neuen Besitzerin. Plötzlich wird die Vorbesitzerin(X) heulend von der Neuen angerufen, der Job sei weg und das Pferd muss vom Hof, überrumpelt, sagt die Frau Y das Pferd könnte mit bei ihr stehen, bei halber Kostenübernahme... Nachdem das Pferd in dem Laderaum eines Transits hergebracht wird, schläft der Kontakt von Seiten Frau X ein.

Später wird ihr gedroht, sie erhält den Equidenpass nicht wieder, und sie(Y) wird arglistig beschuldigt.
Das Pony würde nichts in der Einfriedung halten und es beißt angeblich.
Da das Pony nun an neuer Stelle bei seiner alten Besitzerin Y steht, kann diese die Situation beobachten.
Es besteht keinerlei Fluchtreaktion bei ordentlicher Einzäunung, als auch das Beißen wird bei ordentlicher und pferdegerechter Behandlung nicht beobachtet.
Da Frau X sich nicht meldet, versucht Frau Y diese zu erreichen, da ihr altes Handy ein Firmenhandy sei, solle sie auf dem Handy ihres Freundes anrufen.
Da Frau Y aber einen Vertrag mit Frau X geschlossen hat, besteht sie auf ein Gespräch mit dieser. Der Freund von Frau X sagt schließlich, das diese sauer sei, da es so viel Stress wegen dem Pony gab.
Trotz mehrfachen Kontaktaufnahmeversuchen, seitens Frau Y, 5 Tage lang, bleiben erfolglos.

Erst das telefonieren von einer unbekannten Nummer bringt den kleinen Erfolg, da Frau X das Pony nicht mehr haben will und sich weigert einen neuen Stall zu suchen... Sagt Frau Y sie könne sich umschauen, bräuchte dann allerdings den Pass.
Frau Y hat zudem Zeitdruck da das Pony nur bis zum 30.11. in dem Stall bleiben kann.
Der Pass wird ihr rumgebracht am Montag, als Frau Y aber Druck macht, hieß es, er wird Freitag abend rumgebracht, Frau Y fragt "klingelst du dann?"
"Natürlich" antwortet Frau X

Am gleichen Abend (Donnerstag) liegt der Pass zusammen mit einem Breif im Kasten(ohne Klingeln)
Nehmen wir mal an in dem Breif steht Folgendes:
"Sehr geehrte Frau Y, mein Schreiben zur NAchbesserung haben Sie erhalten, wie ich telefonisch erfuhr. Sie haben mich auch nochmal darauf hingewiesen, dass Sie den Equidenpass benötigen, um einen Weiterverkauf zu ermöglichen.
Diesen erhalten Sie nun zusammen mit diesem Schreiben. Hiermit erkläre ich meinen Rücktritt vom Kaufvertrag, der am 31.07.XXXX zwischen uns geschlossen wurde. Die angezeigten Mängel konnten nicht beseitigt werden.
MfG"


Frau X hat mehrmals auch vor Zeugen Frau Y versichert, den Kaufpreis nicht zurück haben zu wollen.

Nun wüsste ich gerne:

-Welche Handlungsoptionen hat Frau Y jetzt
-Ist das Schreiben rechtens
-Kann sie den Kaufpreis trotzdem zurückverlangen

Mich interessiert auch alles was ihr denkt oder Anregungen'

Liebe Grüße
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