Dies ist eine Diskussion zu vom fremden Hund gebissen innerhalb des Forums Tierrecht
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| Hundebesitzer B ist der Meinung das A seinen Hund retten wolle und mit der Hand dazwischen gegangen ist. Hundebesitzer A sagt er habe als er seinen Hund zu sich gerufen hat diesen am Geschirr festgehalten und Hund B hätte sofort in die Hand gebissen. Hätte Hundebesitzer A Anspruch auf Schmerzensgeld? Angenommen Hundehalter A sagt die Wahrheit, mit wie viel Schmerzensgeld müsste Hundehalter B rechnen. Angenommen die Verletzung wären mehrere kleine schrammen und eine tiefere Wunde die auch geblutet hat. Hundehalter A muss nun täglich zum Chirugen zur Überwachung. Da A Rechtshänder ist und diese Hand nun bandagiert ist, hat er starke Einschränkungen mit alltäglichen Tätigkeiten und kann auch schlecht essen und kochen, darf kein Auto fahren und läuft jeden Morgen 30 Minuten zum Arzt. Wie sollte A vorgehen wenn er bewirken will das Hund B Maulkorb tragen muss wenn er sich auf öffentlichem Gelände bewegt? Herr A hat nun Angst um das leben seines Hundes da dieser nur 7 Kg wiegt und sich nicht währen kann wenn Hund B ca. 25 Kg aus dem Gebüsch oder der Dunkelheit kommt. Dürfte in diesem Fall zur Notwehr um Angst um seine Gesundheit den Hund wegtrerten wenn dieser noch einmal ohne Maulkorb auf Hund und Halter A zu kommt. Müsste falls Hund B vom tritt verletzten werden sollte selbst mit einem Schadensersatz bzgl. Sachbeschädigung rechnen? Ich bin gespannt welche Aussagen zu dieser fiktiven Situation getroffen werden |
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| AW: vom fremden Hund gebissen Ist vielleicht etwas offtopic, aber wenn Hundehalter A weiß, dass in der Nachbarschaft der Erzfeind seines Hundes wohnt, könnte/müsste/sollte er sich vielleicht mit einer Spielzeugpistole (z.B. mit Wasser oder Platzpatronen gefüllt) ausrüsten, um den vierbeinigen Schurken von seinem Tun abzuhalten. |
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