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Verweigerung gegen Besichtigung durch Hundeführer

Dies ist eine Diskussion zu Verweigerung gegen Besichtigung durch Hundeführer innerhalb des Forums Tierrecht

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Alt 31.03.2009, 00:15
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Verweigerung gegen Besichtigung durch Hundeführer

Hallo,

man nehme an, man sein Hund wird beschuldigt das Grundstück verlassen zu haben und einen anderen Hund angriffen zu haben. Dies ist aber eine Falschaussage, was sich auch belegen lässt. Durch diese Falschaussage wurde es der Gemeinde und Polizei gemeldet, welche Hundeführer schicken will.
Würde die Möglichkeit bestehen sich gegen diese Untersuchung zu wehren, also den Leuten den Zutritt aufs Grundstück verweigern. Es wären bereits 2 andere Leute vom Tierheim und Tierschutzbund da gewesen und mittlerweile würde das private Heim ein "Haus mit offener Tür" für solche Menschen werden, was langsam nervt.

MfG

DvanJ
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  #2 (permalink)  
Alt 31.03.2009, 20:48
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AW: Verweigerung gegen Besichtigung durch Hundeführer

Hi...

mal abgesehen davon, das es in solchen Fällen nicht sehr klug ist, sich mit sämtlichen Beteiligten auf ein Kräftemessen einzulassen, ist es aber Gottlob in unserem Land immer noch so, das sie KEINEN in ihr Haus lassen müssen, den sie nicht reinlassen wollen.
Das ganze gilt natürlich nichtmehr bei Gefahr in Verzug od mit vorhandenem gerichtlichen Beschluß.

Chris
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  #3 (permalink)  
Alt 31.03.2009, 23:59
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AW: Verweigerung gegen Besichtigung durch Hundeführer

Hallo,

das Problem würde jedoch dabei liegen, dass es keine Untersuchung geben sollte, solange nicht festgelegt ist, dass der Hund wirklich das Grundstück verlassen habe und einen Fremden angegriffen hat. Es handle sich hierbei um eine Falschaussage und solange diese nicht "verhandelt" oder geklärt wäre, wäre es doch durchaus verständlich, dass man sich dagegen wehrt.
Könnte man diese Untersuchung zumindestens bis zu ein Schuldfeststellung raus schieben?

Grüße
John
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  #4 (permalink)  
Alt 10.04.2009, 12:16
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AW: Verweigerung gegen Besichtigung durch Hundeführer

Wenn man nichts zu verbergen hat, dann kann man die Leute doch ruhig reinlassen. Bei der Gelegenheit kann man sich gleich die Namen der Besucher notieren um diese bei einer Strafanzeige (z. B. wegen Übler Nachrede und evtl. Falscher Verdächtigung) als Zeugen zu benennen.
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  #5 (permalink)  
Alt 10.04.2009, 14:17
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AW: Verweigerung gegen Besichtigung durch Hundeführer

Hi...

kann man...aber soll man nicht bzw würde ICH NIE machen...wo kämen wir denn da hin, wenn jeder Polizist einfach mal bei mir durchs Haus spazieren würde...wir sind wahrlich bereits "gläsern" genug.

Im übrigen kann man doch niemanden als Zeugen benennen, der von der "Tat" ansich nichts mitbekommen hat...was wollen die denn bitte aussagen ? Das zum Zeitpunkt der "Besichtigung" nichts aussergewöhnlich zu bemerken war oder was ??

Chris
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Alt 10.04.2009, 16:00
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AW: Verweigerung gegen Besichtigung durch Hundeführer

Die Zeugen natürlich wegen der Üblen Nachrede. Irgendwoher haben die ja Wind von der Sache gekriegt.
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