Dies ist eine Diskussion zu Verweigerung gegen Besichtigung durch Hundeführer innerhalb des Forums Tierrecht
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| Verweigerung gegen Besichtigung durch Hundeführer man nehme an, man sein Hund wird beschuldigt das Grundstück verlassen zu haben und einen anderen Hund angriffen zu haben. Dies ist aber eine Falschaussage, was sich auch belegen lässt. Durch diese Falschaussage wurde es der Gemeinde und Polizei gemeldet, welche Hundeführer schicken will. Würde die Möglichkeit bestehen sich gegen diese Untersuchung zu wehren, also den Leuten den Zutritt aufs Grundstück verweigern. Es wären bereits 2 andere Leute vom Tierheim und Tierschutzbund da gewesen und mittlerweile würde das private Heim ein "Haus mit offener Tür" für solche Menschen werden, was langsam nervt. MfG DvanJ |
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| AW: Verweigerung gegen Besichtigung durch Hundeführer Hi... mal abgesehen davon, das es in solchen Fällen nicht sehr klug ist, sich mit sämtlichen Beteiligten auf ein Kräftemessen einzulassen, ist es aber Gottlob in unserem Land immer noch so, das sie KEINEN in ihr Haus lassen müssen, den sie nicht reinlassen wollen. Das ganze gilt natürlich nichtmehr bei Gefahr in Verzug od mit vorhandenem gerichtlichen Beschluß. Chris |
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| AW: Verweigerung gegen Besichtigung durch Hundeführer Hallo, das Problem würde jedoch dabei liegen, dass es keine Untersuchung geben sollte, solange nicht festgelegt ist, dass der Hund wirklich das Grundstück verlassen habe und einen Fremden angegriffen hat. Es handle sich hierbei um eine Falschaussage und solange diese nicht "verhandelt" oder geklärt wäre, wäre es doch durchaus verständlich, dass man sich dagegen wehrt. Könnte man diese Untersuchung zumindestens bis zu ein Schuldfeststellung raus schieben? Grüße John |
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| AW: Verweigerung gegen Besichtigung durch Hundeführer Wenn man nichts zu verbergen hat, dann kann man die Leute doch ruhig reinlassen. Bei der Gelegenheit kann man sich gleich die Namen der Besucher notieren um diese bei einer Strafanzeige (z. B. wegen Übler Nachrede und evtl. Falscher Verdächtigung) als Zeugen zu benennen. |
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| AW: Verweigerung gegen Besichtigung durch Hundeführer Hi... kann man...aber soll man nicht bzw würde ICH NIE machen...wo kämen wir denn da hin, wenn jeder Polizist einfach mal bei mir durchs Haus spazieren würde...wir sind wahrlich bereits "gläsern" genug. Im übrigen kann man doch niemanden als Zeugen benennen, der von der "Tat" ansich nichts mitbekommen hat...was wollen die denn bitte aussagen ? Das zum Zeitpunkt der "Besichtigung" nichts aussergewöhnlich zu bemerken war oder was ?? Chris |
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