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Verweigerung der Bezahlung des Deckrüden

Dies ist eine Diskussion zu Verweigerung der Bezahlung des Deckrüden innerhalb des Forums Tierrecht

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Alt 06.02.2009, 18:52
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Talking Verweigerung der Bezahlung des Deckrüden

Hallo,

mal angenommen Frau B. hat einen reinrassigen Labradorrüden (ohnen Papiere und nicht als Deckrüde in irgendeinem Verein organisiert) und wird auf dem Hundeplatz von einem Labradorhündin-Halter angesprochen, ob sie ihren Rüden als Deckrüden einsetzen würde. Sie willigt ein und die Hündin bekommt kurze Zeit später 8 gesunde Labradorwelpen. Nach 6 Wochen fragt Frau B. den Besitzer der Hündin, wie es denn nun aussieht, ob sie sich einen Welpen als Deckbezahlung aussuchen könne, weil das ja so üblich sei.... Angenommen, der Besitzer der Hündin sagt dann "Nein, tut mir leid, ich war zweimal bei Ihnen zum decken und da Sie nichts gesagt haben, ist die Sache für mich erledigt"...

Könnte Frau B. irgendwelche Ansprüche an den Welpen geltend machen, immerhin haben diese einen Wert von 450 € pro Welpe. Angenommen der Besitzer der Hündin (und der Welpen) würde SEINEN Labrador (der jedoch unfruchtbar ist) als Vater angeben, würde er sich dann strafbar machen?

Danke schon mal für die Antworten!
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Alt 06.02.2009, 21:57
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AW: Verweigerung der Bezahlung des Deckrüden

Also ich bin jetzt nicht der absolute Rechtsexperte, aber laut meinem Rechtsverständnis würde ich sagen sagen:

1. Also unter Züchtern ist es tatsächlich so üblich, dass derjenige, der den Deckrüden besitzt, als "Bezahlung" einen der Welpen erhält, dass weiß ich, weil meine Nichte Hunde züchtet. Aber die Tatsache, dass es so üblich ist, begründet ja nun keinen Rechtsanspruch. Beide scheinen laut Deiner Auskunft in keinerlei Zuchtvereinigung zu sein, denn sonst hätte die Besitzerin der Hündin mit Sicherheit ihren Zuchtstamm nicht derart "verunreinigt". Wenn darüber gesprochen worden wäre, dass als Bezahlung für den Deckakt für den Deckrüdenbesitzer ein Welpe zur Auswahl steht, wäre das, meiner Meinung nach ein Kaufvertrag - ein mündlicher Kaufvertrag, der ebenso gültig ist, wie ein schriftlicher Kaufvertrag, denn ein Hund zählt ja im Recht als Sache, genauer gesagt, eine bewegliche Sache, und da sind auch mündliche Kaufverträge gültig. Da aber nicht darüber gesprochen wurde, wird es wohl sehr schwierig werden, seinen Anspruch geltend zu machen. Menschlich ist sowas natürlich unterste Schublade und man kann nur hoffen, dass sich die Art und Weise der Labradorzüchterin schnell rumspricht, dann dürfte sie ziemlich schnell ziemlich alleine da stehen...

2. Was die Angabe des "falschen Vaters" angeht, halte ich das Ganze für eine Urkundenfälschung, noch dazu für kommerzielle Zwecke, und die ist ja bekanntlich strafbar. Die Ahnenfolge wird in Zuchtbücher und Ahnentafeln als Nachweis für die Reinrassigkeit, die Zuchttauglichkeit und die "Qualität" er entsprechenden Zuchtmerkmale geführt, das ist für mich eine Urkunde, eine vorsätzliche falsche Angabe ist für mich daher eine Urkundenfälschung.

Das wäre genauso, als wenn man einen vermeindlichen Champagner mit Trauben aus dem Vorgarten eines kleinen Vorstadtgärtners aus Deutschland herstellt, mit dem Etikett des Champagners versieht, und das ganze für teuer Geld als echten Champagner verkauft, auch wenn diese Trauben qualitativ genauso hochwertig sind, wie die aus der Champagne...
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  #3 (permalink)  
Alt 08.02.2009, 08:53
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AW: Verweigerung der Bezahlung des Deckrüden

Zitat:
Zitat von Yvonne-Wilma
Könnte Frau B. irgendwelche Ansprüche an den Welpen geltend machen, immerhin haben diese einen Wert von 450 € pro Welpe.
Wenn der Preis für den Deckakt (Decktaxe) nicht im Vorfeld ausgemacht wurde, kann Frau B. wohl kaum einen Anspruch geltend machen.

Zitat:
Zitat von frierkatze72
2. Was die Angabe des "falschen Vaters" angeht, halte ich das Ganze für eine Urkundenfälschung,
Ich glaube kaum, dass der Rüde dieses Besitzers als Deckrüde eingetragen ist, daher wird er für die Welpen auch keine Papiere erhalten und somit fällt die "Urkundenfälschung" schon mal flach. Was bleibt ist die "Täuschung".


*Vermutungsmodus on*
Frau B. möchte den Besitzer ganz gerne ein klein wenig unter Druck setzen, um noch an "ihren" Welpen zu kommen.
*Vermutungsmodus off*
__________________
Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht.
Johann Wolfgang von Goethe
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Alt 24.02.2009, 14:49
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AW: Verweigerung der Bezahlung des Deckrüden

nee... Frau B möchte niemanden unter Druck setzen und möchte auch keinen Welpen. Sie möchte noch nicht mal 450 €, nur einen Teil davon.... außerdem findet sie das Verhalten des Welpen-Besitzers äußerst unverschämt, was es ja auch definitiv ist. Erst ne "Dienstleistung" in Anspruch nehmen und dann so machen, als hätte wär es ganz klar, dass sie das umsonst getan hat.

Übrigens ist keiner der beteiligten Hunde irgendwie als Zuchthund eingetragen.
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  #5 (permalink)  
Alt 24.02.2009, 15:42
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AW: Verweigerung der Bezahlung des Deckrüden

Zitat:
Zitat von Yvonne-Wilma
außerdem findet sie das Verhalten des Welpen-Besitzers äußerst unverschämt, was es ja auch definitiv ist. Erst ne "Dienstleistung" in Anspruch nehmen und dann so machen, als hätte wär es ganz klar, dass sie das umsonst getan hat.
Zitat:
Zitat von Version Ed van Schleck
Außerdem finde ich das Verhalten der Besitzerin des Rüdens äußerst unverschämt, was es ja auch definitiv ist. Erst ne "Dienstleistung" durch den Rüden erbringen lassen und dann so machen, als wär es ganz klar, dass sie das nicht umsonst getan hat.
"Deckgeld" hätte spätestens vor dem zweiten Deckakt vereinbart werden müssen.
So sollte man es mit den Kölnern halten "Mer muß och jönne könne” ... und sei´s dem Rüden sein Vergnügen!
__________________
Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht.
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