Dies ist eine Diskussion zu Verweigerung der Bezahlung des Deckrüden innerhalb des Forums Tierrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| mal angenommen Frau B. hat einen reinrassigen Labradorrüden (ohnen Papiere und nicht als Deckrüde in irgendeinem Verein organisiert) und wird auf dem Hundeplatz von einem Labradorhündin-Halter angesprochen, ob sie ihren Rüden als Deckrüden einsetzen würde. Sie willigt ein und die Hündin bekommt kurze Zeit später 8 gesunde Labradorwelpen. Nach 6 Wochen fragt Frau B. den Besitzer der Hündin, wie es denn nun aussieht, ob sie sich einen Welpen als Deckbezahlung aussuchen könne, weil das ja so üblich sei.... Angenommen, der Besitzer der Hündin sagt dann "Nein, tut mir leid, ich war zweimal bei Ihnen zum decken und da Sie nichts gesagt haben, ist die Sache für mich erledigt"... Könnte Frau B. irgendwelche Ansprüche an den Welpen geltend machen, immerhin haben diese einen Wert von 450 pro Welpe. Angenommen der Besitzer der Hündin (und der Welpen) würde SEINEN Labrador (der jedoch unfruchtbar ist) als Vater angeben, würde er sich dann strafbar machen? Danke schon mal für die Antworten! |
| |||
| AW: Verweigerung der Bezahlung des Deckrüden Also ich bin jetzt nicht der absolute Rechtsexperte, aber laut meinem Rechtsverständnis würde ich sagen sagen: 1. Also unter Züchtern ist es tatsächlich so üblich, dass derjenige, der den Deckrüden besitzt, als "Bezahlung" einen der Welpen erhält, dass weiß ich, weil meine Nichte Hunde züchtet. Aber die Tatsache, dass es so üblich ist, begründet ja nun keinen Rechtsanspruch. Beide scheinen laut Deiner Auskunft in keinerlei Zuchtvereinigung zu sein, denn sonst hätte die Besitzerin der Hündin mit Sicherheit ihren Zuchtstamm nicht derart "verunreinigt". Wenn darüber gesprochen worden wäre, dass als Bezahlung für den Deckakt für den Deckrüdenbesitzer ein Welpe zur Auswahl steht, wäre das, meiner Meinung nach ein Kaufvertrag - ein mündlicher Kaufvertrag, der ebenso gültig ist, wie ein schriftlicher Kaufvertrag, denn ein Hund zählt ja im Recht als Sache, genauer gesagt, eine bewegliche Sache, und da sind auch mündliche Kaufverträge gültig. Da aber nicht darüber gesprochen wurde, wird es wohl sehr schwierig werden, seinen Anspruch geltend zu machen. Menschlich ist sowas natürlich unterste Schublade und man kann nur hoffen, dass sich die Art und Weise der Labradorzüchterin schnell rumspricht, dann dürfte sie ziemlich schnell ziemlich alleine da stehen... 2. Was die Angabe des "falschen Vaters" angeht, halte ich das Ganze für eine Urkundenfälschung, noch dazu für kommerzielle Zwecke, und die ist ja bekanntlich strafbar. Die Ahnenfolge wird in Zuchtbücher und Ahnentafeln als Nachweis für die Reinrassigkeit, die Zuchttauglichkeit und die "Qualität" er entsprechenden Zuchtmerkmale geführt, das ist für mich eine Urkunde, eine vorsätzliche falsche Angabe ist für mich daher eine Urkundenfälschung. Das wäre genauso, als wenn man einen vermeindlichen Champagner mit Trauben aus dem Vorgarten eines kleinen Vorstadtgärtners aus Deutschland herstellt, mit dem Etikett des Champagners versieht, und das ganze für teuer Geld als echten Champagner verkauft, auch wenn diese Trauben qualitativ genauso hochwertig sind, wie die aus der Champagne... |
| |||
| AW: Verweigerung der Bezahlung des Deckrüden Zitat:
Zitat:
*Vermutungsmodus on* Frau B. möchte den Besitzer ganz gerne ein klein wenig unter Druck setzen, um noch an "ihren" Welpen zu kommen. *Vermutungsmodus off*
__________________ Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht. Johann Wolfgang von Goethe |
| |||
| AW: Verweigerung der Bezahlung des Deckrüden nee... Frau B möchte niemanden unter Druck setzen und möchte auch keinen Welpen. Sie möchte noch nicht mal 450 , nur einen Teil davon.... außerdem findet sie das Verhalten des Welpen-Besitzers äußerst unverschämt, was es ja auch definitiv ist. Erst ne "Dienstleistung" in Anspruch nehmen und dann so machen, als hätte wär es ganz klar, dass sie das umsonst getan hat. Übrigens ist keiner der beteiligten Hunde irgendwie als Zuchthund eingetragen. |
| |||
| AW: Verweigerung der Bezahlung des Deckrüden Zitat:
Zitat:
So sollte man es mit den Kölnern halten "Mer muß och jönne könne ... und sei´s dem Rüden sein Vergnügen!
__________________ Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht. Johann Wolfgang von Goethe |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Verweigerung der KFZ Zulassung | Verwaltungsrecht / -prozeßrecht | 20.08.2011 07:56 |
| verweigerung | Erbrecht | 11.11.2009 10:20 |
| Verweigerung der Akten | Adoptionsrecht | 20.06.2008 16:27 |
| Verweigerung der Gehaltszahlung | Arbeitsrecht | 22.02.2008 07:49 |
| Verweigerung der Lebenszeitbeamtenschaft | Beamtenrecht | 14.11.2007 17:46 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios