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Unterhalt für Hund???

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Alt 18.05.2011, 16:08
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Unhappy Unterhalt für Hund???

Einführung:
A hat sich einen Rottweiler zugelegt, und sich kurze Zeit später vom Partner B (A und B = 3 Jahre zu dem Zeitpunkt zusammenlebend in Haus von B ) getrennt.
Der Trennungsgrund war hauptsächlich die Verantwortung und die Zeit die so ein Tier an Erziehung und Aufmerksamkeit, nebst Kosten benötigt.

Der Rottweiler wurde nach der Trennung bei B zurückgelassen.

Die Finanzielle Situation von B hat sich drastisch verschlechtert, und der Selbstbehalt ist gleich Null, dem Tiere zugute. Der Hund ist total auf B fixiert, und würde "kaputt" gehen wenn B diesen abgibt. Mehrere Versuche den Hund weg zugeben wurden bereits gemacht.

Gibt es eine Möglichkeit Unterhalt für das zurückgelassene Tier von A zu fordern?
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Alt 18.05.2011, 16:20
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AW: Unterhalt für Hund???

Zitat:
Zitat von Metatron Beitrag anzeigen
Der Trennungsgrund war hauptsächlich die Verantwortung und die Zeit die so ein Tier an Erziehung und Aufmerksamkeit, nebst Kosten benötigt.
Is wahr? Trennung wegen nem Rottweiler?

Zitat:
Gibt es eine Möglichkeit Unterhalt für das zurückgelassene Tier von A zu fordern?
Ich fürchte nicht. Das Tier gilt als Sache, und A und B haben bei der Trennung offensichtlich mündlich vereinbart, dass das Eigentum an der Sache an den B übergeht. Damit muss er sehen, dass er den Hund unterhält.
__________________
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  #3 (permalink)  
Alt 18.05.2011, 16:28
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AW: Unterhalt für Hund???

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Is wahr? Trennung wegen nem Rottweiler?

Ich fürchte nicht. Das Tier gilt als Sache, und A und B haben bei der Trennung offensichtlich mündlich vereinbart, dass das Eigentum an der Sache an den B übergeht. Damit muss er sehen, dass er den Hund unterhält.
Es wurde weder eine mündliche noch eine schriftliche vereinbahrung getroffen. A hat sich "von einer auf die andere Minute" getrennt und ist am selbn Tag noch bei einer dritten person eingezogen, und hat sich dort auch wieder einen Hund angeschafft, diesmal allerdings einen Dackel.

B hat sich lediglich aus Tierliebe und Pflichtbewustsein, möglicher weise auch in der Hoffnung das A sich ihrer Pflichten besinnt, um das Tier gekümmert.

A ist auch nach 4 Monaten für 2 Wochen zurückgekommen, und hat das gleiche Spielchen erneut mit einer 4 Person gemacht gottseidank wurde hier NOCH kein Tier angeschafft.
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  #4 (permalink)  
Alt 18.05.2011, 16:31
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AW: Unterhalt für Hund???

Ja, nur wegen einem Rottweiler, der in der Rüpelphase eine Menge Aufmerksamkeit, Konsequenz, und vieles mehr braucht... Vom dreck und den Kosten und der Zeit ganz zu schweigen...
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  #5 (permalink)  
Alt 18.05.2011, 16:34
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AW: Unterhalt für Hund???

Zitat:
Zitat von Metatron Beitrag anzeigen
Der Trennungsgrund war hauptsächlich die Verantwortung und die Zeit die so ein Tier an Erziehung und Aufmerksamkeit, nebst Kosten benötigt.
ach was, sie hat sich in seinen rotti verliebt, das geht natürlich nicht gut.


Zitat:
Gibt es eine Möglichkeit Unterhalt für das zurückgelassene Tier von A zu fordern?
ist halt hier die frage, was die beiden abgesprochen hatten, was mit dem tier passiert, wem es dann gehören soll.

falls nichts abgesprochen war und wirklich zurückgelassen wurde, kann b mmn die unterhaltskosten verlangen, auch rückwirkend. denke mir, da gilt das selbe, wie gilt, wenn ein mieter einen großen schrank in einer wohnung zurücklässt. da ist die vermieterin dann auch zur einlagerung verpflichtet, die kosten dafür muss allerdings der eigentümer tragen.

da gibts auch irgendwo nen §, meine ich mal gesehen zu haben. vielleicht such ich da später noch mal.
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Alt 18.05.2011, 16:53
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AW: Unterhalt für Hund???

Trete hier den Ausführungen @ Humungus bei.

Mit der weiteren (widerspruchslosen?)Haltung des Hundes hat "B" m.E. seinen Rechtsbindungswillen (schlüssiges Verhalten, stillschweigende Willenserklärung) zum Ausdruck gebracht.
__________________
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  #7 (permalink)  
Alt 18.05.2011, 16:57
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AW: Unterhalt für Hund???

Zitat:
ach was, sie hat sich in seinen Rotti verliebt, das geht natürlich nicht gut.
Ich bin sicher, das daß gut gehen würde! Der Rotti wurde von B bereits prächtig erzogen, und genießt ein tolles Leben... Hat seine festen Aufgaben, und liebt diese. Es wird fleißig gelernt und hoffendlich alle Prüfungn bestanden B würde dem Rotti den Buchstaben C zuordnen!
Spass beiseite.

B ist mittlerweile erkrankt und die Berufliche situation hat sich verschlechtert. Das der Rotti nicht verhungert, stellt B sicher, allerdings ob B das lange durchhält, da B seinen Lebensstandart auf NULL herabgefahren hat, ist fraglich.

A ist krank (Morbeus Basedow) was auch noch eine Erklärung für die plötzlichen Sinneswandel von A ist.

Vielleicht kling das alles hier sehr Lustig, aber bevor B weitere Kosten durch einen Anwalt hat, mochte B sich lieber vorher informieren. Die Situation ist verdammt ernst!
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Alt 18.05.2011, 17:04
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AW: Unterhalt für Hund???

Zitat:
Zitat von Metatron Beitrag anzeigen
Der Rotti wurde von B bereits prächtig erzogen, und genießt ein tolles Leben... Hat seine festen Aufgaben, und liebt diese. Es wird fleißig gelernt und hoffendlich alle Prüfungn bestanden B würde dem Rotti den Buchstaben C zuordnen!
Diese Ausführungen untermauern m.E. die Rechtsauffassung von Humungus und mir
Zitat:
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Spass beiseite.
Die Situation ist verdammt ernst!
wir diskutieren hier rein fiktive Sachverhalte und ein bisschen Spaß brauchen auch wir.
Über den/die TE macht sich hier keiner lustig
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Alt 18.05.2011, 19:40
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AW: Unterhalt für Hund???

Zitat:
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Die Situation ist verdammt ernst!
keine frage, das glaub ich wohl.

ich bin nicht ganz so sicher wie humungus und charles. ich sehe auch keinen konkludenten erwerb oder so. wäre der wuff ein schrank (was rein rechtlich in diesem fall gleichgesetzt wäre) und a hätte den schrank beim b zurückgelassen. b hätte den schrank gehegt und gepflegt, geputzt und sogar genutzt... ist das keine konkludente besitzaufgabe von a und auch keine konkludente übergabe an b oder so. der schrank gehört a, egal wie sehr b sein herz daran hängt.

wenn sich jemand nicht mehr um ihre sachen kümmert, heißt das ja nicht unbedingt, dass sie den besitzt auf- oder abgeben will. es sagt meiner meinung nach gar nichts aus: nicht fleich, nicht fisch. man ist nicht gefeit, dass a eines tages wieder kommt und den schrank dann zurück will.

und da spielt es dann auch keine rolle, wie groß die schrank-liebe des b ist. von schrank-liebe allein kann ein besitz nicht konkludent erworben werden.

mir scheint, die beiden haben da immer irgendwie so um das problem drum rum geredet, sofern sie überhaupt darüber geredet haben.

ich meine also weiterhin, der wuffi gehört a und sie muss für die bisherige futter- und tierärztinnekosten aufkommen... für die zukunft müssen sich a und b einigen, wenn a nicht weiter zahlen will, wird die den wuffi anderweitig abgeben, ob b damit wird leben können/wollen, ist eine andere frage...

und angesichts der rotti-futterkosten, würde ich meinen, sollte sich eine beratung bei einer anwältin lohnen.

selbst wenn da irgendwas konkludent irgendwann mal über gegangen sein sollte.... zu welchem zeitpunkt sollte das denn gewesen sein? direkt bei auszug wohl sicher nicht. dh. zumindest für einen gewissen zeitraum ständen dem a kostenersatz zu.
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  #10 (permalink)  
Alt 18.05.2011, 19:55
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AW: Unterhalt für Hund???

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
selbst wenn da irgendwas konkludent irgendwann mal über gegangen sein sollte.... zu welchem zeitpunkt sollte das denn gewesen sein?
Bei der Trennung.

Im Gegensatz zu einem Schrank verhungert ein Hund, wenn man ihn nicht füttert. Heißt: wenn der Eigentümer sich nicht um ihn kümmert und ihn dem B überlässt, kann man davon ausgehen, dass er ihn nicht mehr haben will. Außerdem scheint schon in der Beziehung ein Streit um den Hund entbrannt zu sein, in dessen Verlauf der B dem A schlechte Pflege vorwarf. Das Verhalten des A, einfach zu gehen, macht den Eindruck, dass er gleichzeitig sagt: "dann behalte doch den Hund".
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