Dies ist eine Diskussion zu Unterhalt für Hund??? innerhalb des Forums Tierrecht
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| A hat sich einen Rottweiler zugelegt, und sich kurze Zeit später vom Partner B (A und B = 3 Jahre zu dem Zeitpunkt zusammenlebend in Haus von B ) getrennt. Der Trennungsgrund war hauptsächlich die Verantwortung und die Zeit die so ein Tier an Erziehung und Aufmerksamkeit, nebst Kosten benötigt. Der Rottweiler wurde nach der Trennung bei B zurückgelassen. Die Finanzielle Situation von B hat sich drastisch verschlechtert, und der Selbstbehalt ist gleich Null, dem Tiere zugute. Der Hund ist total auf B fixiert, und würde "kaputt" gehen wenn B diesen abgibt. Mehrere Versuche den Hund weg zugeben wurden bereits gemacht. Gibt es eine Möglichkeit Unterhalt für das zurückgelassene Tier von A zu fordern? |
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| AW: Unterhalt für Hund??? Zitat:
Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Unterhalt für Hund??? Zitat:
B hat sich lediglich aus Tierliebe und Pflichtbewustsein, möglicher weise auch in der Hoffnung das A sich ihrer Pflichten besinnt, um das Tier gekümmert. A ist auch nach 4 Monaten für 2 Wochen zurückgekommen, und hat das gleiche Spielchen erneut mit einer 4 Person gemacht gottseidank wurde hier NOCH kein Tier angeschafft. |
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| AW: Unterhalt für Hund??? Ja, nur wegen einem Rottweiler, der in der Rüpelphase eine Menge Aufmerksamkeit, Konsequenz, und vieles mehr braucht... Vom dreck und den Kosten und der Zeit ganz zu schweigen... |
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| AW: Unterhalt für Hund??? Zitat:
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falls nichts abgesprochen war und wirklich zurückgelassen wurde, kann b mmn die unterhaltskosten verlangen, auch rückwirkend. denke mir, da gilt das selbe, wie gilt, wenn ein mieter einen großen schrank in einer wohnung zurücklässt. da ist die vermieterin dann auch zur einlagerung verpflichtet, die kosten dafür muss allerdings der eigentümer tragen. da gibts auch irgendwo nen §, meine ich mal gesehen zu haben. vielleicht such ich da später noch mal. |
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| AW: Unterhalt für Hund??? Trete hier den Ausführungen @ Humungus bei. Mit der weiteren (widerspruchslosen?)Haltung des Hundes hat "B" m.E. seinen Rechtsbindungswillen (schlüssiges Verhalten, stillschweigende Willenserklärung) zum Ausdruck gebracht.
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Unterhalt für Hund??? Zitat:
B würde dem Rotti den Buchstaben C zuordnen!Spass beiseite. B ist mittlerweile erkrankt und die Berufliche situation hat sich verschlechtert. Das der Rotti nicht verhungert, stellt B sicher, allerdings ob B das lange durchhält, da B seinen Lebensstandart auf NULL herabgefahren hat, ist fraglich. A ist krank (Morbeus Basedow) was auch noch eine Erklärung für die plötzlichen Sinneswandel von A ist. Vielleicht kling das alles hier sehr Lustig, aber bevor B weitere Kosten durch einen Anwalt hat, mochte B sich lieber vorher informieren. Die Situation ist verdammt ernst! |
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| AW: Unterhalt für Hund??? Zitat:
wir diskutieren hier rein fiktive Sachverhalte und ein bisschen Spaß brauchen auch wir. Über den/die TE macht sich hier keiner lustig
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Unterhalt für Hund??? keine frage, das glaub ich wohl. ich bin nicht ganz so sicher wie humungus und charles. ich sehe auch keinen konkludenten erwerb oder so. wäre der wuff ein schrank (was rein rechtlich in diesem fall gleichgesetzt wäre) und a hätte den schrank beim b zurückgelassen. b hätte den schrank gehegt und gepflegt, geputzt und sogar genutzt... ist das keine konkludente besitzaufgabe von a und auch keine konkludente übergabe an b oder so. der schrank gehört a, egal wie sehr b sein herz daran hängt. wenn sich jemand nicht mehr um ihre sachen kümmert, heißt das ja nicht unbedingt, dass sie den besitzt auf- oder abgeben will. es sagt meiner meinung nach gar nichts aus: nicht fleich, nicht fisch. man ist nicht gefeit, dass a eines tages wieder kommt und den schrank dann zurück will. und da spielt es dann auch keine rolle, wie groß die schrank-liebe des b ist. von schrank-liebe allein kann ein besitz nicht konkludent erworben werden. mir scheint, die beiden haben da immer irgendwie so um das problem drum rum geredet, sofern sie überhaupt darüber geredet haben. ich meine also weiterhin, der wuffi gehört a und sie muss für die bisherige futter- und tierärztinnekosten aufkommen... für die zukunft müssen sich a und b einigen, wenn a nicht weiter zahlen will, wird die den wuffi anderweitig abgeben, ob b damit wird leben können/wollen, ist eine andere frage... und angesichts der rotti-futterkosten, würde ich meinen, sollte sich eine beratung bei einer anwältin lohnen. selbst wenn da irgendwas konkludent irgendwann mal über gegangen sein sollte.... zu welchem zeitpunkt sollte das denn gewesen sein? direkt bei auszug wohl sicher nicht. dh. zumindest für einen gewissen zeitraum ständen dem a kostenersatz zu. |
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| AW: Unterhalt für Hund??? Zitat:
Im Gegensatz zu einem Schrank verhungert ein Hund, wenn man ihn nicht füttert. Heißt: wenn der Eigentümer sich nicht um ihn kümmert und ihn dem B überlässt, kann man davon ausgehen, dass er ihn nicht mehr haben will. Außerdem scheint schon in der Beziehung ein Streit um den Hund entbrannt zu sein, in dessen Verlauf der B dem A schlechte Pflege vorwarf. Das Verhalten des A, einfach zu gehen, macht den Eindruck, dass er gleichzeitig sagt: "dann behalte doch den Hund".
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