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ungewollter Deckakt durch kürzlich kastrierten Wallach

Dies ist eine Diskussion zu ungewollter Deckakt durch kürzlich kastrierten Wallach innerhalb des Forums Tierrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 05.05.2009, 10:47
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ungewollter Deckakt durch kürzlich kastrierten Wallach

Mal angenommen, es hat sich folgender Sachverhalt ereignet:

Die Stute von A steht in einem Pensionsstall mit gemischter Herde (Stuten und Wallache) und ganztägigem Auslauf bzw. im Sommer 24 Std. Weidehaltung.

Es wird von B ein Wallach in o.g. Stall eingestellt, der erst vor kurzer Zeit kastriert wurde. Kurz nachdem der Wallach von B in die Herde kam, deckte er auch mehrere Stuten, darunter auch die von A. Lt. Aussage von B ist der Wallach vor 4 ½ Wochen kastriert worden. B ist der Auffassung, dass das Sperma, welches nach einer Kastration noch vorhanden ist, nach 48 Std. abgestorben sei. Das dies nicht stimmt, ist hinlänglich bekannt, da dabei nicht die gleichen Maßstäbe anzusetzen sind wie bei Frischsperma bzw. Gefriersperma, welches bei der künstlichen Befruchtung angewendet wird.

Die meisten Tierärzte gehen von sechs bis acht Wochen aus, die ein frisch kastrierter Hengst, also jetzt Wallach, noch zeugungsfähig ist. Acht bis zehn Wochen wäre aber auch keine Seltenheit. A weiß selbst von einem Fall, wo ein Wallach acht Wochen nach der Kastration zwei Stuten gedeckt hat und eine davon tragend wurde. Demzufolge ist das Risiko sehr groß, dass die Stute von A von diesem Wallach tragend ist.

Da B sich absolut nicht kooperativ verhält, um die Sache vernünftig zu regeln, steht A jetzt vor einem Problem:

Die Stute von A ist 19 Jahre alt. In diesem Alter ist es mit erheblichen Risiken verbunden, wenn sie noch ein Fohlen bekäme. Daher muss A das Fohlen, welches evtl. gezeugt wurde abspritzen (abtreiben) lassen. Dies würde für die Stute von A ein nicht zu unterschätzendes Risiko für Gesundheit und Leben bedeuten.

B weigert sich jedoch, die Kosten für die Trächtigkeitsuntersuchung zu übernehmen, von den Kosten für die Abtreibung mal ganz zu schweigen.

Für diese Weigerung hat A auch einen Zeugen. B will die gesamte Schuld auf den Stalleigentümer abwälzen.

Die konkrete Frage lautet nun:

Wer haftet für den Schaden? A, B, der Stalleigentümer oder B und der Stalleigentümer ?
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Alt 05.05.2009, 11:37
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AW: ungewollter Deckakt durch kürzlich kastrierten Wallach

Zitat:
Zitat von Kija
Wer haftet für den Schaden?
Was für ein Schaden? Die Viecher hatten mal etwas Spaß, und Gratis-Nachwuchs gibts auch noch!
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  #3 (permalink)  
Alt 05.05.2009, 17:45
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AW: ungewollter Deckakt durch kürzlich kastrierten Wallach

Super witzig. Anscheinend keine Ahnung, was es kostet diesen "Gratis-Nachwuchs" aufzuziehen. Über eine ernsthafte Antwort hätte ich mich gefreut, aber nicht über so einen Blödsinn
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  #4 (permalink)  
Alt 06.05.2009, 00:53
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AW: ungewollter Deckakt durch kürzlich kastrierten Wallach

Wer ist denn nun dafür verantwortlich, dass der Wallach zu der Stute gestellt wurde? Konnte das seitens A nicht verhindert werden?

Wie auch immer, in so einem Fall würde ich gleich zum Anwalt marschieren.
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  #5 (permalink)  
Alt 06.05.2009, 11:19
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AW: ungewollter Deckakt durch kürzlich kastrierten Wallach

Nein, das konnte durch A nicht verhindert werden. A ist berufstätig und nicht in der Lage, den ganzen Tag auf die Stute aufzupassen. Zum anderen ist es ein Pensionsstall, in den immer wieder neue Pferde (natürlich auch Wallache) in die Herde von ca. 30 Pferden gestellt werden. Eine gewisse Fluktuation ist in diesen Ställen immer vorhanden. Der Wallach wurde von Stallbesitzer UND B in die Herde gestellt. Der Wallach von B hat ja auch mehrere Stuten gedeckt, also nicht nur die von A. Normalerweise sind Wallache ja auch nicht das Problem. Es geht nur um die Unverantwortlichkeit einen erst kürzlich kastrierten Wallach dazu zu stellen.
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Alt 06.05.2009, 12:08
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AW: ungewollter Deckakt durch kürzlich kastrierten Wallach

Was steht denn in dem Vertrag zwischen A und Stallbesitzer bzw in den AGB?
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  #7 (permalink)  
Alt 12.05.2009, 11:38
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AW: ungewollter Deckakt durch kürzlich kastrierten Wallach

Wenn Jemand einen Pensionsstall betreibt, wird er zum "Pferdehüter" mit Rechten und Pflichten.
Er/Sie sollte soviel Sachverstand/Wissen und Verantwortung von und über Pferdehaltung haben das ein frisch kastrierter Hengst (noch) nicht in eine gemischte Herde kann !

Das sollte im Zweifelsfall auch über die Ansicht und die Wünsche des Wallachbesitzer stehen, da ja die Verantwortung für die weiteren Pensionspferde beim "Pferdehüter" besteht.

Im übrigen ist es ja sehr schön wenn gemischte Herden bestehen (bei genügend Weidefläche) aber es sollte immer bedacht werden, das viele Wallache noch decken können (fortpflanzungstechnisch völlig ungefährlich ) jedoch es ist nicht unbedingt gut für Stuten, die durchaus auch andere gesundheitliche Folgen wie Bisse, Tritte, Rückenproblem, Konditionsschwächen usw. davontragen können.
Auch ist ja gerade in Reitställen ein relativ hoher Rassenmix vorhanden....

Alles im Allen sollte der Stallbetreiber in die Pflicht genommen werden,
es sei den der Wallachbesitzer hat sein frisch kastriertes Pferd eigenmächtig auf die gemischte Koppel gestellt.

Den TA sollte man trotzdem konsultieren!Das sollte einem die Gesundheit seines Pferdes wert sein.
Allerdings, wenn es nicht die 1. Trächtigkeit der Stute ist, könnte es auch mit 19 Jahren noch gut gehen jedoch würde ich mich rechtlich absichern.
__________________
Die Freiheit des Einen, hört auf wo die Freiheit des Anderen beginnt.Die Freiheit des Einen, hört auf wo die Freiheit des Anderen beginnt.
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