Dies ist eine Diskussion zu UNERLAUBTE Kastration-Kaninchen innerhalb des Forums Tierrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| ist etwas schwierig aber ich probiere es ![]() Angenommen ein Kaninchenbesitzer Y der gelegentlich auch mal Nachwuchs hat, zieht auf ein neues Gartengrundstück. Damit die Kaninchen nicht nur in den Boxen sitzen, der Bau der Gehege aber noch nicht fertig ist, lässt der Kaninchenbesitzer Y seine Kaninchen ab und an in vorrübergehende Gehege laufen. Durch des Nachbarshund erschreckt schafft es ein Kaninchen raus zuhüpfen und entläuft auf den nahe gelegen Lageplatz. Zwei Tage später am Abend erfährt der Kaninchenbesitzer Y, von Nachbarin A das sie von der Nachbarin B angesprochen wurde und ob sie jemanden kenne, wo zwei Kaninchen fehlen.- Falls ja sollte die Nachbarin A doch bitte weitergeben, dass sie in das Tierheim XY gebracht wurden. Kaninchenbesitzer Y fehlte nur ein Kaninchen, keine zwei! Kaninchenbesitzer Y meldet sich gleich am folgendem Tag bei dem Tierheim XY und fragt nach, wird jedoch von einer Frau D abgewimmelt, dass sie solch ein beschriebenes Kaninchen nicht haben und schon gar kein tätowiertes. Auf Grunddessen, dass es dem Kaninchenbesitzer Y komisch vorkommt, möchte er sich selbst davon überzeugen und fährt einen Tag später in das Tierheim XY. Dort wollte man den Kaninchenbesitzer Y auch erst abwimmeln und als er erwähnte, er hätte der Nachbarin B, die zwei Kaninchen in das Tierheim vor ein paar Tagen brachte, ein Bild gezeigt und sie eines der zwei identifizieren konnte, haben sie doch eingelenkt und sind in die Quarantänestation gegangen. Dort saß tatsächlich das gesuchte Kaninchen des Kaninchenbesitzers Y. Das andere Kaninchen (weiblich) wurde an dem Tag vermittelt. Nebenbei erwähnte die Frau D, dass sie das Kaninchen kastrieren lassen haben, da es sehr stinken würde, wenn sie einen unkastrieren Rammler (männliches Kaninchen), hier sitzen hätten. Bei dem Kaninchen handelte es sich um ein 16 Monate altes Rassekaninchen der Rasse Hasenkaninchen schwarz-loh, das als einzigstes Deckrammler in seiner Zucht eingesetzt wurde. Auch geimpft hatte man das Kaninchen, obwohl es nachweislich erst 5 Wochen vorher wurde. Fakten: Kaninchenbesitzer Y hat das Tier am 28.August.2010 bei dem größten Haustier-Zentrallregister als vermisst gemeldet, Tierheim XY hat das Tier am 31.August.2010 aufgenommen, Tierheim XY hat das Tier am 31.August.2010 entwurmt, Tierheim XY hat das Tier am 31.August.2010 geimpft, Tierheim XY hat das Tier am 01.September.2010 kastriert, Kaninchenbesitzer Y hat am 03.September.2010 angerufen Kaninchenbesitzer Y hat am 04.September.2010 das Tier trotz falsch Aussagen in der Quarantänestation gefundne und mitgenommen. Kaninchenbesitzer Y hat einen Beitrag in Höhe von Z an das Tierheim XY übergeben und stellt sich nun folgende Fragen: - Darf das Tierheim XY am selben Tag der Aufnahme impfen ? - Darf das Tierheim XY einen Tag nach Aufnahme kastrieren ? - Darf das Tierheim nach nur 4 Tagen Aufnahme ein Tier weitervermitteln ? Muss keine Quarantänezeit eingehalten werden und um auch eine Trächtigkeit des weibliches Kaninchen auszuschließen ? - Hat Kaninchenbesitzer Y das Recht auf eine Anzeige & evtl. auf Schadensersatz, da er mit seinem einzigstem Zuchtrammler nicht mehr züchten kann ? - Kaninchenbesitzer Y betreibt mit dem Tier auch eine Kaninchensportart (Kaninhop), durch die Kastration kann es passieren das das Tier ruhiger wird und für den Sport auch nicht mehr zu gebrauchen ist ? Welche Möglichkeiten hat Kaninchenbesitzer Y, der zwar froh ist, sein Kaninchen wieder zu haben, aber dennoch starke Einschnitte in die Zucht und im Sport mit ihm und die Kastration bekommt. |
| |||
| AW: UNERLAUBTE Kastration-Kaninchen Guten Abend, würde mich wirklich seh über eure Rückmeldungen freuen, da es mir sehr sehr wichtig ist um schnell & richtig handeln zu können. |
| |||
| AW: UNERLAUBTE Kastration-Kaninchen Ich denke, dass das Tierheim schon einige Zeit warten müsste, bevor es derartige Eingriffe an Tieren vornimmt, zumal gerade in den ersten Tagen ja noch die Chance besteht, dass sich der Besitzer meldet. Auch dass diese größte Datenbank nicht abgefragt wurde lässt nicht darauf schließen, dass in dem Tierheim besonders sorgfältig gearbeitet wird. Ich nehme an bei der örtlichen Polizei wurde ebenfalls ein vermisstes Kaninchen gemeldet? Die Kastration wäre m.E. eine Sachbeschädigung und eine Schadenersatzforderung wohl möglich. Andererseits konnte das Tierheim wohl auch nicht ahnen, dass es sich um einen Zuchtrammler handelt und nicht nur um ein Streicheltier eines Kindes.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
| |||
| AW: UNERLAUBTE Kastration-Kaninchen Zitat:
Zitat:
Zitat:
An einem Fundtier verliert der Halter sein Eigentum nach sechs Monaten. Es kann jedoch schon vorher vom Tierheim vermittelt werden, dann allerdings mit Eigentumsvorbehalt, so dass der neue Besitzer das Tier ggf. an den Eigentümer zurückgeben muss, bis diese Frist abgelaufen ist. Ab wann ein Tier vorläufig weitervermittelt werden kann, ist je nach Gemeinde unterschiedlich (oft sind das tatsächlich nur einige Tage). |
| |||
| AW: UNERLAUBTE Kastration-Kaninchen Guten Morgen, die Impfung könnte ich auch noch nachvollziehen und dient zum Schutz der anderen Kaninchen,- diese ist jedoch nicht schädlich und hat auch keinen Einfluss auf die Gesundheit. Jedoch ist eine Kastration,- eine Operation die aus medizinischer Hinsicht nicht notwendig war vorgenommen worden. Die einzigste Begründung der Kastration von dem Kaninchen war,- ,,was meinen Sie was das stinken würde, wenn wir hier unkastrierte Rammler sitzen haben, in der Nähe der Mädels" Ein Tierheim hat jedoch auch sicherlich gewisse Richtlinien, was die Quarantänezeit angeht einzuhalten, oder ? Da das Tierheim XY nur 4 Tage nach der Aufnahme von einem männlichen und einem weiblichen Kaninchen, das weibliche Kaninchen weitervermittelte,- können sie eine Trächtigkeit nicht ausschließen. Die neue Besitzerin A könnte somit in wenigen Wochen Nachwuchs erhalten. Die Kaninchen wurden von Nachbarin D als Fundtiere im Tierheim abgegeben. Hätte das Tierheim beim Zentralregister für entlaufende/ entwendete Tiere nachgefragt,- hätten die Kaninchenbesitzer Y ohne Probleme ausfindig machen können, anhand der Tätowierung ! Da es sehr viel Stress für das Kaninchen war, durch den Transport, neue Umgebung, Spritze, Untersuchung, und am nächsten Tag wieder die Fahrt zum TA und die Kastration,- hätte es bei einem sensiblerem Kaninchen auch zum Tod führen können,- durch die Kastration. Bei der Narkose besteht immer ein Restrisiko, bei einem Kaninchen das viel Stress hatte, ist es unverantwortlich solch einen Einriff vornehmen zu lassen !? Vielen Dank. |
| ||||
| AW: UNERLAUBTE Kastration-Kaninchen Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Nimm Dir einen Anwalt und beauftrage ihn, Schadenersatz einzufordern und Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen, wenn es sich bei dem Tierheim um eine behördlich beauftragte Tiersammelstelle handelt, ansonsten Anzeige bei den Ordnungsbehörden (wahrscheinlich hier eher das Ordnungsamt). |
| ||||
| AW: UNERLAUBTE Kastration-Kaninchen Zitat:
Zitat:
Zitat:
Ich muss schon sagen, ich wundere mich sehr über das geschilderte Verhalten des Tierheimpersonals. Anscheinend hat dort niemand ernsthaft in Erwägung gezogen, dass das Tier vom Besitzer gesucht werden könnte. Dazu wurden leichtsinnig die anderen Tiere gefährdet. Ich frage mich auch, wer den Eingriff durchgeführt hat. Wenn ich mal annehmen, das sei ein Tierarzt gewesen, dann muss man sich auch mal fragen, wieso der nicht die Tätowierung bemerkt hat. Eigentlich würde ich auch annehmen, dass ein Tierheim engen Kontakt mit dem Amtsveterinär hält und auch von diesem kontrolliert wird. Doch leider, so mein Gefühl, nehmen viele Amtsveterinäre ihren Beruf nicht sehr ernst. Andererseits darf man nicht vergessen, dass die Tierheime wohl personell und finanziell nicht sehr gut ausgestattet sind und viel auf ehrenamtliche Mitarbeiter und Spenden setzen müssen. Zur rechtlichen Seite ist doch alles gesagt, oder? Strafanzeige wegen Sachbeschädigung ist möglich, aber bringt einem weder Kaninchen noch Schadenersatz. Y könnte ja mal die Schadenshöhe ermitteln und das Tierheim damit konfrontieren. Je nach Reaktion ist das weitere Vorgehen ja fast schon vorbestimmt. Wird der Schaden bezahlt ist alles in Butter. Wird Y beschimpft und vom Gelände gejagt gleich noch die Strafanzeige erstatten. Wenn der Schaden nicht beglichen wird, kann Y es noch mit einem Mahnantrag versuchen (www.mahnantrag-online.de aufüllen, ausdrucken und an das Gericht schicken), bevor er einen Anwalt beauftragt und es richtig teuer wird.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| kaninchen, kastration, unerlaubt |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Tierhandlung verkauft männliches Kaninchen als Weibchen - Kostenerstattung für Kastration? | Tierrecht | 09.06.2010 14:23 |
| Kastration von Amts wegen | Arztrecht | 23.08.2009 12:45 |
| Kaninchen Schutzvertrag | Tierrecht | 21.08.2009 11:00 |
| Schmackhaftes Schweinefleisch auch ohne Kastration | Nachrichten: Wissenschaft | 22.04.2009 10:00 |
| misshandelte Kaninchen | Tierrecht | 20.11.2007 19:20 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios