Dies ist eine Diskussion zu Tiertransportverordnung innerhalb des Forums Tierrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Tiertransportverordnung Ich wollte mich an dieser Stelle vergewissern, dass ich die EU-Tiertransportverordnung von 2005 richtig verstanden habe. Dort heißt es z.B: 1.4 b) Schweine können für eine maximale Dauer von 24 Stunden befördert werden. Während der Beförderung muss die ständige Versorgung der Tiere mit Wasser gewährleistet sein. 1.5. Nach der festgesetzten Beförderungsdauer müssen die Tiere entladen, gefüttert und getränkt werden und eine Ruhezeit von mindestens 24 Stunden erhalten. Das bedeutet also, dass die Tiere innerhalb der EU unbegrenzt lange transportiert werden dürfen, solange die Ruhepausen eingehalten werden? In Österreich (und so weit ich weiß auch in Deutschland) ist doch für innerstaatliche Transporte eine maximale Dauer von 8 Stunden festgelegt. Die Fahrt kann aber danach (nach einer Pause) ebenso wieder fortgeführt werden, oder? Also im Prinzip dürfen die Tiere generell unendlich lange herumgekarrt werden, wenn man die Pausen einhält? ![]() Ich hoffe, jemand kann da für mich Licht ins Dunkel bringen und mir genauer erklären, was es mit der maximalen Dauer von Tiertransporten tatsächlich auf sich hat (Ich gehe davon aus, dass die Verordnung noch aktuell ist). |
| |||
| AW: Tiertransportverordnung Zitat:
Steht doch deutlich in der Verordnung. Zitat:
Und man kann die Schweine ja auch schlecht 24 Stunden lang auf einem Autobahnrastplatz rumstehen lassen... Normalerweise transportiert man sie von A nach B, und das dauert eine Zeit X. Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
| |||
| AW: Tiertransportverordnung Zitat:
Zitat:
Danke für deine Hilfe! |
| |||
| AW: Tiertransportverordnung Zitat:
Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
| |||
| AW: Tiertransportverordnung Guten Tag. Einen Sinn könnte man z.B. darin sehen, dass die Tiere eben nicht an einem Stück (zeitlich ) von Portugal nach Lettland gekarrt werden. Mit wechselnden Fahrern wäre dies sonst ohne weiteres möglich.lg Carsten |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios