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Tiertransportverordnung

Dies ist eine Diskussion zu Tiertransportverordnung innerhalb des Forums Tierrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 15.02.2011, 19:28
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Tiertransportverordnung

Hallo!
Ich wollte mich an dieser Stelle vergewissern, dass ich die EU-Tiertransportverordnung von 2005 richtig verstanden habe.

Dort heißt es z.B:
1.4 b) Schweine können für eine maximale Dauer von 24 Stunden befördert werden. Während der Beförderung muss die ständige Versorgung der Tiere mit Wasser gewährleistet sein.

1.5. Nach der festgesetzten Beförderungsdauer müssen die Tiere entladen, gefüttert und getränkt werden und eine Ruhezeit von mindestens 24 Stunden erhalten.

Das bedeutet also, dass die Tiere innerhalb der EU unbegrenzt lange transportiert werden dürfen, solange die Ruhepausen eingehalten werden?

In Österreich (und so weit ich weiß auch in Deutschland) ist doch für innerstaatliche Transporte eine maximale Dauer von 8 Stunden festgelegt. Die Fahrt kann aber danach (nach einer Pause) ebenso wieder fortgeführt werden, oder? Also im Prinzip dürfen die Tiere generell unendlich lange herumgekarrt werden, wenn man die Pausen einhält?

Ich hoffe, jemand kann da für mich Licht ins Dunkel bringen und mir genauer erklären, was es mit der maximalen Dauer von Tiertransporten tatsächlich auf sich hat (Ich gehe davon aus, dass die Verordnung noch aktuell ist).
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  #2 (permalink)  
Alt 22.02.2011, 21:54
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AW: Tiertransportverordnung

Zitat:
Zitat von Frostkopf Beitrag anzeigen
Hallo!
Ich wollte mich an dieser Stelle vergewissern, dass ich die EU-Tiertransportverordnung von 2005 richtig verstanden habe.

Dort heißt es z.B:
1.4 b) Schweine können für eine maximale Dauer von 24 Stunden befördert werden. Während der Beförderung muss die ständige Versorgung der Tiere mit Wasser gewährleistet sein.

1.5. Nach der festgesetzten Beförderungsdauer müssen die Tiere entladen, gefüttert und getränkt werden und eine Ruhezeit von mindestens 24 Stunden erhalten.

Das bedeutet also, dass die Tiere innerhalb der EU unbegrenzt lange transportiert werden dürfen, solange die Ruhepausen eingehalten werden?
Nein. 24 Stunden lang, und dann 24 Stunden Ruhepause. Dann wieder 24 Stunden lang, und wieder 24 Stunden Ruhepause.

Steht doch deutlich in der Verordnung.

Zitat:
In Österreich (und so weit ich weiß auch in Deutschland) ist doch für innerstaatliche Transporte eine maximale Dauer von 8 Stunden festgelegt. Die Fahrt kann aber danach (nach einer Pause) ebenso wieder fortgeführt werden, oder? Also im Prinzip dürfen die Tiere generell unendlich lange herumgekarrt werden, wenn man die Pausen einhält?
Ja. Aber warum sollte irgendjemand Schweine wochenlang im Kreis herumfahren, und sie alle 24 Stunden einmal aus- bzw. wieder einladen? (Das kostet doch Geld.)

Und man kann die Schweine ja auch schlecht 24 Stunden lang auf einem Autobahnrastplatz rumstehen lassen...

Normalerweise transportiert man sie von A nach B, und das dauert eine Zeit X.

Zitat:
Ich hoffe, jemand kann da für mich Licht ins Dunkel bringen und mir genauer erklären, was es mit der maximalen Dauer von Tiertransporten tatsächlich auf sich hat (Ich gehe davon aus, dass die Verordnung noch aktuell ist).
So wie's drinsteht. 24 Stunden Transport, 24 Stunden Pause.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #3 (permalink)  
Alt 26.02.2011, 23:50
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AW: Tiertransportverordnung

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Nein. 24 Stunden lang, und dann 24 Stunden Ruhepause. Dann wieder 24 Stunden lang, und wieder 24 Stunden Ruhepause.

Steht doch deutlich in der Verordnung.
Das habe ich doch gemeint: Die Tiere dürfen insgesamt mehr als 24 Stunden transportiert werden, wenn Pausen eingehalten werden

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Ja. Aber warum sollte irgendjemand Schweine wochenlang im Kreis herumfahren, und sie alle 24 Stunden einmal aus- bzw. wieder einladen? (Das kostet doch Geld.)

Und man kann die Schweine ja auch schlecht 24 Stunden lang auf einem Autobahnrastplatz rumstehen lassen...

Normalerweise transportiert man sie von A nach B, und das dauert eine Zeit X.
Es geht mir dabei eher ums Prinzip wo denn tatsächlich die Grenzen liegen, nicht unbedingt darum, was sinnvoll ist und was nicht...
Danke für deine Hilfe!
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  #4 (permalink)  
Alt 27.02.2011, 14:04
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AW: Tiertransportverordnung

Zitat:
Zitat von Frostkopf Beitrag anzeigen
Das habe ich doch gemeint: Die Tiere dürfen insgesamt mehr als 24 Stunden transportiert werden, wenn Pausen eingehalten werden
Logisch. Wie sollte man sie sonst auch z.B. lebend von, sagen wir, Portugal nach, sagen wir, Lettland bringen?

Zitat:
Es geht mir dabei eher ums Prinzip wo denn tatsächlich die Grenzen liegen
Da, wo die Verordnung die festlegt. Wieweit die sinnvoll ist...
__________________
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Alt 27.02.2011, 14:19
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AW: Tiertransportverordnung

Guten Tag.
Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Wieweit die sinnvoll ist...
Einen Sinn könnte man z.B. darin sehen, dass die Tiere eben nicht an einem Stück (zeitlich ) von Portugal nach Lettland gekarrt werden. Mit wechselnden Fahrern wäre dies sonst ohne weiteres möglich.

lg
Carsten
__________________
Bin kein Jurist, sage nur meine Meinung!
PS: wer sChreipfehler vindet , darff sie pehalten!

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