Dies ist eine Diskussion zu Tierschutzvertrag nicht eingehalten innerhalb des Forums Tierrecht
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| also Frau P hat letztes Jahr Hundewelpen mit Schutzvertrag abgegeben. In diesem Vertrag steht, dass der neue Besitzer Frau G den Hund auf keinen Fall weitergeben darf ohne vorher Frau P zu fragen ob sie den Hund zurück nimmt. Kann Frau P den Hund nicht zurück nehmen, muss sie ihr schriftliches Einverständis erteilen. Das heisst also Frau P hat sogenanntes Rückkaufrecht. Ausserdem steht in dem Vertrag, dass sofern sich Frau G nicht an die verbindlichen Paragraphen hält, eine Vertragsstrafe von 500,- erhoben wird. Einige Monate später stellt Frau P fest, dass Frau G den Hund ohne ihre Einverständnis im Internet verschenkt hat und somit den Vertrag gebrochen hat. Frage: was kann Frau P jetzt tun? Eine Anzeige wegen Vertragsbruch? Wie stehen ihre Chancen die Vertragsstrafe einzufordern? |
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| AW: Tierschutzvertrag nicht eingehalten http://dejure.org/gesetze/BGB/340.html BGB § 340 Strafversprechen für Nichterfüllung (1) Hat der Schuldner die Strafe für den Fall versprochen, dass er seine Verbindlichkeit nicht erfüllt, so kann der Gläubiger die verwirkte Strafe statt der Erfüllung verlangen. Erklärt der Gläubiger dem Schuldner, dass er die Strafe verlange, so ist der Anspruch auf Erfüllung ausgeschlossen. (2) Steht dem Gläubiger ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu, so kann er die verwirkte Strafe als Mindestbetrag des Schadens verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. http://www.net-and-law.de/de/netlaw/...php?btid=1&b=v --> vertragsstrafe
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Tierschutzvertrag nicht eingehalten Die Anzeige bringt nichts, Vertragsbruch ist nicht per se strafbar, die Vertragsstrafe hat aber gute Chancen, sie war wohl nur zu niedrieg um abzuschrecken... |
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| AW: Tierschutzvertrag nicht eingehalten sollte frau p züchterin sein, wäre die klausel vermutlich unwirksam, da vermutlich im kleingedruckten als agb. als agb wäre eine solche klausel unwirksam. falls nicht, würde frau p gerichtsfest beweisen müssen, dass es tatsächlich der von ihr verkaufte welpe war, der verschenkt wurde... das dürfte (sofern die derzeitige eigentümerin nicht mitspielt) ausgeschlossen sein. |
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| hundeverkauf, tierschutz, tierschutzvertrag, vertragsrecht |
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