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Tierschutz-Vertrag

Dies ist eine Diskussion zu Tierschutz-Vertrag innerhalb des Forums Tierrecht

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Alt 12.04.2010, 22:15
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Tierschutz-Vertrag

Ich weiß nicht, ob hier ein ähnliches Beispiel schon diskutiert wurde - ich bin ganz frisch und neu hier, daher bitte ich mir das nachzusehen.

Also hier der Beispielfall:
Frau X will einen Hund vom Tierschutz nehmen. Der Tierschutzverein könnte Tiere aus dem Süden nach Deutschland vermitteln, wodurch Frau X keine Möglichkeit hätte, den Hund vorher zu sehen, sondern sich auf Beschreibungen verlassen müsse. Sie überweist einen Betrag von, sagen wir 300€ an den Verein, es wird eine Vorkontrolle gemacht und dabei ein Schutzvertrag unterschrieben. Die Unterzeichnerin ist in diesem Beispiel nicht Mitglied des Tierschutzvereins, sondern unterzeichnet nur im Auftrag.
Nun könnte sich herausstellen, dass der Hund ganz anders ist als gedacht. Frau X will ihn unbedingt zurück geben, weil sich nicht mit ihm zurecht käme. Aber im Vertrag steht eine Klausel, dass sie ihn nicht weitervermitteln darf, sondern ihn nur dem Tierschutzverein wieder zurückgeben darf von dem sie ihn hat. Dazu setzt der TSV aber eine Frist von 21 Tagen. Frau X verliert die Nerven und gibt den Hund im nächsten Tierheim ab. Nun soll sie die vertraglich vereinbarte Vertragsstrafe zahlen, sagen wir 150€ und zusätzlich Transportkosten, weil der Tierschutzverein den Hund aus dem Tierheim abholen geht und unbedingt wiederhaben will.
Wer hat nun Recht? Frau X hat schließlich für den Hund bezahlt und ihn im Sinne des Tierschutzes behandelt. Aber sie hat sich nicht daran gehalten, ihn dem Verein zurückzugeben. Der Verein hat den Hund aber vorher anders beschrieben und ihn nicht sofort zurück genommen.

Kennt sich jemand mit dieser Thematik aus, bzw. gibt es Meinungen?

Danke für Euer Interesse und viele Grüße.
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Alt 13.04.2010, 01:43
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AW: Tierschutz-Vertrag

Zitat:
Zitat von jurania
Nun könnte sich herausstellen, dass der Hund ganz anders ist als gedacht. Frau X will ihn unbedingt zurück geben, weil sich nicht mit ihm zurecht käme. Aber im Vertrag steht eine Klausel, dass sie ihn nicht weitervermitteln darf, sondern ihn nur dem Tierschutzverein wieder zurückgeben darf von dem sie ihn hat. Dazu setzt der TSV aber eine Frist von 21 Tagen.
Wo ist das Problem? Frau X hätte den Hund doch locker innerhalb der 21 Tage zurückgeben können.

Zitat:
Frau X verliert die Nerven und gibt den Hund im nächsten Tierheim ab.
Das ist natürlich voll im Sinne des Tierschutzes.

Zitat:
Nun soll sie die vertraglich vereinbarte Vertragsstrafe zahlen, sagen wir 150€ und zusätzlich Transportkosten, weil der Tierschutzverein den Hund aus dem Tierheim abholen geht und unbedingt wiederhaben will.
Was ja auch vertraglich vereinbart war.

Zitat:
Wer hat nun Recht?
Der TSV natürlich.

Zitat:
Frau X hat schließlich für den Hund bezahlt und ihn im Sinne des Tierschutzes behandelt.
Das soll wohl ein Scherz sein.

Zitat:
Aber sie hat sich nicht daran gehalten, ihn dem Verein zurückzugeben. Der Verein hat den Hund aber vorher anders beschrieben und ihn nicht sofort zurück genommen.
Was soll das heißen der TSV hat den Hund nicht sofort zurückgenommen? Hat Frau X den Mangel (das Tier wird vor dem Gesetz behandelt wie eine Sache. Der Hund muss die vereinbarten Merkmale aufweisen bezüglich Aussehen, Größe, Rasse etc.) dem TSV angezeigt oder nicht? Bitte also ein paar mehr Details dazu! Was soll denn mit dem Hund nicht stimmen, dass Frau X sich ihm so einfach entledigt? Auch dazu bitte mal ein paar Details!

Ich stehe diesen "Tierimporten aus Gründen des Tierschutzes" sehr kritisch gegenüber, weil sich dadurch nicht das Geringste am Ursprungsort ändert und wir hier schon genug Tiere im Tierheim haben. Das ändert aber nichts daran, dass Verträge einzuhalten sind. Auch ist es völlig klar, dass dem Tier nicht damit geholfen ist, wenn es hier in ein Tierheim kommt, anstatt in gute Hände, was ja eigentlich das Ziel sein soll.
__________________
Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
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Alt 13.04.2010, 09:20
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AW: Tierschutz-Vertrag

Das Problem liegt im Beispielfall darin, dass der Hund als verträglich mit anderen Tieren sowie als Anfängerhund vom TSV beschrieben wurde - es dann angekommen bei Frau X aber nicht so ist. Der Hund beisst sie mehrfach und jagt ihre Katzen, die panische Angst vor ihm entwickeln und anfangen in die Wohnung zu pinkeln.
Frau X zeigt dem TSV diese "Mängel" also unverzüglich an -die Situation in ihrer Wohung kann nicht im Sinne des Tierschutzes sein. Da es sich nicht bessert, gibt sie den Hund nach einer Woche im Tierheim ab, da der TSV keinen Pflegeplatz frei hat und auf die Frist von 21 Tagen pocht, die Frau X aber als unzumutbar empfindet, da sie schließlich auch Verantwortung für die anderen Tiere trägt.

Es handelt sich in diesem Beispiel um eine Frist die laut Vertrag einzuhalten ist um dem TSV Zeit zu geben einen neuen Platz zu finden. Er kann hier nicht innerhalb von 21 Tagen zurückgegeben werden, sondern erst nach 21 Tagen. Da die Situation jedoch bei Frau X daheim katastrophal geworden ist, hält sie diese Frist nicht ein. Zusätzlich hat sie sich jedoch selbst bemüht über Inserate und Aushänge eigenständig einen Platz für den Hund zu finden.

Frau X hat schriftlich klar gemacht, dass sie selbst bereit gewesen wäre den Hund in eine neue Pflegefamilie wohin auch immer zu transportieren. Darf also der TSV einfach Transportkosten von ihr verlangen in einer willkürlich festgelegten Summe und zusätzlich eine "Aufwandsentschädigung" für die ehrenamtlichen Mitarbeiter von 350€ oder muss sie lediglich die Vertragsstrafe in Höhe von 150€ zahlen, die bei Verstößen gegen Vertragsgegenstände vorgesehen ist?
Für Transportkosten und Aufwandsentschädigung kann der TSV nichts Schriftliches vorlegen, es handelt sich um eine willkürlich festgelegte Summe.

Frau X hat ihrer Meinung nach tatsächlich im Sinne des Tierschutzes gehandelt, als sie den Hund ins Tierheim brachte, da sie den Tieren bei Ihr zuhause nicht noch 2 zusätzliche Wochen Stress zumuten wollte. Der Hund wurde gut behandelt, drinnen gehalten, gut versorgt etc. - das war mit im Sinne des TS gemeint.

Nun ist weiterhin die Frage, ob es rechtens ist oder nicht von einer Privatperson, die für einen Hund bezahlt hat zu verlangen, dass der Hund, wenn er nicht mehr gehalten werden kann dem Verein zurückgegeben werden muss, sowie die zusätzliche Wartefrist. Wenn Tiere als Sachen behandelt werden und Frau X also für den Hund bezahlt, dann ist es ihr Eigentum oder nicht?
Ihr Eigentum aber kann sie nach eingenem Ermessen überlassen, verkaufen oder abgeben.
Der Vertragsbruch besteht ja ausschließlich darin, dass die Wartefrist nicht eingehalten wurde. Sie war ja bereit den Hund dem TSV zurückzugeben, sowie ihn wohin auch immer zu bringen. Aber der TSV hat keinen Platz frei. Erst als sie den Hund im TH abgegeben hat, ist auf einmal ein Platz da, wo er hinkommen kann.

Das TH, in das der Hund kam, wird von einem anderen TSV betrieben und findet schnell und zuverlässig neue Besitzer für die Tiere. Frau X hat Futter für 2 Monate mitgegeben, sowie alles, was sie für den Hund angeschafft hatte.

Moralische Bewertungen hin oder her - wie sieht die Sache vor dem Gesetz aus? Bzw. wie kann man sie auslegen? Meiner Meinung nach ist es nicht ganz so klar, dass der TSV recht hat.
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Alt 13.04.2010, 09:49
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AW: Tierschutz-Vertrag

So stellt sich die Angelegenheit ja schon völlig anders dar! Interessant wäre nach wie vor der exakte Wortlaut der relevanten Stellen des Vertrags.

Möglich wäre, dass der TSV Frau X bezüglich der zugesicherten Eigenschaften des Hundes getäuscht hat. Das will ich aber mal nicht unterstellen und gehe davon aus, dass der Hund nicht die zugesicherten Eigenschaften aufweist, dies dem TSV vor Ort aber nicht bekannt war. Dem TSV sollte einleuchten, dass der Hund unter diesen Umständen unmöglich bei Frau X verbleiben kann. Zudem denke ich, dass der TSV davon ausgehen muss, dass es hin und wieder zu Problemen kommen kann und insofern - im Sinne des Tierschutzes - sichergestellt sein muss, dass der Hund im Notfall sofort anderweitig untergebracht werden kann.

Der Darstellung nach handelt der TSV grob fahrlässig und eben nicht im Sinne des TSV. Offenbar gibt es auch kein gut funktionierendes Netzwerk, so dass die Tiere im Notfall anderweitig untergebracht werden können.

Es ist immer wieder dasselbe: Tierschutz dient als Vorwand um eigene egoistische Interessen zu befriedigen und den Samariter zu spielen. Traurig!
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