Dies ist eine Diskussion zu Tierrettungsrechnung innerhalb des Forums Tierrecht
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| Tierrettungsrechnung vor einem halben Jahr saß vor Hr. X Fenster welcher eine Wohnung im 5. Stock wohnt eine Katze. Nachdem diese Katze sich nicht von allein entfernte nahm er sie in seine Wohnung. Das Aufinden des Halters ist leider nicht möglich gewesen. Also blieb Hr. X keine andere Wahl als die Katze mit der Hilfe einer Nachbarin zum Tierheim zu bringen, welches an einem Freitag Nachmittag schon geschlossen hatte. Der Versuch die Tierrettung anzurufen brachte leider auch keinen Erfolg, da dort keiner an das Telefon ging. Also blieb Hr. X und seiner Nachbarin nichts weiter übrig als direkt zur Feuerwehr zu fahren. Diese wollte die Katze aber erst nicht annehmen. Erst nach einer langen Diskussion waren sie bereit die Katze zu übernehmen. Jetzt kommt das eigentliche Problem, Hr. X wurde aufgefordert einen Transportauftrag auszufüllen und zu unterschreiben, was er dann auch tat. Ein halbes Jahr später erhält Hr. X eine Rechnung bzgl. einer "Tierrettung mit Personal". In welcher stand, dass auch wenn Widerspruch eingelegt wird die Rechnung bezahlt werden müsse. Gegen diese Rechnung legte er per E-mail Widerspruch ein, worauf er zwar eine Lesebestätigung seiner E-mail bekam aber bzgl. des Widerspruchs bekam er keine Antwort. Die Rechnung bezahlte Hr. X nicht, da er nicht daran glaubte diesen Betrag irgendwann mal wieder erstattet zu bekommen. Einen Monat später kam eine Mahnung. Jetzt weiß Hr. X nicht ob er, dafür das er eine fremde Katze gerettet hat, die Rechnung zahlen muss oder ob es eine Möglichkeit gibt diese abzuwenden. Die Besitzer der Katze liesen sich leider nicht ermitteln, so ist es leider auch nicht möglich denen die Rechnung zu übergeben. Was ist eure Meinung dazu? Vielen Dank im Vorraus. |
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| AW: Tierrettungsrechnung Bin der Meinung dass die Feuerwehr das unentgeltlich machen sollte, da sie sich im Dienst der Allgemeinheit befindet. Allerdings hätte ich in einer solchen Situation nicht die Feuerwehr angesteuert, sondern das Tier so lange behalten bis im Tierheim jemand anzutreffen ist. Die sind schließlich nicht den ganzen Tag abwesend. Auch Tierarztpraxen in der Nähe hätten hier geholfen. Hier hätte man nur mal ins Telefonbuch schauen brauchen. Per e-mail sollte man überhaupt keine Widersprüche abschicken, sondern immer nur schriftlich per Post. Auf der Rechnung wird ja der Absender stehen. |
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