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Tierkaufvertrag

Dies ist eine Diskussion zu Tierkaufvertrag innerhalb des Forums Tierrecht

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Alt 26.03.2009, 14:52
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Tierkaufvertrag

Hey Leute, trage hier mal einen Fall vor, bin gespannt wie ihr die rechtliche Lage seht und was ihr zu sagen habt.

Nehmen wir mal an K kauft von Z einen Welpen - der Kauf wird mit einem Hundekauf- und Schutzvertrag besiegelt. Im Vertrag stehen gewisse Bedingungen von Z in die K eingewilligt hat und den Vertrag so auch unterschrieben und abgeschlossen hat.

Eine Bedingung ist, das K auch nach Übernahme des Welpen mit Z in Kontakt (via Email oder Tel) bleibt und Z in regelmäßigen Abständen berichtet wie sich der Welpe entwickelt und wie es ihm geht, zusätzlich wurde auch vereinbart das K dann auch immer ein paar aktuelle Bilder (per Mail) des Welpen an Z schickt.

Jetzt nehmen wir mal an, wurde das auch die ganze Zeit so von K eingehalten, aber nun hat K keine Lust mehr auf Kontakt und meldet sich nun bei Z nicht mehr, reagiert auch nicht auf Mails, Anrufe und Briefe von Z mit der Bitte sich mal wieder zu melden und mal wieder ein paar Bilder des Welpen zu schicken.

Z hat K möglicherweise auch schon mehrmals höflich darum gebeten, aber von K kommt keine raktion, trotz des Hinweises von Z auf den bindenden Kaufvertrag der zwischen K und Z besteht.

Nun nehmen wir an überlegt Z deswegen evtl. rechtlichen Beistand zu nehmen, da
Z sich zwar eigentlich sicher ist das der Vertrag der Zustande kam auch bindend ist, hat aber trotzdem Zweifel ob man damit was ereichen könnte, weiss aber auch nicht was er sonst noch machen soll, da wir annehmen das noch eine freundliche Aufforderung kaum Sinn machen wird - Z möchte aber unbedingt mal wieder wissen wie es den Welpen geht und auch mal wieder Bilder sehen - auch als Nachweis dafür das der Hund noch immer im Besitz von K ist, denn wir nehmen auch an, das eine andere Bedingung im Vertrag besagte, das K sich der Lebenslangen Verantwortung des Welpen bewusst ist und ihm ein Zuhause auf Lebenszeit bietet, sollte der Hund aber aus wichtigen (Z.B. gesundheitlichen Gründen) nicht mehr gehalten werden können, darf K den Hund nicht ohne Einverständnis von Z an dritte weitergeben, sondern müsste Z darüber informieren und dann bemühen Z und K sich zusammen ein neues passendes Zuhause zu finden !
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