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Tierkauf und darauffolgende Erkrankung?

Dies ist eine Diskussion zu Tierkauf und darauffolgende Erkrankung? innerhalb des Forums Tierrecht

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Alt 19.06.2009, 10:38
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Tierkauf und darauffolgende Erkrankung?

Hallo,


Nehmen wir mal an,

Frau A sucht einen Hund im Internet, trifft auf eine Anzeige von Herrn B,
Hunde Welpen 10 Wochen alt zu verkaufen, vk: nehmen wir mal 260 €. Im text dabei steht,
nichts besonderes. Frau A und Herrn B treffen sich und übergeben das Tier gegen das Geld, Infos dabei sind dann nur gewesen, das der Hund in 14 Tagen noch mal Entwurmt
werden muss. Keine Papiere kein Garnichts. Frau A lässt sich auf den Deal ein und fährt wieder mit dem Hund.

Einen Tag später merkt Frau A, das mit dem Hund irgendetwas nicht stimmt, da er nichts frisst. Geht mit dem Hund zum Tierarzt und der Tierarzt stellt fest, das der Hund nicht geimpft wurde wie er es mit 6-7 Wochen hätte werden müssen und der Hund hat einer der Krankheiten gegen die er hätte geimpft werden müssen.

Der Hund muss leider eingeschläfert werden, da die Krankheit leider nicht geheilt werden konnte und das Bugette von Frau A übertrafen.

Kann Frau A noch irgend etwas tun? Sodas sie vllt Herrn B zur Kostenübernahme bekommen kann oder zumindest den VK zurück bekommt?
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  #2 (permalink)  
Alt 23.06.2009, 14:00
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AW: Tierkauf und darauffolgende Erkrankung?

Zitat:
Zitat von exitrous
Frau A sucht einen Hund im Internet,
Erster Fehler. Man kauft keine Tiere aus unseriösen oder unbekannten Quellen.

Zitat:
Frau A und Herrn B treffen sich und übergeben das Tier gegen das Geld, Infos dabei sind dann nur gewesen, das der Hund in 14 Tagen noch mal Entwurmt werden muss. Keine Papiere kein Garnichts. Frau A lässt sich auf den Deal ein und fährt wieder mit dem Hund.
Es wurde also nichts schriftlich festgehalten? Ich weiß nicht, was ein Käufer hier erwarten kann. Tendieren würde ich aber dazu, dass der Käufer habe erwarten können, dass das Tier geimpft sei, denn das ist absolut üblich. Frau A hätte aber stutzig werden sollen, da keine Papiere und auch sonst nichts ausgehändigt wurden.

Zitat:
Einen Tag später merkt Frau A, das mit dem Hund irgendetwas nicht stimmt, da er nichts frisst.
Der Mangel an der Sache (dem Hund) bestand also offenbar bereits, sprich es fehlte nicht nur die Impfung, sondern die Erkrankung war bereits ausgebrochen.

Zitat:
Geht mit dem Hund zum Tierarzt und der Tierarzt stellt fest, das der Hund nicht geimpft wurde wie er es mit 6-7 Wochen hätte werden müssen und der Hund hat einer der Krankheiten gegen die er hätte geimpft werden müssen.
Was sagt der Verkäufer zu der Angelegenheit? Lässt er sich nicht darauf ein, den Vertrag rückgängig zu machen? Dann kann zunächst einmal mit rechtlichen Schritten gedroht werden.

Zitat:
Der Hund muss leider eingeschläfert werden, da die Krankheit leider nicht geheilt werden konnte und das Bugette von Frau A übertrafen.
Zuerst einmal: wenn man sich einen Hund anschafft, dann sollte man sich vorher über die Kosten informieren! Dazu gehört auch die gesundheitliche Versorgung im Notfall.
Außerdem hätte Frau A den Hund nicht einfach bei ihrem Tierarzt einschläfern lassen sollen. Oder hat sich der Hund so gequält, dass er dringend umgehend eingeschläfert werden musste? Jedenfalls verkompliziert das die Sache, da der Hund ja auch einfach an den Verkäufer hätte zurückgegeben werden können.

Zitat:
Kann Frau A noch irgend etwas tun? Sodas sie vllt Herrn B zur Kostenübernahme bekommen kann oder zumindest den VK zurück bekommt?
Frau A kann ja mal versuchen dem Verkäufer den Betrag in Rechnung zu stellen. Anschließend kann ein Mahnbescheid erwirkt werden (www.mahnantrag-online.de). Legt der Verkäufer keinen Widerspruch ein, so kann ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden. Die Forderung ist dann 30 Jahre lang vollstreckbar. Legt er allerdings Widerspruch ein, so kommt es wohl zu einer Gerichtsverhandlung, in der dann auch erstmals geprüft wird, ob die Forderung zu Recht besteht. Am Ende steht ein Urteil.

Sofern der Verkäufer von dem Mangel wusste, kommt auch ein Betrug, also eine Straftat, in Betracht. Den Vorsatz nachzuweisen ist allerdings nicht immer einfach. Immerhin kann man aber davon ausgehen, dass der Käufer habe annehmen dürfen, dass der Hund ordnungsgemäß geimpft wurde. Zumindest wäre das die logische Folge, wenn der Verkäufer als Halter die vom TierSchG geforderte Sachkenntnis hatte.

Betrug: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html
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