Dies ist eine Diskussion zu Tierkauf und darauffolgende Erkrankung? innerhalb des Forums Tierrecht
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| Tierkauf und darauffolgende Erkrankung? Nehmen wir mal an, Frau A sucht einen Hund im Internet, trifft auf eine Anzeige von Herrn B, Hunde Welpen 10 Wochen alt zu verkaufen, vk: nehmen wir mal 260 . Im text dabei steht, nichts besonderes. Frau A und Herrn B treffen sich und übergeben das Tier gegen das Geld, Infos dabei sind dann nur gewesen, das der Hund in 14 Tagen noch mal Entwurmt werden muss. Keine Papiere kein Garnichts. Frau A lässt sich auf den Deal ein und fährt wieder mit dem Hund. Einen Tag später merkt Frau A, das mit dem Hund irgendetwas nicht stimmt, da er nichts frisst. Geht mit dem Hund zum Tierarzt und der Tierarzt stellt fest, das der Hund nicht geimpft wurde wie er es mit 6-7 Wochen hätte werden müssen und der Hund hat einer der Krankheiten gegen die er hätte geimpft werden müssen. Der Hund muss leider eingeschläfert werden, da die Krankheit leider nicht geheilt werden konnte und das Bugette von Frau A übertrafen. Kann Frau A noch irgend etwas tun? Sodas sie vllt Herrn B zur Kostenübernahme bekommen kann oder zumindest den VK zurück bekommt? |
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| AW: Tierkauf und darauffolgende Erkrankung? Zitat:
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Außerdem hätte Frau A den Hund nicht einfach bei ihrem Tierarzt einschläfern lassen sollen. Oder hat sich der Hund so gequält, dass er dringend umgehend eingeschläfert werden musste? Jedenfalls verkompliziert das die Sache, da der Hund ja auch einfach an den Verkäufer hätte zurückgegeben werden können. Zitat:
Sofern der Verkäufer von dem Mangel wusste, kommt auch ein Betrug, also eine Straftat, in Betracht. Den Vorsatz nachzuweisen ist allerdings nicht immer einfach. Immerhin kann man aber davon ausgehen, dass der Käufer habe annehmen dürfen, dass der Hund ordnungsgemäß geimpft wurde. Zumindest wäre das die logische Folge, wenn der Verkäufer als Halter die vom TierSchG geforderte Sachkenntnis hatte. Betrug: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html |
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