Dies ist eine Diskussion zu tierhüter/ tierhalter innerhalb des Forums Tierrecht
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| tierhüter/ tierhalter also ich bin ein bisschen verwirrt. ich beschäftige mich gerade mit dem thema tierhalter und tierhüter. an sich ist dass ja ganz okay... aber bei mir stellt sich jetzt die frage, wenn jmd ein tier geschenkt bekommt aber für die kossten nicht aufkommt...also futter etc. sondern es ein elternteil übernimmt, dann wär ja eigentlihc dass kind nach der def. des tierhalters, nicht tierhalter, da es ja nciht für die kosten aufkommt. liegt ich da richtig ? und somit wär dann das kind tierhüter... aber man könnte ja auch das verhalten des elternteils als gefälligkeit ansehen und dann wäre das elternteil tierhüter... wie ist eure meinung dazu? dankeee schon mal in voraus |
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| AW: tierhüter/ tierhalter Dass man Forenmitglieder keine unnötige Arbeit verrichten lässt. Im gewissen Sinn verstößt dein Handeln auch gegen Ziffer 4 unserer Forenregeln. Da in dem anderen Forum allerdings bisher niemand geantwortet hat, mache ich mir die Mühe, auf die Begriffsbestimmung der Wikipedia hinzuweisen. Halter des Tieres ist derjenige, der normalerweise über das Tier bestimmen kann (Bestimmungsmacht), der aus eigenem Interesse für die Kosten (Unterhaltung) des Tieres aufkommt, dem allgemein die Vorteile des Tieres (Wert und Nutzen) zugutekommen und der das wirtschaftliche Risiko des Verlustes des Tieres (Verlustrisiko) trägt. Das Interesse, das Tier finanziell zu unterhalten liegt vermutlich beim Kind, bloß nicht die Möglichkeit. Nein, dann wäre der Elternteil bloß nicht Tierhalter. Einen Tierhalter gäbe es rein definitorisch in dem Fall nicht. |
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