Dies ist eine Diskussion zu Tierheilpraktikerrechnung, Beratung per Telefon innerhalb des Forums Tierrecht
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| man nehme an, dass ein Mensch X ein Problem mit seinem Hund hat. Er überlegt, wie er das verhaltensauffällige Problem angehen soll und entschließt sich eine Heilpraktikerin zu fragen. Diese versucht den Menschen X am Telefon bei dem Problem zu helfen, merkt dann aber schnell, dass nur ein richtiger Tierheilpraktiker helfen kann und verweist zu einer bekannten Tierheilpraktikerin Y. Veranlasst im nachhinein aber noch eine Rechnugn von 25€ für die ca. 15min Beratung am Telefon! Von der nie die Rede war! Mensch X ruft also Tierheilpraktikerin Y an und berichtet vom Problem mit Hund. Tierheilpraktikerin versucht via Telefon zu helfen und stellt verschiedene Fragen, so dass das Telefonat ca. 20min dauert. Über Kosten wurde nicht gesprochen! Nur als Mensch X die Kosten anspricht wird gesagt " das machen wir schon". Mensch X bekommt ein Anamnesebogen via Post zugesandt und muss ihn genau ausfüllen, damit Tierheilpraktiker Y auf Entfernung was zu dem Verhaltensproblem sagen kann.. Nach ein paar Tagen ruft Tierheilpraltikerin Y den Menschen an und berät nochmals 15min , was der Mensch machen muss. Fazit: ein Hömiopathisches Mittel gering dorsiert über 3 Tage lang! Der Mensch macht es und es verändert sich nichts! Feedbackt das der Tierheilpraktikerin und sie verbleiben so, dass der Mensch X zunächst noch das Hundetraining abwartet und dann weiter schaut. Die Beratung war im Sommer (Mitte Juni). Nun nach fast einem halben Jahr schreibt die Tierheilpraktikerin Y eine Rechnung von insg. 115€! Ohne das Tier vorher gesehen zu haben! obwohl es ein verhaltenstherapeutisches Problem war! und ohne zu sagen, der bestimmt Preis kommt auf sie zu... Nun die Frage, kann diese Tierheilpraktikerin nach fast einem halben Jahr diese Rechnung schreiben? Kann sie ohne vorher eine Kostenaufstellung zu machen, diese Preise verlangen? Bin über Eure Antworten gespannt" |
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| AW: Tierheilpraktikerrechnung, Beratung per Telefon Zitat:
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Das ist problematisch, weil der Tierheilpraktiker kein freier Heiberuf ist, wie der Arzt oder Heilpraktiker. |
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| AW: Tierheilpraktikerrechnung, Beratung per Telefon 1. Hier handelt es sich um eine Dienstleistung, bei der kein Erfolg geschuldet ist. Heißt: der Heilpraktiker hat einen Anspruch auf Honorar, wenn er nach den Regeln seiner Zunft (bei Heilpraktikern ist es ja keine Kunst) gearbeitet hat. Obs wirkt oder nicht. 2. In beiden Fällen hat der Hundebesitzer eine Leistung von den Heilpraktikern erwartet, und die ist erbracht worden. Dann besteht auch ein Honoraranspruch. Die Höhe richtet sich nach dem üblichen Preis, ein Kostenvoranschlag ist nicht nötig. Siehe auch §612 BGB. Man kann nicht erwarten, dass mehrere Telefonate und die Auswertung eines Formulars für lau laufen. 3. Eine Verjährung liegt sicherlich noch nicht vor. 4. Fraglich ist, ob die telefonische Beratung und Quacksalbeverordnung korrekt ist. Bei Ärzten ist das nicht der Fall, aber bei Heilpraktikern ist das so ein Ding. Ich bin mir da nicht sicher.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Tierheilpraktikerrechnung, Beratung per Telefon Zitat:
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| AW: Tierheilpraktikerrechnung, Beratung per Telefon @humi da bistr du mir mal wieder zuvor gekommen. ![]() bei tierheilpraktikerinnen ist das sicher kein ding, weil es da ganz sicher keine berufsordnung oder ähnliches gibt. die beziechnung ist nämlich, wie bernie schon sagt, nicht kontrolliert, geschützt oder sonstwas und es gibt auch keine berufsordnung oder so. |
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| AW: Tierheilpraktikerrechnung, Beratung per Telefon Ah, ich hatte das gar nicht richtig gelesen; das erste war offensichtlich ein normaler Heilpraktiker gewesen.... |
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| AW: Tierheilpraktikerrechnung, Beratung per Telefon Zitat:
es schien ja zunächst auch um den menschen zu gehen, der ein problem mit dem tier hatte (?)... |
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| AW: Tierheilpraktikerrechnung, Beratung per Telefon Zitat:
Für einen Heilpraktiker ist natürlich eine Vergütung üblich, wenn man sich dort beraten läßt. |
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| AW: Tierheilpraktikerrechnung, Beratung per Telefon Danke für die Antworten!! Also heisst, Mensch X hätte von Anfang an erfragen müssen wieviele Kosten auf ihn zukommen! Egal wie unprofessionell die Tierheilpraktikerin vorging, die hätte wissen müssen: dass man ein verhaltensaufälligen Hund zunächst sehen muss, um eine "Diagnose" abzugeben. ?! Also Zahlemann und Söhne! |
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| AW: Tierheilpraktikerrechnung, Beratung per Telefon oh, oh... du scheinst nicht den rechten glauben an die fähigkeiten von heilpraktikerinnen zu haben. ![]() es gibt welche, die können über 3000 km anhand einen passfotos deine leiden telepatisch behandeln. aber ich wette, das wird dann etwas teurer. |
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