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Tierhandlung verkauft männliches Kaninchen als Weibchen - Kostenerstattung für Kastration?

Dies ist eine Diskussion zu Tierhandlung verkauft männliches Kaninchen als Weibchen - Kostenerstattung für Kastration? innerhalb des Forums Tierrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 27.05.2010, 18:59
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Tierhandlung verkauft männliches Kaninchen als Weibchen - Kostenerstattung für Kastration?

Hallo allerseits!

Mich würde der folgende Fall interessieren: Herr Mustermann erwirbt in einer Tierhandlung ein Kaninchen, das ihm dort ausdrücklich als Weibchen verkauft wird. Etwa ein Jahr später stellt sich bei einem Tierarztbesuch jedoch zufällig heraus, daß es sich bei dem Kaninchen tatsächlich um ein nicht kastriertes männliches Tier handelt. Da Herr Mustermann darauf angewiesen ist, das Kaninchen ab und zu bei anderen Kaninchenhaltern zur Betreuung abgeben zu können, und ein deckungsfähiges Männchen dort zu unerwünschtem Nachwuchs führen könnte, läßt er das Tier kastrieren. Hat Herr Mustermann gegenüber der Tierhandlung Anspruch auf die Erstattung der Kosten für die Kastration des Kaninchens?

Gruß

Matthias
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  #2 (permalink)  
Alt 31.05.2010, 12:36
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AW: Tierhandlung verkauft männliches Kaninchen als Weibchen - Kostenerstattung für Kastration?

Der Käufer hat die Kastration also nicht mit dem Verkäufer abgesprochen? Dann gibt es auch keine Kostenerstattung.

Warum fällt das eigentlich erst ein Jahr später auf? Da hätte sich doch schon viel früher unerwarteter Nachwuchs einstellen müssen. Warum hat der Halter eigentlich nicht selbst den Unterschied bemerkt?
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  #3 (permalink)  
Alt 31.05.2010, 15:00
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AW: Tierhandlung verkauft männliches Kaninchen als Weibchen - Kostenerstattung für Kastration?

Zitat:
Zitat von 2much Beitrag anzeigen
Der Käufer hat die Kastration also nicht mit dem Verkäufer abgesprochen? Dann gibt es auch keine Kostenerstattung.

Warum fällt das eigentlich erst ein Jahr später auf? Da hätte sich doch schon viel früher unerwarteter Nachwuchs einstellen müssen. Warum hat der Halter eigentlich nicht selbst den Unterschied bemerkt?
ja... sieht man denn da nix?
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  #4 (permalink)  
Alt 31.05.2010, 18:52
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AW: Tierhandlung verkauft männliches Kaninchen als Weibchen - Kostenerstattung für Kastration?

Zitat:
Zitat von heini555 Beitrag anzeigen
ja... sieht man denn da nix?
Nicht viel, aber man kann was sehen. Bei Jungtieren ist das schwieriger als bei adulten Tieren.

Meines Erachtens gehört der Verkauf von lebenden Tieren in üblichen Zoohandlungen und Baumärkten sowieso verboten. Die Tiere werden schlecht gehalten, Sachkunde sucht man meist vergebens und mal abgesehen davon, dass die Tiere oft zu jung verkauft werden, gibt es eben auch noch Probleme mit dem Geschlecht.

Hier gibt es gute Infos zu Kaninchen und Nagetieren: http://diebrain.de
Speziell zur Geschlechtsbestimmung: http://diebrain.de/k-kurz.html#gesch

Von den in den Zoohandlungen oft zusammen mit Tier und Minikäfig verkauften "Fachbüchern" zur Kaninchenhaltung möchte ich abraten. Die sind ihr Geld nicht wert.

Jedenfalls ist das falsche Geschlecht durchaus als Mangel anzusehen, wenn explizit ein bestimmtes Geschlecht verlangt wurde. Aber man muss dem Händler eben auch die Chance zur Nacherfüllung geben. Das einfachste wäre wohl der Händler nimmt das eine Tier zurück und gibt eins anderen Geschlechts dafür heraus. Aber nach einem Jahr ... ist etwas lange her. Da ist übrigens der Käufer in der Beweispflicht, dass der Mangel von Anfang an vorgelegen hat. Ok, das ist beim Geschlecht wahrscheinlich, es sei denn das Kaninchen ist transsexuell. Dennoch, im vorliegenden Fall bleibt der Käufer auf den Kosten sitzen.
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  #5 (permalink)  
Alt 01.06.2010, 11:11
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AW: Tierhandlung verkauft männliches Kaninchen als Weibchen - Kostenerstattung für Kastration?

Zitat:
Zitat von 2much Beitrag anzeigen
Warum fällt das eigentlich erst ein Jahr später auf? Da hätte sich doch schon viel früher unerwarteter Nachwuchs einstellen müssen.
Bisher ist das männliche Kaninchen nicht in die Nähe eines Weibchens gekommen.

Zitat:
Zitat von 2much Beitrag anzeigen
Warum hat der Halter eigentlich nicht selbst den Unterschied bemerkt?
Weil der Halter kein Tierarzt ist und sich außerdem auf die Aussage des Verkäufers verlassen hat.

Zitat:
Zitat von heini555 Beitrag anzeigen
ja... sieht man denn da nix?
Die Genitalien sind bei einem Kaninchen nicht so eindeutig zu erkennen wie bei anderen Säugetieren. Die Hoden sehen nicht unbedingt so aus, wie man es als Laie vermuten würde, und der Schniedelwutz ist ziemlich versteckt.
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  #6 (permalink)  
Alt 01.06.2010, 16:57
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AW: Tierhandlung verkauft männliches Kaninchen als Weibchen - Kostenerstattung für Kastration?

Zitat:
Die Genitalien sind bei einem Kaninchen nicht so eindeutig zu erkennen wie bei anderen Säugetieren. Die Hoden sehen nicht unbedingt so aus, wie man es als Laie vermuten würde, und der Schniedelwutz ist ziemlich versteckt.
...danke Dir. Solche Sachen interessieren mich an der Juristerei am allermeisten.

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  #7 (permalink)  
Alt 02.06.2010, 07:35
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AW: Tierhandlung verkauft männliches Kaninchen als Weibchen - Kostenerstattung für Kastration?

Zitat:
Zitat von Eisenbart Beitrag anzeigen
Weil der Halter kein Tierarzt ist und sich außerdem auf die Aussage des Verkäufers verlassen hat.
... der bestimmt auch kein Tierarzt ist. Auch fraglich ob der Verkäufer wirklich eine 100%ige Geschlechtszusage gemacht hat. Vielleicht hat er ja nur gesagt "das müsste ein Weibchen sein".

Aber egal, der Knackpunkt ist ja sowieso der, dass dem Verkäufer keine Gelegenheit zur Nacherfüllung gegeben wurde. Man kann natürlich versuchen mit der Tierarztrechnung in die Tierhandlung zu gehen und das Geld zurück zu bekommen. Kulanz soll es ja hin und wieder geben.
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Alt 09.06.2010, 14:23
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AW: Tierhandlung verkauft männliches Kaninchen als Weibchen - Kostenerstattung für Kastration?

Zitat:
Zitat von 2much Beitrag anzeigen
... der bestimmt auch kein Tierarzt ist. Auch fraglich ob der Verkäufer wirklich eine 100%ige Geschlechtszusage gemacht hat. Vielleicht hat er ja nur gesagt "das müsste ein Weibchen sein".
Herr Mustermann wurde zu einem Käfig geführt, in dem sich nach Aussage des Verkäufers nur weibliche Kaninchen befanden, so daß er sich eines davon aussuchen konnte.

Zitat:
Zitat von 2much Beitrag anzeigen
Aber egal, der Knackpunkt ist ja sowieso der, dass dem Verkäufer keine Gelegenheit zur Nacherfüllung gegeben wurde. Man kann natürlich versuchen mit der Tierarztrechnung in die Tierhandlung zu gehen und das Geld zurück zu bekommen. Kulanz soll es ja hin und wieder geben.
Das wäre eventuell einen Versuch wert.
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