Dies ist eine Diskussion zu Tierhalteverbot vom Veterinäramt - Regional oder Deutschlandweit? innerhalb des Forums Tierrecht
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| Tierhalteverbot vom Veterinäramt - Regional oder Deutschlandweit? Also, mal angenommen, das zuständige Veterinäramt spricht ein Tierhalte und Betreuungsverbot für eine Person aus, gilt dieses Verbot nur in dieser Region, wo auch das Vetamt zuständig ist, oder gilt das Deutschlandweit? Kann mir da bitte mal jemand weiter helfen? Das wäre sehr nett. Lg Rübe |
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| AW: Tierhalteverbot vom Veterinäramt - Regional oder Deutschlandweit? Zitat:
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| AW: Tierhalteverbot vom Veterinäramt - Regional oder Deutschlandweit? Also, das Veterinäramt spricht das aus, nicht vom Gericht. Aber ja, das Tierhalte und Betreuungsverbot nach dem Tierschutzgesetz wegen mehrfacher Tierquälerei und schlechter Haltung. Ich hatte im www nur die Auskunft gefunden, dass die Frau in einem anderen Bundesland wieder Tiere halten dürfte? Also nochmal, gilt das Halte und Betreuungsverbot nur Regional, in jedem Bundesland oder wie nun? Darüber findet man weiter gar keine Auskünfte. Lg Rübe |
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| AW: Tierhalteverbot vom Veterinäramt - Regional oder Deutschlandweit? Verbote nach dem Tierschutzgesetz gelten eindeutig bundesweit, da es sich um ein bundesweites Gesetz handelt. Anderes wäre es, wenn es sich um irgendeine Kampfhundeverordnung eines bestimmten Bundeslandes handeln würde oder über irgend ein fiktives 'Gesetz über das Halten gefährlicher Tiere' eines bestimmten Bundeslandes. Dann würde das Verbot nur im Geltungsbereich des dortigen Gesetzes Bestand haben.
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| AW: Tierhalteverbot vom Veterinäramt - Regional oder Deutschlandweit? Vielen Dank für die schnelle Antwort. Gut zu wissen! Schade eigentlich dass man darüber nix weiter an Infos findet. Da gingen die Meinungen vieler Tierfreunde weit auseinander, da ja oft die Vetämter auch anscheinend verschiedene Ansichten haben. Lg Rübe |
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