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Tierhalteverbot vom Veterinäramt - Regional oder Deutschlandweit?

Dies ist eine Diskussion zu Tierhalteverbot vom Veterinäramt - Regional oder Deutschlandweit? innerhalb des Forums Tierrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 05.04.2011, 10:08
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Tierhalteverbot vom Veterinäramt - Regional oder Deutschlandweit?

Hallo und Guten Tag, ich hätte bitte mal wieder eine ganz wichtige Frage, auf der hier bei uns wohl keiner so Recht eine Antwort weiß.
Also, mal angenommen, das zuständige Veterinäramt spricht ein Tierhalte und Betreuungsverbot für eine Person aus, gilt dieses Verbot nur in dieser Region, wo auch das Vetamt zuständig ist, oder gilt das Deutschlandweit? Kann mir da bitte mal jemand weiter helfen? Das wäre sehr nett.

Lg Rübe
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Alt 06.04.2011, 15:13
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AW: Tierhalteverbot vom Veterinäramt - Regional oder Deutschlandweit?

Zitat:
Zitat von Rübe Beitrag anzeigen
... das zuständige Veterinäramt spricht ein Tierhalte und Betreuungsverbot für eine Person aus, gilt dieses Verbot nur in dieser Region, wo auch das Vetamt zuständig ist, oder gilt das Deutschlandweit?
Kommt drauf an, aufgrund welcher Rechtsgrundlage das Verbot ausgesprochen wurde. Wurde es bspw. aufgrund des § 16a TierSchG ausgesprochen, dann würde die Verbot deutschlandweit, also im Geltungsbereich des Tierschutzgesetzes, gelten.
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  #3 (permalink)  
Alt 07.04.2011, 21:57
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AW: Tierhalteverbot vom Veterinäramt - Regional oder Deutschlandweit?

Also, das Veterinäramt spricht das aus, nicht vom Gericht. Aber ja, das Tierhalte und Betreuungsverbot nach dem Tierschutzgesetz wegen mehrfacher Tierquälerei und schlechter Haltung.
Ich hatte im www nur die Auskunft gefunden, dass die Frau in einem anderen Bundesland wieder Tiere halten dürfte? Also nochmal, gilt das Halte und Betreuungsverbot nur Regional, in jedem Bundesland oder wie nun? Darüber findet man weiter gar keine Auskünfte.

Lg Rübe
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  #4 (permalink)  
Alt 07.04.2011, 22:04
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AW: Tierhalteverbot vom Veterinäramt - Regional oder Deutschlandweit?

Verbote nach dem Tierschutzgesetz gelten eindeutig bundesweit, da es sich um ein bundesweites Gesetz handelt.

Anderes wäre es, wenn es sich um irgendeine Kampfhundeverordnung eines bestimmten Bundeslandes handeln würde oder über irgend ein fiktives 'Gesetz über das Halten gefährlicher Tiere' eines bestimmten Bundeslandes. Dann würde das Verbot nur im Geltungsbereich des dortigen Gesetzes Bestand haben.
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  #5 (permalink)  
Alt 07.04.2011, 22:13
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AW: Tierhalteverbot vom Veterinäramt - Regional oder Deutschlandweit?

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Gut zu wissen!
Schade eigentlich dass man darüber nix weiter an Infos findet. Da gingen die Meinungen vieler Tierfreunde weit auseinander, da ja oft die Vetämter auch anscheinend verschiedene Ansichten haben.

Lg Rübe
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