Dies ist eine Diskussion zu Tierarztrechnung nach Hundeangriff innerhalb des Forums Tierrecht
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| Tierarztrechnung nach Hundeangriff Hundebesitzer A steht mit seinem sehr kleinen Hund auf der Straße und plaudert mit Leuten C. Von der anderen Straßenseite kommt Hundebesitzer B mit sehr großem Hund. Hund B randaliert an der Leine, reisst sich los und stürzt sich zähnefletschend auf Besitzer A. Der fällt auf den Boden, kann aber vorher noch mit einem Schirm, den er im Reflex aufspannt, den Hund B abwehren. Wie sich später rausstellt, ist Hund B genau mit dem Auge in den Schirm gesprungen und hat eine Verletzung, die beim Tierarzt behandelt werden musste. Besitzer B kommt zu A und will die Tierarztrechnung bezahlt haben. Er behauptet, A würde den Schirm als Waffe mit sich tragen und könnte ja nicht einfach wahllos Hunde anfgreifen. Hund B wollte nur freundlich die Leute begrüßen und A hätte überreagiert. A sagt er hat in Notwehr gehandelt und fühlte sich bedroht. Die Leute C sind mit B befreundet und würden vermutlich zusammen halten. Angenommen es gäbe einen solchen Fall, wer müsste dann die Tierarztkosten bezahlen? |
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| AW: Tierarztrechnung nach Hundeangriff Wenn sie vor Gericht glaubhaft aussagen, könnte der A zur Zahlung verurteilt werden. Aber der Richter wird sich schon wundern...
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Tierarztrechnung nach Hundeangriff Zitat:
Zitat:
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| AW: Tierarztrechnung nach Hundeangriff Zitat:
Zitat:
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Tierarztrechnung nach Hundeangriff Danke erstmal für die Antworten! A hat keine Schritte gegen B unternommen. Es handelt sich um Nachbarschaft, da wollte A keinen Ärger, zumal B sich vielmals entschuldigt hat und sogar einen neuen Schirm aus dem Haus geholt hat, weil A´s Schirm durch die Wucht des großen Hundes kaputt gegangen ist. Zeuge C hat direkt nach dem Vorfall als "Seelentröster" eine Schachtel Pralinen auf den Schreck zu A gebracht. A hat auch einen Zeugen, diese sind allerdings verwandt. Würde das in einem Prozess die Glaubwürdigkeit mildern? |
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| AW: Tierarztrechnung nach Hundeangriff Zitat:
Immerhin wird der Richter den B fragen, warum er dem A einen Schirm als Entschädigung gegeben hat. Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Tierarztrechnung nach Hundeangriff Mir kommt die Geschichte auch etwas unglaubwürdig vor. Das passt doch alles nicht zusammen.
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| AW: Tierarztrechnung nach Hundeangriff Darf ich hier noch einmal nachfragen? Monate später könnte sich was Neues ereignet haben: Angenommen Hundebesitzer B hat angefangen, Hundebesitzer A zu verfolgen. Nicht direkt oder mit Worten, aber da Besitzer A nur noch das Haus mit dem kleinen Hund in einer Tasche verlässt und erst dort raus lässt, wo Hund B nie spazieren geht, verfolgt Besitzer B den A sobald er ihn sieht mit dem großen Hund, mit sehr geringem Abstand. B sagt kein Wort, bleibt stehen wenn A stehen bleibt, lässt seinen Hund sehr nah an A ran. Wechselt A die Richtung folgt B sofort. A kann seinen Hund nicht aus der Tasche lassen, da Hund B ja erfahrungsgemäß aggressiv reagiert. Von A angesprochen reagiert B nicht. A fühlt sich bedroht. Angenommen es würde sich so ereignen, könnte A was gegen diese Belästigung unternehmen? Und was wäre da der richtige Weg? Polizei? Anwalt? |
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| AW: Tierarztrechnung nach Hundeangriff Am besten erst der Anwalt und dann die Polizei, wenn der Anwalt dazu rät.
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