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Tierarztrechnung nach Hundeangriff

Dies ist eine Diskussion zu Tierarztrechnung nach Hundeangriff innerhalb des Forums Tierrecht

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Alt 20.12.2010, 22:26
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Tierarztrechnung nach Hundeangriff

Wie sieht es in folgendem fiktiven Fall aus:

Hundebesitzer A steht mit seinem sehr kleinen Hund auf der Straße und plaudert mit Leuten C.
Von der anderen Straßenseite kommt Hundebesitzer B mit sehr großem Hund.
Hund B randaliert an der Leine, reisst sich los und stürzt sich zähnefletschend auf Besitzer A. Der fällt auf den Boden, kann aber vorher noch mit einem Schirm, den er im Reflex aufspannt, den Hund B abwehren.

Wie sich später rausstellt, ist Hund B genau mit dem Auge in den Schirm gesprungen und hat eine Verletzung, die beim Tierarzt behandelt werden musste.
Besitzer B kommt zu A und will die Tierarztrechnung bezahlt haben. Er behauptet, A würde den Schirm als Waffe mit sich tragen und könnte ja nicht einfach wahllos Hunde anfgreifen. Hund B wollte nur freundlich die Leute begrüßen und A hätte überreagiert.
A sagt er hat in Notwehr gehandelt und fühlte sich bedroht.
Die Leute C sind mit B befreundet und würden vermutlich zusammen halten.

Angenommen es gäbe einen solchen Fall, wer müsste dann die Tierarztkosten bezahlen?
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  #2 (permalink)  
Alt 20.12.2010, 22:41
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AW: Tierarztrechnung nach Hundeangriff

Zitat:
Zitat von BFlow Beitrag anzeigen
Die Leute C sind mit B befreundet und würden vermutlich zusammen halten.
Wenn sie vor Gericht glaubhaft aussagen, könnte der A zur Zahlung verurteilt werden. Aber der Richter wird sich schon wundern...
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Albert Einstein

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  #3 (permalink)  
Alt 21.12.2010, 05:42
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AW: Tierarztrechnung nach Hundeangriff

Zitat:
Hund B randaliert an der Leine, reisst sich los und stürzt sich zähnefletschend auf Besitzer A.
Nach dieser Schilderung ist die Frage
Zitat:
Angenommen es gäbe einen solchen Fall, wer müsste dann die Tierarztkosten bezahlen?
...keine Frage mehr!
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  #4 (permalink)  
Alt 21.12.2010, 07:48
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AW: Tierarztrechnung nach Hundeangriff

Zitat:
Zitat von BFlow Beitrag anzeigen
Wie sich später rausstellt, ist Hund B genau mit dem Auge in den Schirm gesprungen und hat eine Verletzung, die beim Tierarzt behandelt werden musste.
Klingt ja abenteuerlich. Welche Schritte hat A gegen B unternommen?

Zitat:
Besitzer B kommt zu A und will die Tierarztrechnung bezahlt haben. Er behauptet, A würde den Schirm als Waffe mit sich tragen und könnte ja nicht einfach wahllos Hunde anfgreifen. Hund B wollte nur freundlich die Leute begrüßen und A hätte überreagiert.
Was ist nun wahr? Der Richter wird sich beide Versionen anhören und nachfragen, so dass er vielleicht heraus findet, wer die Wahrheit sagt. Die Beweislage scheint für B ja besser zu sein, dank des Zeugen C.
__________________
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  #5 (permalink)  
Alt 21.12.2010, 10:19
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AW: Tierarztrechnung nach Hundeangriff

Danke erstmal für die Antworten!

A hat keine Schritte gegen B unternommen. Es handelt sich um Nachbarschaft, da wollte A keinen Ärger, zumal B sich vielmals entschuldigt hat und sogar einen neuen Schirm aus dem Haus geholt hat, weil A´s Schirm durch die Wucht des großen Hundes kaputt gegangen ist.
Zeuge C hat direkt nach dem Vorfall als "Seelentröster" eine Schachtel Pralinen auf den Schreck zu A gebracht.

A hat auch einen Zeugen, diese sind allerdings verwandt. Würde das in einem Prozess die Glaubwürdigkeit mildern?
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Alt 21.12.2010, 11:07
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AW: Tierarztrechnung nach Hundeangriff

Zitat:
Zitat von BFlow Beitrag anzeigen
... zumal B sich vielmals entschuldigt hat und sogar einen neuen Schirm aus dem Haus geholt hat, weil A´s Schirm durch die Wucht des großen Hundes kaputt gegangen ist.
Die Geschichte wird nunmehr etwas phantastisch. Ich bezweifle jetzt, dass das Auge verletzt wurde, denn bei dieser Wucht müsste es zerstört sein.

Immerhin wird der Richter den B fragen, warum er dem A einen Schirm als Entschädigung gegeben hat.

Zitat:
A hat auch einen Zeugen, diese sind allerdings verwandt. Würde das in einem Prozess die Glaubwürdigkeit mildern?
Entscheidend ist in erster Linie die Glaubhaftigkeit einer Zeugenaussage, nicht das verwandtschaftsverhältnis.
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  #7 (permalink)  
Alt 21.12.2010, 17:01
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AW: Tierarztrechnung nach Hundeangriff

Mir kommt die Geschichte auch etwas unglaubwürdig vor. Das passt doch alles nicht zusammen.
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  #8 (permalink)  
Alt 05.04.2011, 16:43
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AW: Tierarztrechnung nach Hundeangriff

Darf ich hier noch einmal nachfragen?

Monate später könnte sich was Neues ereignet haben:
Angenommen Hundebesitzer B hat angefangen, Hundebesitzer A zu verfolgen. Nicht direkt oder mit Worten, aber da Besitzer A nur noch das Haus mit dem kleinen Hund in einer Tasche verlässt und erst dort raus lässt, wo Hund B nie spazieren geht, verfolgt Besitzer B den A sobald er ihn sieht mit dem großen Hund, mit sehr geringem Abstand.
B sagt kein Wort, bleibt stehen wenn A stehen bleibt, lässt seinen Hund sehr nah an A ran. Wechselt A die Richtung folgt B sofort.
A kann seinen Hund nicht aus der Tasche lassen, da Hund B ja erfahrungsgemäß aggressiv reagiert.
Von A angesprochen reagiert B nicht. A fühlt sich bedroht.

Angenommen es würde sich so ereignen, könnte A was gegen diese Belästigung unternehmen? Und was wäre da der richtige Weg? Polizei? Anwalt?
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  #9 (permalink)  
Alt 05.04.2011, 16:58
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AW: Tierarztrechnung nach Hundeangriff

Zitat:
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Und was wäre da der richtige Weg? Polizei? Anwalt?
Am besten erst der Anwalt und dann die Polizei, wenn der Anwalt dazu rät.
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  #10 (permalink)  
Alt 05.04.2011, 17:29
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Vielen Dank!
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