Dies ist eine Diskussion zu Tierarztrechnung innerhalb des Forums Tierrecht
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| Tierarztrechnung wenn Person A bestellt einen Tierazt für zwei Pferde zum sedieren. Wird auch gemacht, jedoch bleibt die Tierärztin ohne Absprache und ohne Grund noch weiter dabei. Nun stellt sie aber die Zeit, in der sie einfach nur dabei stand und zugeschaut hat, wie Person A und ihre Helfer die Pferde verladen, in Rechnung. Muss Person A sich das Gefallen lassen und den x Betrag für die gebliebene Zeit einfach bezahlen oder kann sie was da gegen tun? ich danke schon mal für die nette Hilfe. |
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| AW: Tierarztrechnung Ich bin kein Tierarzt... der Tierarzt müsste in solch einem Fall belegen, dass hier der postoperative/postdiagnostische Standby obligat, indiziert oder vom Vertragspartner gewünscht war. Also: 1. Nach dieser Sedierung muss das Tier immer noch eine gewisse Zeitlang überwacht werden. 2. Nach dieser Sedierung wurde das Tier weiter überwacht, weil seine Vitalparameter auffällig waren. 3. Der Vertragspartner wollte vom Tierarzt ein Verbleiben. Der Tierarzt wird in seiner Rechnung die entsprechende Gebührenordnungsziffer angegeben haben. Es ist durch A zu prüfen, ob die Leistung wie oben vereinbart war und ob sie ordnungsgemäß erbracht wurde.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Tierarztrechnung Ich sehe es so wie Humungus in Punkt 1. beschrieb: Nach Sedierung müssen Tiere bei Verladung beobachtet werden. Einen ähnlichen Fall hatten wir bereits, wo eine Tierbesitzerin anklagt, nach Betäubung sei das Tier gestürzt. Es wäre für mich als Tierhalter absolut wünschenswert wenn ein Tierarzt nach Sedierung noch da bleibt, da die Tiere etwas benommen sind und Sturzgefahr besteht. |
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