Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Tierarztrechnung

Dies ist eine Diskussion zu Tierarztrechnung innerhalb des Forums Tierrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 23.01.2009, 12:43
Boardneuling
 
Registriert seit: Dec 2008
Beiträge: 5
Keine Wertung, Pina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Pina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Pina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Pina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Pina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Pina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Pina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Pina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Pina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Pina hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Tierarztrechnung

Hallo
wenn Person A bestellt einen Tierazt für zwei Pferde zum sedieren.
Wird auch gemacht, jedoch bleibt die Tierärztin ohne Absprache und ohne Grund noch weiter dabei.
Nun stellt sie aber die Zeit, in der sie einfach nur dabei stand und zugeschaut hat, wie Person A und ihre Helfer die Pferde verladen, in Rechnung.

Muss Person A sich das Gefallen lassen und den x Betrag für die gebliebene Zeit einfach bezahlen oder kann sie was da gegen tun?

ich danke schon mal für die nette Hilfe.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 23.01.2009, 13:15
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.878
98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18878 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Tierarztrechnung

Ich bin kein Tierarzt...

der Tierarzt müsste in solch einem Fall belegen, dass hier der postoperative/postdiagnostische Standby obligat, indiziert oder vom Vertragspartner gewünscht war.

Also:
1. Nach dieser Sedierung muss das Tier immer noch eine gewisse Zeitlang überwacht werden.
2. Nach dieser Sedierung wurde das Tier weiter überwacht, weil seine Vitalparameter auffällig waren.
3. Der Vertragspartner wollte vom Tierarzt ein Verbleiben.

Der Tierarzt wird in seiner Rechnung die entsprechende Gebührenordnungsziffer angegeben haben. Es ist durch A zu prüfen, ob die Leistung wie oben vereinbart war und ob sie ordnungsgemäß erbracht wurde.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 24.01.2009, 13:40
V.I.P.
 
Registriert seit: Apr 2007
Beiträge: 6.866
88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)  
AW: Tierarztrechnung

Ich sehe es so wie Humungus in Punkt 1. beschrieb:

Nach Sedierung müssen Tiere bei Verladung beobachtet werden.

Einen ähnlichen Fall hatten wir bereits, wo eine Tierbesitzerin anklagt, nach Betäubung sei das Tier gestürzt.

Es wäre für mich als Tierhalter absolut wünschenswert wenn ein Tierarzt nach Sedierung noch da bleibt, da die Tiere etwas benommen sind und Sturzgefahr besteht.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
tierarztrechnung Arztrecht 24.07.2009 14:31
Tierarztrechnung ohne Auftrag Verbraucherrecht 29.03.2009 20:28
Tierarztrechnung - Betrugsvorwurf Tierrecht 02.04.2008 14:39
Hohe Tierarztrechnung durch Katzenbiss Tierrecht 04.12.2006 21:25
Schlundverstopfung - Hohe Tierarztrechnung Pferd Tierrecht 29.08.2006 22:31





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Tierrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN