Dies ist eine Diskussion zu Tierarzthaftung Schadensersatz für Falschbehandlung innerhalb des Forums Tierrecht
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| Bereits Wochen zuvor hat Züchter M sich informiert, wie die Praxis ausgestattet ist im Hinblick auf Notfälle und operative Eingriffe, da sein alter Tierarzt in Pension gegangen ist und nicht mehr zur Verfügung steht. Grund der Vorstellung der tragenden Hündin ist ein seit kurzem aufgetretener Temperaturanstieg, bei dem Züchter M erfahrungsgemäß von einem abgestorbenem Welpen im Mutterleib ausgehen muss, da die Hündin ansonsten keine Anzeichen einer Infektion zeigt. Sie frisst und trinkt und ist in guter körperlicher Verfassung. Der Tierarzt schlägt eine Blutuntersuchung und einen Ultraschall vor, dem der Züchter M zustimmt. Die Ultraschalluntersuchung ergibt 6-7 Welpen , jedoch wird Tierarzt B von Züchter M darauf hingewiesen, dass dieser aufgrund seiner Erfahrungswerte und des Körperumfangs der Hündin von mehr als 10 Welpen aus. Das Blutbild ergibt eine vorhandene Infektion und Züchter m und Tierarzt B verständigen sich auf einen Kaiserschnitt. Der Zeitpunkt ist früh, jedoch haben die Welpen eine gute Ausgangsposition am Tag 58 und sind überlebensfähig. Tierarzt B bespricht den Ablauf und Züchter M zieht einen Kollegen hinzu, der mit in der Welpennachsorge unterstützt. Seitens des Tierarztes werden noch eine Helferin und eine Tierärztin X für die Erstversorgung der Welpen hinzugezogen. Tierarzt B wird von Züchter M mehrfach darauf hingewiesen, dass der Raum, indem die Welpen versorgt und nach Bedarf wiederbelebt werden müssen kalt ist und auch keine Heizquellen, wie Wärmelampen, Heizkissen, etc vorliegen. Tierarzt B gibt an, der Raum würde sich rechtzeitig aufheizen und für Wärmequellen sei gesorgt. Der Kaiserschnitt der Mutterhündin verläuft komplikationslos und 13 Welpen werden entbunden, von denen ein Welpe tot ist und die Keimursache erklärt. Die Welpen erhalten ein Gegenmittel zur Narkose und werden massiert. Der Raum weist nach wie vor eine Temperatur von 18 Grad auf und es sind keine Wärmelampen oder Wärmekissen für die neu - und zu früh geborenen Welpen vorhanden. Immer wieder werden Wärmestrahler verlangt, die nicht gebracht werden. Züchter M hat nur 12 gesunde und vitale Welpen, die Infusionen und Wärme benötigen, die nicht eintreffen. Nach 6 Stunden sind die Welpen bis auf einen alle an Kreislaufversagen und Wärmemangel verstorben und Züchter M fährt mit der Hündin, die ebenfalls Untertemperatur hat, da auch für sie nach der Narkose kein Wärmebett vorhanden war, heim. Züchter M telefoniert mit Tierärtzen und schaut in der aktuellesten Litaratur nach und stellt fest, dass medizinisch vorgeschriebenen Behandlungen unterlassen worden sind. Unter einem Vorwand holt er am nächsten Tag alle toten Welpen ab und bringt sie zur pathologischen Untersuchung. Auch hier fällt bereits auf den ersten Blick auf, dass die Welpen von der Größe und körperlichen Entwicklung ohne weiteres hätten am Leben sein müssen. Die Obduktion muss noch abgewartet werden. Wie ist nun das korrekte Vorgehen für Züchter M? Welchen Sadensersatz kann er geltend machen? Hat Züchter M das Recht die Rechnung für den Kaiserschnitt erst einmal bis zur Klärung offen zu lassen? Wie findet Züchter M den richtigen Anwalt für Tierarzthaftung? § jule |
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| AW: Tierarzthaftung Schadensersatz für Falschbehandlung Züchter M kann über die Bundestierärztekammer die zuständige Landestierärztekammer bestimmen. Hier kann man sich ersten telefonischen Rat holen. http://www.bundestieraerztekammer.de/ http://www.bundestieraerztekammer.de...berg/index.htm Fachanwälte findet Züchter M unter der Rubrik "Beratersuche" hier im JuraForum und/oder durch einen Anruf bei der Rechtsanwaltskammer. http://www.brak.de/die-brak/regional...nwaltskammern/ |
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| AW: Tierarzthaftung Schadensersatz für Falschbehandlung Danke für die Links. Wer trägt nun die Beweispflicht Tierarzt B oder Züchter M? |
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| AW: Tierarzthaftung Schadensersatz für Falschbehandlung Derjenige, der einen Anspruch erhebt, trägt die Beweislast. Heißt: der Tierarzt, der Kohle sehen will, muss nachweisen, dass die Leistungen erbracht wurden (was ihm allerdings nicht schwerfallen wird). Der Kunde, der eine Schlechtbehandlung vorwirft, muss diese glaubhaft machen (und auch, dass durch die Behandlung die Welpen starben und nicht ohnehin gestorben wären), um Schadenersatz zu kriegen. Je nach Situation kann es hier zu Beweislasterleichterungen oder auch zur Beweislastumkehr kommen.
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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