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Tierarzt Schadensersatz?

Dies ist eine Diskussion zu Tierarzt Schadensersatz? innerhalb des Forums Tierrecht

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Alt 17.11.2010, 18:25
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Tierarzt Schadensersatz?

Im August 09 wurde ein Hund einem Tierarzt vorgestellt. Es handelte sich nicht um den eigentlich behandelnden Tierarzt da kein auto vorhanden war und es sich um eine dringende angelegenheit handelte die kein warten auf die möglichkeit zum anderen zu kommen möglich machte.
Der Tierarzt stellt eine vereiterte Zahnspitze am Backenzahn fest der umgehend operiert wird.
Lt. Tierarzt ist alles draussen.

Knapp über ein Jahr später bekommt der hund auf derselben seite eine Dicke backe. Es wird die regulär behandelnde Tierärztin aufgesucht und es stellt sich nach röntgen etc raus das es sich um eine verbliebene Zahnwurzelspitze (ca 0,4 cm lang, 2-3 mm breit) die dort verblieben war und offenbar völlig unbemerkt dort seit längerer zeit vor sich hinmodert. Der Kieferknochen ist völlig entzündet und angegriffen.
Es wird umgehend ein Termin zur Op vereinbart da das ding schnellstmöglich raus muss.

Auch der kieferknochen war bereits stark angegriffen udn teils nekrotisiert so das stücke um das entzündungsgeschehen entfernt werden mussten.

Mit der Rechnung, dem Stück wurzel und den Röntgenbilder wir der damals behandelnde Tierarzt aufgesucht. Dieser streitet erst alles ab.. muss dann aber doch einräumen das dort offenbar was vergessen wurde.
Allerdings weigert er sich die Kosten zu übernehmen, selbst zumindest einen Teil da er nicht die möglichkeit hatte "nachzubessern".
Er behauptet die rechtslage wäre so das ihm die möglichkeit hätte gegeben werden müssen das in ordnung zu bringen.

Nun, das vertrauen war natürlich nicht mehr gegeben, der hund ist älteren semesters und hat diese operation schwer verkraftet. Selbst nun mehr als 1 Tag später ist er noch völlig down. Durch die massive Schmerzmittelgabe hat er brechdurchfall in der Wohnung (Teppichboden).
Kann einem wirklich zugemutet werden wenn der tierarzt schon einmal pfuschte - ihm nochmal das Tier anzuvertrauen oder sonst bleibt man auf den kosten sitzen.
Die Sache ist einwandfrei, beweisstück röngtgen etc sind vorhanden. Er hatte sich damals nicht durch kontrollröngtgen etc versichert das alles entfernt ist.

Wie sieht die rechtslage aus? Hat man eine chance Geld zurückzubekommen. Gibt es Urteile dazu aus ähnlichen Fällen? Bleibt uns nur das Gericht? Oder ist die sache chancenlos?
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Alt 18.11.2010, 07:41
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AW: Tierarzt Schadensersatz?

Als erstes darf ich mein Mitgefühl für den leidtragenden Hund ausdrücken!

Der Vertrag mit dem Tierarzt über eine Operation, eine Untersuchung oder einen bestimmten Behandlungsschritt an einem Tier ist ein Werkvertrag (OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.08.1980, 6 U 232/79). Daher schuldet der Tierarzt hier einen Erfolg. - Nach anderer Ansicht (insb. aus der Literatur, der sich die Tierärztevereinigungen selbstverständlich anschließen) liegt hier jedoch nur ein Dienstvertrag vor, so dass der Tierarzt nur die sachverständige Durchführung, nicht jedoch einen Heilerfolg schuldet. Eine einheitliche Linie ist hier noch nicht gefunden, zumal es auch Zwischenstufen und Ausnahmen mit Rückausnahmen in der Literaturmeinung gibt. Kriterium ist in der Regel, wie konkret der Auftrag war und wie sicher der Erfolg einer Maßnahme ist, ob hier die ärztliche Kunst oder eine handwerkliche Fähigkeit entscheidend ist.

Schadensersatzansprüche können entstehen, wenn ein Eingriff nicht medizinisch indiziert ist, wenn der Tierarzt nicht die sicherste und risikoärmste Vorgehensweise gewählt hat oder wenn der Eingriff nicht lege artis, also nach den anerkannten Regeln der medizinischen Lehre und Praxis, durchgeführt worden ist.

Im Sachverhalt hat der Tierarzt aber offenbar nicht nach den Regeln der tierärztlichen Kunst gehandelt, denn er hat ja zum Abschluß seiner Behandlung keine Kontrollröntgenuntersuchung gemacht. - Ob solch eine Kontollröntgenuntersuchung Standard ist bzw. zu den Regeln der tierärztlichen Kunst zählt, vermag ich nicht zu sagen bzw. hierzu kann nur ein anderer Tierarzt oder ein Gutachter fachkompetent Stellung nehmen.

Zum Punkt der Nachbesserung durch den Tierarzt selbst:
Im Fall eines Mangels – dessen Vorliegen sich nach dem anzuwendenden Maßstab des Werk- oder Dienstvertragsrechts richtet – muss der Eigentümer vom (fehlerhaft) behandelnden Tierarzt selbst zunächst die Mängelbeseitigung verlangen.

Insofern bleibt festzustellen, daß der Tierarzt nicht haftbar zu sein scheint, da ihm zumindest keine Möglichkeit der Nachbesserung gegeben wurde.

Es tut mit leid, keine Antwort geben zu können, die für den Tierhalter positiver ausfiele.
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Alt 18.11.2010, 20:42
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AW: Tierarzt Schadensersatz?

hat man aber nicht selbst beim werkvertrag die möglichkeit zwischen ersatz und nachbesserung zu entscheiden?
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Alt 19.11.2010, 22:51
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AW: Tierarzt Schadensersatz?

Einzelne Mängelrechte im Werkvertragsrecht:
1.(zunächst nur) Anspruch auf Nacherfüllung (§ 635 BGB),
2.danach Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen und Vorschuss bei Selbstvornahme (§ 637 BGB)

§ 637 (1) BGB:
'Der Besteller kann wegen eines Mangels des Werkes nach erfolglosem Ablauf einer von ihm zur Nacherfüllung bestimmten angemessenen Frist den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen,...'
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Alt 27.11.2010, 20:07
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AW: Tierarzt Schadensersatz?

Moment...

Hat der Tierarzt nicht schon fahrlässig gehandelt indem er anhand des vor sich liegenden Zahnes nach der OP garnicht erkannt hat das er NICHT den kompletten Zahn gezogen hat ?

Ich kenne zwei Varianten vom Ziehen von Zähnen.

1. Der Zahn wird gespalten und gezogen - dabei hätte er problemlos erkennen müssen das die besagte Zahnwurzelspitze fehlt.

oder

2. Das Zahnfleisch wird geschnitten und der Zahn seitlich herausgebohrt.
Da wäre es natürlich schwierig das zu erkennen.

Hat er also Variante 1 genommen hätte er den kompletten Zahn samt Wurzel vor sich liegen haben müssen und hätte doch als Arzt erkennen müssen das etwas fehlt. Oder ?

Hätte der Tierarzt automatisch Nachsorge treffen müssen, in der Art:
a. Röntgen direkt nach der OP zur Sicherheit
b. Direkt Nachsorgetermin ausmachen
c. Den Halter darauf hinweisen einen Nachsorgetermin beim Haus-Tierarzt auszumachen

?

Röntgen wird doch auch vom Halter privat bezahlt, kenne es daher nur so das es vom Tierarzt automatisch durchgeführt wird.

MfG
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Alt 27.11.2010, 23:13
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AW: Tierarzt Schadensersatz?

Zitat:
Zitat von Vicky-D Beitrag anzeigen
Hat er also Variante 1 genommen hätte er den kompletten Zahn samt Wurzel vor sich liegen haben müssen und hätte doch als Arzt erkennen müssen das etwas fehlt. Oder ?
Ich bin zwar kein Tierarzt, aber...bei eitrigen Prozessen kann man davon ausgehen, dass auch das Zahnmaterial "angefressen" ist. Und so manche Wurzel sieht komisch aus. Man müsste schon mikroskopieren (oder nachröntgen), um sicherzugehen. Und ich kann mir vorstellen, dass auch bei Röntgenaufnahmen durch das umgebende Granulom die Entscheidung schwierig ist.

Es hängt wie immer vom Einzelfall ab und vom Gutachten eines Fachkundigen.

Operation ein Werkvertrag? Tsts. Der Richter hat offensichtlich sein ganzes Leben am Schreibtisch verbracht. Vielleicht sollte das Gericht in Karlsruhe unter das Gleiche fallen und stets auf Schadenersatz verklagt werden können, wenn es mal von einer übergeordneten Instanz korrigiert wird.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
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Alt 28.11.2010, 12:09
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AW: Tierarzt Schadensersatz?

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Ich bin zwar kein Tierarzt, aber...bei eitrigen Prozessen kann man davon ausgehen, dass auch das Zahnmaterial "angefressen" ist. Und so manche Wurzel sieht komisch aus. Man müsste schon mikroskopieren (oder nachröntgen), um sicherzugehen. Und ich kann mir vorstellen, dass auch bei Röntgenaufnahmen durch das umgebende Granulom die Entscheidung schwierig ist.
Läge eine Vereiterung vor wäre es doch erst recht Aufgabe des Tierarztes gewesen zu röntgen um zu sehen ob weitere Wurzeln angegriffen sind und demnach weitere Zähne gezogen werden müssten.

Wie Du sagst hätte es sein können das er bei der Röntgenaufnahme nichts sieht - kann ich nicht beurteilen, ich kenne es selber nur so das nach jedem Zähne ziehen geröntgt wird. Aber selbst dann wäre es doch seine Aufgabe gewesen das Tier zu einem weiteren Termin zu bestellen.

Und so wie es scheint pocht jetzt der Tierarzt darauf das er keine Nachsorge betreiben konnte - die Frage ist aber ob er dies überhaupt angeboten hat.

Ich kann mir nicht vorstellen das der Halter dies verneint hätte nach einer OP.

Gibt ja auch bei Menschen Ärzte wo man fragt ob man nochmal vorbeikommen soll und diese es verneinen bzw. keinen Wert darauf legen.

MfG
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  #8 (permalink)  
Alt 28.11.2010, 12:37
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AW: Tierarzt Schadensersatz?

Zitat:
Zitat von Vicky-D Beitrag anzeigen
Gibt ja auch bei Menschen Ärzte wo man fragt ob man nochmal vorbeikommen soll und diese es verneinen bzw. keinen Wert darauf legen.
Lies dazu den §12 SGB V. Einem Kassenpatienten steht nur die Minimalbehandlung zu. Ist ein Nachfolgebesuch nicht notwendig, darf er nicht angeordnet werden.

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