Dies ist eine Diskussion zu Teilschuld wegen bloßer Anwesenheit? innerhalb des Forums Tierrecht
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| ich habe folgenden fiktiven Fall: Angenommen man ist in einer Hundeschule mit seinem Hund. Dort spielen vor jeder Unterrichtsstunde die Hunde etwa 10 Minuten unangeleint um sie locker zu machen. Jetzt ist ein neuer Halter A mit seinem Hund zum ersten mal dort. Der Hund von Halter B steht einfach nur herum und macht garnichts. Der Hund von Halter A stürzt aufeinmal los und beißt den Hund von Halter B. Es gibt mehrere Zeugen die bezeugen können das die beiden Hunde vorher keine Auseinandersetzung hatten und das der Hund von Halter B einfach nur in der Gegend herum stand ohne was zu machen. Auch der Hundetrainer sagt das seines erachtens keine Provokation vom Hund des Halters B ausging. Die Versicherung des Halters A schreibt nun das sie nur 50% übernehmen wird aus dem Grund weil Halter B einfach nur mit seinem Hund anwesend war und somit 50% der Schuld trägt. Im § 254 Absatz 1 des BGB steht doch aber: "Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatze sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teile verursacht worden ist." Heißt das nicht, das der Hund des Halters B was gemacht haben muß um ne Teilschuld zu bekommen? Es gibt ja mehere Zeugen die sagen, dass der Hund nichts gemacht hat, ausser einfach nur rumzustehen. Viele Grüße Bluesmoke |
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| AW: Teilschuld wegen bloßer Anwesenheit? Ich denke, dass die Teilhaftung von B daher rührt, dass er sich und seinen Hund einer "Gefahr" durch die blosse Anwesenheit in der Hundeschule ausgesetzt hat. Es war für B nicht anzunehmen, dass sich auf dem Gelände ausschliesslich "geschulte" Hunde befinden. |
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| AW: Teilschuld wegen bloßer Anwesenheit? Also eigentlich kann der Halter B davon aus gehen das nur geschulte Hunde dort sind, denn das ist ein Jahreskurs für Hunde die entweder die Begleithundepüfung haben oder wenigstens die Familienbegleithundeprüfung haben. |
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| AW: Teilschuld wegen bloßer Anwesenheit? Was aber nicht bedeuten würde, dass mit einer bestandenen Begleithundeprüfung das Verhalten der Hunde eindeutig "bemessen" ist oder zweifelsfrei eingeschätzt werden kann. Man kann nach h.M. (noch) nicht genau definieren, warum sich ein Hund gegenüber einem anderen Tier ggf. grundlos aggressiv verhält - damit birgt alleine der Besuch ein gewisses Gefahrensrisiko, auf welches sich die Versicherung ggf. beruft. Im Übrigen ist ja nicht bekannt, ob alle dort zu schulenden Hunde diese Begleitprüfung abgeschlossen haben und nicht eine Verhaltensstörung bei einem Tier vorliegt, welche bisher ggf. unentdeckt blieb. |
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