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Teilhaberschaft 50/50 beim Pferd

Dies ist eine Diskussion zu Teilhaberschaft 50/50 beim Pferd innerhalb des Forums Tierrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 16.02.2009, 09:43
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Teilhaberschaft 50/50 beim Pferd

hallo...

so hoffe ihr könnt mir diesbezügl. helfen u freu mich auf zuschriften...

tierhalter a kann sich das pferd nicht mehr leisten und um es nicht ganz zu verlieren gibt es evtl. die mögl. eine teilhaberschaft. eine evtl. unterbringung des pferdes waere beim teilhalter B der die teilhaberschaft wollen würde kostenlos mögl.

es würden vers. und tierarztkosten geteilt. der kaufpreis halbiert...

was für ein vertrag könnte man aufsetzen um allen stress aus dem weg gehen zu können.

gibt es evtl. sogar ein vordruck
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  #2 (permalink)  
Alt 16.02.2009, 14:59
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AW: Teilhaberschaft 50/50 beim Pferd

Zitat:
Zitat von mustangbln
was für ein vertrag könnte man aufsetzen um allen stress aus dem weg gehen zu können.
Ich kann dazu nur sagen, dass es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keinen solchen Vertrag gibt! Solange das Pferd läuft, gesund ist, beide Reiter keine Turnierambitionen haben etc. kann das funktionieren. Aber wehe dem, einer dieses Punkte trifft nicht (mehr) zu, dann ist Stress (auch mit Vertrag) vorprogrammiert.

Eine saubere und unkompliziertere Lösung wäre die Vereinbarung einer Reitbeteilung.

Infos sind z.B. auf der PSVR Seite zu finden: http://www.pferdesport-rheinland.de/vertrage.html
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Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht.
Johann Wolfgang von Goethe
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  #3 (permalink)  
Alt 16.02.2009, 17:16
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AW: Teilhaberschaft 50/50 beim Pferd

lieben dank....

nein nein alles waere nur im freizeit bereich ;-)
wie könnte man das vertraglich regeln!
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  #4 (permalink)  
Alt 16.02.2009, 21:34
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AW: Teilhaberschaft 50/50 beim Pferd

EIN TIERFALL! Ich LIEBE Tierfälle! Und dann auch noch mit einem Hottehüh!

Also zunächst einmal würde ich mir überlegen ob längs oder quer. Ja richtig. Längs oder Quer. Denn wenn man das Pferdchen 50:50 teilt und die Teilhabergemeinschaft möchte sich trennen, dann stellt sich die Frage: Sägen wir datt Loppelopp von Vörn noa Achtern oder von Links nach Schräg in zwei Hälften

Aber jetzt mal ernsthaft: Man kann sowas vertraglich regeln. Das kann man sogar recht simpel machen. Man hält einfach fest, welche Pflichten jede Seite und schon ist die Sache erledigt. Problematischer wird es da, wie schon von dem Herrn/der Dame mit dem Namen eines köstlichen Erdbeereises (Ed van Schleck) gesagt, wenn es in den grenzwertigen Bereich geht: Was ist, wenn Black Beauty zur Grey Mare wird (zum alten Gaul) und nun die Frage im Raume steht: Lebensverlängernde Maßnahmen oder Jahrmarktgrill. Wenn Teilhaber A ersteres präferiert und B letzteres, dann gibt es da Spannungen. Dies sollte also unbedingt DEUTLICH geregelt werden. Denkbar wäre zB die Pflicht der Einholung einer Expertise eines bestimmten Tierarztes.

Ferner muss geklärt werden, wie man aus dem Teilhabervertrag herauskommt. Emotionale Aspekte mal außen vor gelassen: Was ist, wenn A nicht mehr will. Dann muss geregelt sein, dass entweder beide den Gaul verkaufen und sich das Geld teilen ODER der eine den anderen ausbezahlt. Und da muss dann wieder geregelt sein, wer den Wert des Pferdes - also den Pferdwert - bestimmt. Ein speziell bezeichneter Pferdwertbestimmer (Tierauktionator, Tierarzt, Schlachter... ).

Ja und dann gibt es noch die Frage, der Nutzung. Das ist aber relativ simpel. Einen Vordruck gibt es für sowas mE nicht. Man könnte sich auch im Rahmen einer Erstberatung erst einmal Informieren, was der beste Weg wäre.

Wiehernde Grüße,

Peter
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  #5 (permalink)  
Alt 17.02.2009, 09:43
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Question AW: Teilhaberschaft 50/50 beim Pferd

hallo peter,
erst einmal wiehernde grüße zurück und ein stück zucker gibts auch noch als dankeschön!

ja, darüber sollte man reden ...denke aber ich würde die schwarznase nehmen ( also einmal mitten durch! lach

nein, klar kann man das regeln. mit einem vordruck waere es einfacher und man bräuchte nur noch hinzufügen
sagen wir noch besitzer hat eh nicht wirkl. zeit (nur so) da recht viel arbeit! interessent sucht ein liebes ( in dem fall angenommen eine friesenstute ) "beistellpferdchen" für ihr gerettetes Pferd - was ganauso lieb ist! unterkunft wurde neu gemacht da eigenes pachtland ...waere doch prima! und ne lösung für alles u alle.

noch besitzer würde gern alles richtig machen
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  #6 (permalink)  
Alt 17.02.2009, 10:07
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AW: Teilhaberschaft 50/50 beim Pferd

*MimHufscharr*

Also sicherlich ist es sehr sehr (!) lobenswert, dass der Nochbesitzer alles richtig machen möchte - immerhin geht es um ein Lebewesen. Vordrucke sind immer so eine Sache... man weiss immer nicht, wie alt die sind, ob die für einen das richtige sind und was passiert, wenn ein "Worst-Case-Scenario" eintritt. Manche Vordrucke sind daher eher gefährlich als hilfreich.

Was man machen könnte, wäre sich eine Liste von den Dingen machen, die einem wichtig sind. Zum Beispiel das Teilen der Kosten, die Regelung im Krankheits- und Todesfall des Pferdes, die Festlegung der Wertbestimmung des Tieres, wenn eine Seite aussteigen möchte (Pferdverfall ) und noch andere Dinge, die einem einfallen. Mit dieser Liste geht man dann zu einem Anwalt und regelt das. Dieser kann dann zügig einen Vertrag erstellen. Vorab einfach eine Erstberatung in Anspruch nehmen, damit man nicht von einer Kostennote erschlagen wird.

Ich denke, dass dies der beste Weg ist, auch wenn es Geld kostet. Die Kosten kann man sich ja teilen. So kann man aber sicher sein, dass alles in trockenen Tüchern ist und dem Tier nichts passiert, wenn der Miteigentümer (wie er ja korrekterweise heisst) mal dazu entscheidet, kein pferdvolles Pferd mehr sein eigen nennen zu wollen.

Statt eines Würfelzuckers hätte ich gern eine Karotte Wir wollen doch nicht auf pferdvolle Vitamine pferdzichten!

VG,

Peter
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  #7 (permalink)  
Alt 18.02.2009, 11:08
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AW: Teilhaberschaft 50/50 beim Pferd

hallo peter,

also gut ... es gibt ne möhre und keinen zucker.....

hier hab ich mal was ausgearbeitet, bin frech und stell es mal ein...nicht lachen ist ja nur ein muster und hoffe das es rechtens ist das hier einstellen zu dürfen.
in jedem fall ganz lieben dank für deine unterstützung

Pferde Teilhaber Vertrag
zwischen
Frau .................................................. .......................
Straße .................................................. .......................
PLZ, Wohnort .................................................. ......................
und

Herrn/Frau .................................................. .......................
Straße .................................................. .......................
PLZ, Wohnort .................................................. ......................

wird folgender Pferde Teilhaber Vertrag geschlossen:
§ 1 Gegenstand
1. Der Verkäufer verkauft dem Käufer das Pferd

.................................................. ................................
Name des Pferdes/Lebensnummer
2. Das Pferd wird im Einzelnen durch nachstehende Merkmale definiert:

o Alter: .................................................. .......................
o Geschlecht: .................................................. .......................
o Farbe: .................................................. .......................
o Abzeichen: .................................................. .......................
o Lebensnummer: .................................................. .....................
o Abstammung: .................................................. .......................



3. folgende Papiere werden übergeben :

• Equidenpass
• Versicherungspolicen
• Abstammungsnachweis / Papiere

§ 2 Kaufpreis

1. Der Teilhaber Betrag laut Kaufpreis 50 %
beträgt €

2. Der Teilhaber Kaufpreis ist bei Vertragsabschluss in 3 Raten a. Euro fällig.

3. Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt durch

o auf das Konto des Teilhabers

§ 3 Beschaffenheitsvereinbarung
1. sportliche Beschaffenheit:
1.1. Das Pferd ist
o Freizeit geritten

2. gesundheitliche Beschaffenheit
die Impfungen des Pferdes ergeben sich aus dem beigefügten Impfpass, zusätzlich ist das Pferd geimpft worden gegen:
o Pilz und Milben
o dem Verkäufer sind während seiner Besitzzeit des Pferdes nachstehende Pferdekrankheiten bekannt geworden:
o Periodische Augenentzündung
o Stress Symptomatische Erkranken wie Kolik, Pilz. Milben, Mauke
o während seiner Besitzzeit hat der Verkäufer folgende Besonderheiten/Eigenschaften des Pferdes kennen gelernt, auf die er nachstehend im Einzelnen aufmerksam macht:
o sie ist eine ganz liebe
§ 4 Ausschluss der Mängelhaftung

Das Pferd wird in eine Teilhaberschaft unter Ausschluss jedweder Mängelhaftung gegeben. Von diesem Ausschluss mit umfasst sind auch alle versteckten Mängel des Pferdes zum Zeitpunkt der Teilhaberschaft, es sei denn, Frau (ich) habe bestimmte Eigenschaften vertraglich zugesagt oder Mängel arglistig verschwiegen.
§ 5 Eigentumsübergang von 50 %
1. Mit Ablieferung des Pferdes beim Teilhaber geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und der Verschlechterung auf diesen über.
2. Folgende Dokumente

o Equidenpass
3. Frau (ich) behält sich das Eigentum an dem Pferd bis zur vollständigen Zahlung der Teilhaberschaft ausdrücklich vor. Frau (ich) erklärt verbindlich, dass er unbeschränkter Eigentümer des Pferdes ist.
§ 6 Schriftform
1. Sämtliche Abreden im Zusammenhang mit dem Abschluss dieses Teilhabervertrages sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Nebenabreden bestehen nicht.
2. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dieses gilt auch für eine Änderung des Erfordernisses der Schriftform.
§ 7 Rechtswirksamkeit des Vertrages

a. Erklärt Frau.....gegenüber Frau..... nicht innerhalb der Frist von einer Woche die Nicht-Billigung des Teilhabervertrages, so gilt mit Ablauf der Frist der Teilhabervertrag als uneinge¬schränkt rechtswirksam, da gebilligt.
b. Auf diese Rechtsfolge ist (der Käufer) Frau ...... ausdrücklich hingewiesen worden, was durch die gesonderte Unterschrift bestätigt wird

§ 8 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der Bestimmungen dieses Teilhabervertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so wird hiermit die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine derartige Bestimmung ist vielmehr durch eine vertragliche Regelung zu ersetzen, durch die der von den Parteien angestrebte wirtschaftliche Erfolg in rechtlich wirksamer Weise erreicht werden kann.

§ 9 Sonstige Regelungen
Das o. g. Pferd gehört jeden der Parteien zu 50 %.
Es werden die TA Kosten, Versicherungsbeiträge (siehe Aufzählung)geteilt. Eine kostenlose Unterbringung und Versorgung des Pferdes erfolgt bei Frau ....... Sie wird alles dafür tun um das o. g. Pferd Artgerecht zu halten, zu pflegen und zu hegen! Das Pferd wird nur in einer kleinen Herde ( max. 3 Pferde) im Offenstall gehalten.
Es wird kein Fohlen mehr gezogen und nur Freizeitmäßig geritten. Wenn einer der beiden den Teilhabervertrag beendet, so muss er den jeweils anderen auszahlen.
Wichtige Entscheidungen müssen beide treffen.
Versicherung
OP Versicherung jährlich Euro
Transport Versicherung jährlich Euro


Verkäufer………………………… Käufer……………………………


.................................................. ........ .................................................. ....

Ort, den Ort, den
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  #8 (permalink)  
Alt 18.02.2009, 11:46
V.I.P.
 
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AW: Teilhaberschaft 50/50 beim Pferd

Ah-ah-ah! Ein Vertragsmuster! Das liest sich ja so nicht schlecht - aber ich darf nicht wirklich etwas dazu sagen... eine vollständige AGB-Prüfung wäre hier vonnöten und das würde unter eine Rechtsberatung fallen... auch wenn der Fall ja nur REIN fiktiv ist. Ich würde anraten, das wirklich von einem RA prüfen zu lassen - es könnten einige Klauseln unwirksam sein.

Als Tipp: Immer an die Beweisführung im Krisenfall denken! Also Atteste etc. anfertigen lassen, die eine bestimmte Beschaffenheit anzeigen.

Ich käusel dann noch ein wenig auf meiner Karotte herum...


Viele Grüße,


Peter
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  #9 (permalink)  
Alt 18.02.2009, 11:58
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AW: Teilhaberschaft 50/50 beim Pferd

hallo peter,

das ging ja mal schnell

ich hoffe das möhrchen schmeckt

lieben dank und werds überdenken...was waere wenn...klar!
handelt sich ja nur ein muster aber ist gar nicht so einfach.

dir einen schönen arbeitstag und nicht verschlucken
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  #10 (permalink)  
Alt 18.02.2009, 15:59
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AW: Teilhaberschaft 50/50 beim Pferd

Zitat:
Zitat von Pete 76
Als Tipp: Immer an die Beweisführung im Krisenfall denken! Also Atteste etc. anfertigen lassen, die eine bestimmte Beschaffenheit anzeigen.
Absolut

Eine Ankaufsuntersuchung empfiehlt sich m.E. auf dieser Vertragsbasis:
http://www.bundestieraerztekammer.de...4530532a654468

Auch wenn ein Pferd nur einen niedrigen Verkaufswert haben sollte; was den "TÜV" betrifft, wird aus meiner Sicht oftmals am falschen Ende gespart.
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