Dies ist eine Diskussion zu Stress nach Pferdeverkauf innerhalb des Forums Tierrecht
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vielleicht verkauft verkäufer an käufer pferd ...03.09. im kv wurden evtl.alle erkrankungen aufgelistet und besprochen. der kp steht fest ...es gab vielleicht ne anzahlung vom kp in höhe von 50%...der rest auf raten!pass würde ausgehändigt papiere würden bis zur vollständigen bezahlung beim verkäufer bleiben. nun sagen wir nach 3 monaten kommt käufer und bemängelt das pferd. lässt ein gutachten erstellen - vielleicht am anfang der kaufzeit?, und es waere erst nach drei monaten fertig ??!! und alles was in dem gutachten stände würde auf veräufer zurück zu führen sein... der verkäufer hat aber das pferd erst sagen wir mal 1 jahr!? alle angaben würden gemacht und ständen im vertrag ...nach besten wissen und gewissen... 1. frage käufer geht zum gericht und lässt sich evtl. einen eigentumsnachweis erstellen..- obwohl ja kp noch nicht vollständig ist- und es vielleicht eine klausel im kv gibt die besagt, dass erst bis zur vollständigen bezahlung das pferd in deren besitz käme- die könnten sagen das dieser teil unwirksam waere ...?! 2. was könnte der verkäufer unternehmen? oder hat der käufer recht? der käufer würde zwischendurch 100 euro anweisen ...sind nie angekommen da evtl. auf anderes konto....dann 2 wochen später 500 auch dies würden nicht ankommen über eine andere bank mit evtl. aussagendie man nicht nachvollziehen kann...dann gutachten was evtl. 3 monate dauert? das ist mal ein fall ich hoffe auf reichlich post :-) wie immer und danke im vorraus |
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| AW: Stress nach Pferdeverkauf Hallo, Auf welcher Grundlage sollte das Gericht einen Eigentumsnachweis für das Pferd erstellen können? Gerichte stellen doch keine Pferdepapiere aus... Wenn der Käufer meint, Ansprüche zu haben, muss er diese notfalls einklagen. Dann kann ein Gericht prüfen, ob diese bestehen oder nicht. Falls ja, kann es den Verkäufer gegebenenfalls auch zur Herausgabe der Papiere verurteilen. Es klingt hier so, als sollten Mängel vom Käufer geltend gemacht werden. Wenn solche vorliegen, kann der Käufer eventuell entsprechende Rechte geltend machen. Die offenbar vereinbarte Eigentumsvorbehaltsklausel dürfte jedoch kaum angreifbar sein. Sie kann lediglich ihre Wirkung verlieren, wenn z.B. das Ergebnis eines Prozesses sein sollte, dass der Käufer eine Kaufpreisminderung durchsetzen kann und daher der Kaufpreis mit den bisher geleisteten Zahlung bereits erfüllt ist. Sofern der Verkäufer nicht die Meinung des Käufers teilt, muss er im Rahmen des Prozesses entsprechend auf die Klage erwidern. Wer Recht hat, entscheidet letztlich das Gericht. Allerdings muss der Verkäufer grundsätzlich im Rahmen der bestehenden Vorschriften für die tatsächlich vorliegenden Mängel haften, egal, ob ihm das Pferd vorher einen Tag oder ein Jahr gehört hat. Wenn Zahlungen auf den Kaufpreis geleistet werden, müssen diese beim Verkäufer auch ankommen. Der Käufer kann sich nur bedingt darauf hinausreden, er habe überwiesen, wenn das Geld nie beim Verkäufer angekommen ist. Wenn das so war, muss er auch beweisen wohin er überwiesen hat. Falls der Verkäufer die Bank gewechselt hat, muss er das natürlich dem Käufer rechtzeitig mitteilen. Allerdings ist es in der Regel so, dass wenn man von einer Bank zu einer anderen wechselt, die alte Bank noch für mehrere Monate die Zahlungen die auf das ehemalige Konto eingehen, an das neue Konto weiterleiten. Zumindest wenn man der alten Bank das mitgeteilt und entsprechende Veranlassung beauftragt hat. Ciao Errato |
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| AW: Stress nach Pferdeverkauf danke errato....bitte gleich mehr leider gehts so weiter ...wenn es denn so was gäbe ;-) die klausel ist für sie definitiv unwirksam ... die evtl. 3 zahlung ginge wieder zurück. mann schickt einen beleg sagen wir von der postb ...aber die genannte bank würde sagen das es dies gar nicht gäbe....das waere ja urkundenfälschung , oder was könnte man diesbezüglich machen? auch würde darauf gedrückt das man als evtl. verkäufer nur gelogen hätte und der käufer nun zum gericht ginge - wiedereinmal - klage einreichen wollen würde auf schadensersatz...auch bei gericht gehen um sich einen anwalt zuweisen lassen würde....lach dann wiederum könnte es heißen....käufer macht ne kostenaufstellung fertig einschließl. gutachten..was man mit original quittungen belegen könnte...wie evtl. der beleg von der o.g. bank..hihihiund dann zum verkäufer senden darauf würde wohl auch der käufer ewig warten wie bei evtl. zahlungen und das gutachten wie gasagt welch chancen hat man ...bei ein solch merkwürdig erfunden fall... |
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| AW: Stress nach Pferdeverkauf Sorry, aber die fiktive Fortsetzung mit den "Wenns" und "Abers" verstehe ich nicht. Bitte etwas konkreter, sonst kann darauf nicht geantwortet werden. Ciao Errato |
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| AW: Stress nach Pferdeverkauf sorry, aber ist schwer da um zudenken.... sagen wir die 3 zahlung von 3 versuchten zahlungen ( innerhalb 3 -4 wochen ) ginge wieder zurück. mann schickt einen beleg ( der 3 versuch ) von der postbxxxx aber die genannte bank würde sagen das es dies gar nicht gäbe....das waere ja urkundenfälschung , oder könnte man diesbezüglich was machen? 1 zahlung 100 euro von db an db - ging angeblich an anderen namen...und nicht wieder zurück an käufer und hat es noch immer nicht zurück 2 zahlung 500 von sanandxxx an db nach einer woche zurück ...frage ob evtl. lohnpfändung waere da geld nicht gebucht werden könne hihi die fürden sich in dem fall freuen wenn es geld gäbe 3 zahlung 500 über eine postbxxx anweisung die es aber nie so gibt ...bestätigung der jeweiligen bank..zu guter letzt nicht zustellbar da adresse falsch...haha da ja nie eingezahlt käufer beruht sich drauf es wurde genauso eingezahlt nach nachfragen des käufers zwei tage später ...noch kein geld zurück .- wie auch da nie eingezahlt - waere nicht zu hause schönes weekend und käufer melde sich danach aussage der postbxxx dem käufer mitgeteilt ... käufer steht als lügner da ...anzeige wegen verleumtung, schadensersatz un evtl. belästigung wenn jatzt nicht ruhe gegeben wird etc. löschung der nummern angeraten und alles über anwalt... aussagen käufer! zu erst zu gericht anwalt zu weisen lassen, (obwohl sie ja nicht da waere ) danach anwalt in fam. und dann noch mitteilung das rechtschutz vorhanden ist!!! kopfschüttel käufer macht aber ne kostenaufstellung fertig einschließl. gutachten..was man mit original quittungen belegen könne...wie evtl. der beleg von der o.g. bank..hihihi und dann zum verkäufer senden... gutachten wurde angeblich am anfang des kaufes gemacht und nach 3 monaten fertig gestellt. pferd hätte nur wert des schlachtpreises! behandlung 14000 euro inerhalb ca 2 jahre und behandlungserfolge gleich null ...waere nicht mehr reitbar, evtl. blind ( periodische augenentzündung - wurde operiert ! steht im kv )und wurde vom käufer akzeptiert usw. verkäufer nochmals die bestätigung der postbxxx angefordert ....schreibt jetzt ne ganz normale mahnung und weist darauf hin, das bei nochmaligem verzug der ratenzahlung der gesamte kp fällig ist! ansonsten der übliche weg...,oder? ist der einfache rechtl. weg,oder? ich hoffe das es nun ersichtlicher wird und danke für die mühe ;-) selbst wenn anzeige von käufer...verkäufer gerade in einstellung bei der polizei...könne das hinterlich werden ? verkäufer hat alle angaben mit besten wissen und gewissen mündl. wie schriftl im kv festgehalten ...jedenfalls all das was ihm bekannt war! käufer hätte unter zeugen bereits nach 3 tagen vom kauf zurück treten wollen, wobei hier der verkäufer davon erst vor ein paar tagen davon gehört hatte. schönes weekend |
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| AW: Stress nach Pferdeverkauf was wenn auf mahnung nicht reagiert wird? was wenn zweite rate nicht bezahlt wird... mahnbescheid? kann man dann das pferd abholen? sind fragen die mir diesbezüglich noch eingefallen sind:-) |
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